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Redispatch 2.0: Bundesnetzagentur legt Aufgaben für Einspeiser fest

Auf Betreiber von erneuerbaren Energien-Anlagen kommen ab 1. Oktober neue Aufgaben zu. Damit ändert sich auch das bisherige Einspeisemanagement.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat am Dienstag (23. März) festgelegt, welche Daten Betreiber von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern den Netzbetreibern im Rahmen von „Redispatch 2.0“ ab Oktober übermitteln müssen. Die Regelung verbessert die Datengrundlage der Netzbetreiber für Redispatch-Lösungen. Außerdem ist sie ein weiterer Baustein, um das Einspeisemanagement in das System der Engpassbeseitigung durch Redispatch zu integrieren.

Redispatch 2.0 startet am 1. Oktober

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Hintergrund ist das sogenannte Redispatch 2.0, das am 1. Oktober 2021 in Kraft tritt. Unter Redispatch versteht man eine kurzfristige Änderung der Einspeisung von Erzeugungsanlagen und Speichern. Diese ordnet ein Netzbetreiber an, um Netzengpässe zu vermeiden. Danach werden die Regelungen zum Redispatch mit Großkraftwerken und das bisherige Einspeisemanagement – also die Abregelung von EE- oder KWK-Strom – zusammengeführt. Um optimierte Redispatch-Maßnahmen sicher durchführen zu können, benötigen Netzbetreiber genaue Prognosen des Netzzustands sowie der vorhandenen Redispatch-Potentiale.

Informationspflichten für Anlagenbetreiber

Die Festlegung basiert auf einem Entwurf des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und richtet sich an nahezu 100.000 Anlagen mit einer Leistung größer 100 kW. Betreiber sind ab dem 1. Oktober 2021 verpflichtet, Informationen zu ihren Anlagen zukünftig an den jeweiligen Anschlussnetzbetreiber zu übermitteln. Diese beinhalten Stammdaten, Informationen zu Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten zur aktuellen Einspeiseleistung. Für Anlagen, für die sogenannte Einspeisefahrpläne zur Vorhersage der geplanten Einspeisung erstellt werden, gelten zusätzliche Datenlieferpflichten. Die Festlegung ergänzt bereits bestehende Datenlieferpflichten für Anlagen größer 10 MW und erweitert diese.

Die Informationspflichten dienen den Netzbetreibern dazu, ihre Datengrundlage für die Zwecke des Redispatchs zu verbessern. Die Daten sollen dazu beitragen, netzübergreifend optimierte Lösungen für drohende Engpässe im Stromnetz zu finden und dabei den Einspeisevorrang von Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sicherzustellen. Zu diesen Zwecken tauschen die Netzbetreiber die Daten untereinander aus.

Hierzu hat die Bundesnetzagentur am 12. März 2021 Rahmenbedingungen zur Netzbetreiberkoordinierung gesetzt. Sie stellen sicher, dass allen Netzbetreibern die notwendigen Daten vorliegen. Aufgrund der großen Anzahl betroffener Anlagen hat die Bundesnetzagentur im November 2020 Vorgaben gemacht, die den Datenaustausch auch für das Massengeschäft ermöglichen.

Umsetzung startet bald

Die Umsetzung von „Redispatch 2.0“ durch die Branche ist bereits im Gange. Der Austausch von Stammdaten soll im Sommer starten. Die Bundesnetzagentur begrüßt diese Schritte und wird sie weiter begleiten und unterstützen.

Die Festlegung ist unter www.bundesnetzagentur.de/BK6-20-061 veröffentlicht.

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