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Redispatch 2.0: Hilfe für kleinere Anlagen

Der Dienstleister easyEIV hilft Betreibern von Biogas-, Photovoltaik- und anderen Stromerzeugungsanlagen bei der Umsetzung der Pflichten zum Redispatch 2.0.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit dem Redispatch 2.0 führte die Bundesregierung zum 1. Oktober 2021 ein neues Netzengpassmanagement im Stromnetz ein, von dem Betreiber mit Anlagen ab 100 Kilowatt betroffen sind. Sie müssen neue Pflichten erfüllen, z.B. einen Einsatzverantwortlichen (EIV) benennen und bestimmte Informationen melden. Aktuell schreiben sehr viele Netzbetreiber daher die Anlagenbetreiber an, um eine Umsetzung einzufordern. Die Bundesnetzagentur fordert das ein und kann bei Nichtumsetzung Bußgelder gegen die Anlagenbetreiber verhängen.

Schlanke Lösung für kleinere Anlagen

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Bei größeren Windenergie- oder Biogasanlagen übernimmt diese Aufgaben – sofern vorhanden – in der Regel der Direktvermarkter. „Es gibt aber viele kleinere Anlagen, die nicht in der Direktvermarktung sind. Sie sind mit der Komplexität und den Anforderungen an Redispatch 2.0 häufig überfordert“, sagt Gerald Blumberg, Geschäftsführer der easyEIV GmbH aus Wipperfürth (Nordrhein-Westfalen). Hier setzt das junge Start-up-Unternehmen an und bietet für Betreiber kleinerer Anlagen Hilfe bei der Umsetzung von Redispatch 2.0 an. Darunter fallen Wind-, Solar- oder Biogasanlagen genauso wie Notstromaggregate, BHKW oder andere KWK-Anlagen.

Rolle des Einsatzverantwortlichen

Zur Dienstleistung gehört, dass easyEIV als Einsatzverantwortlicher auftritt und die entsprechenden Meldungen wie Stammdaten oder „Nichtverfügbarkeiten“ der Anlage übernimmt. Letzteres fällt immer dann an, wenn z.B. eine Wartung ansteht oder Strom für den Eigenverbrauch genutzt wird. Die Kunden können die entsprechenden Daten einfach in das easyEIV-Portal eintragen und können so Ihre Nichtverfügbarkeiten melden, ohne die komplizierten Datenformate selber kennen zu müssen. easyEIV als Dienstleister übernimmt dann die Weiterleitung an den Netzbetreiber unter Beachtung der vorgeschriebenen IT-Sicherheitsanforderungen. Gleichzeitig tritt er auch als „Betreiber technischer Ressource“ (BTR) auf. Hierbei übernimmt er die Kommunikation und Abrechnung mit dem Netzbetreiber, falls z.B. eine Anlage bei einem Netzengpass abgeschaltet werden muss.

Abrechnung pro steuerbarer Ressource

Bei der Dienstleistung setzt eaysEIV nach eigenen Angaben auf eine transparente und kostengünstige Lösung, die bereits von mehreren hundert Anlagen wahrgenommen wird: Abgerechnet wird pro „Steuerbarer Ressource“. Dies soll Kosten sparen, da viele Anlagen, die im Redispatch „Technische Ressource“ genannt werden, häufig zu Steuerbaren Ressourcen zusammengefasst werden können. Zudem setzt der easyEIV auf das Prognosemodell, das pauschale Abrechnungsverfahren und den Duldungsfall, bei dem der Netzbetreiber die Prognosen erstellt und die Abrufe selber steuert. Dies sichere eine möglichst einfache und schlanke Umsetzung, die gerade für die kleineren Anlagenbetreiber geeignet sei, so das Unternehmen. Trotzdem bleibe der schnelle persönliche Kontakt per Telefon laut easyEIV erhalten.

Weitere Infos: www.easy-eiv.de

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