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topplus Erneuerbare Wärme

Reform des Gebäudeenergiegesetzes: Öl- und Gasheizungen vor dem Aus

Die Bundesministerien für Bau und Wirtschaft haben einen Entwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz vorgelegt. Darin soll ein Anteil von 65 % erneuerbarer Energien vorgeschrieben werden.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung will künftig 65 % erneuerbare Energien im Heizungskeller vorschreiben. Das sieht nicht nur der Koalitionsvertrag der Ampelparteien, sondern auch ein jetzt vorgelegter Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Die Vorgabe soll für den Tausch bestehender und beim Einbau neuer Heizungen gelten.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt den Vorstoß. Insgesamt seien die Vorschläge des Wirtschafts- und Bauministeriums ein guter erster Aufschlag, um die Wärmewende in Deutschland voranzubringen: „Trotz großer Nachfrage nach Erneuerbaren Heizungstechnologien dominieren noch immer fossile Heizungen den Markt, denn es fehlt ein verlässlicher Rahmen für den Umstieg“, sagt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

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Gerade jetzt, wo die Erdgaspreise wieder sinken, sei es wichtig, dass die Bundesregierung mit der GEG-Reform dem Handwerk, der Industrie und den Haushalten signalisiert, dass erneuerbare Heizungen für eine nachhaltige Versorgungssicherheit sorgen.

Keine Wasserstoffheizungen

Kontraproduktiv sei deshalb die Forderung, Erdgas-Kessel unabhängig vom eingesetzten Brennstoff als Erfüllungsoption anzuerkennen, wenn sie technisch in der Lage sind, Wasserstoff zu verarbeiten („H2-ready“). Dies lehnt der BEE ab: „Auf diesen Etikettenschwindel darf sich die Bundesregierung nicht einlassen. Wir brauchen keine fossilen Heizungen, die sich nur klimafreundlich tarnen, weil die Umstellung auf grünen Wasserstoff aufgrund fehlender Infrastruktur, fehlenden Wasserstoffs oder zu hohen Preisen am Ende doch nicht erfolgt“, so Peter.

Dass der Referentenentwurf auf das vielfältige Konzert der Erneuerbaren Energien setze, sei dagegen zu begrüßen. „Wärmepumpen, Erneuerbare Fernwärme, Biomethan, Holzbrennstoffe, Solarthermie und Geothermie sind der Wärmemix der Zukunft und die Technologien schon heute ausgereift. Sie sind eine Versicherung gegen fossile Versorgungskrisen, wie wir sie mit der einseitigen russischen Erdgasabhängigkeit erlebt haben“, so Peter.

Förderung nötig

Damit sich alle die Umstellung auch leisten können, brauche die bestehende Förderung eine sozialpolitische Ausrichtung. „Der Umstieg auf Erneuerbare Wärme lohnt sich finanziell fast immer. Er ist aber zumeist mit hohen Anfangsinvestitionen verbunden. Dazu benötigen viele Gebäudeeigentümer neben einer ausreichend hohen Zuschussförderung angesichts fehlender Ersparnisse auch den Zugang zu Krediten und Förderkrediten.“ Dies müsse sichergestellt werden – über die Hausbanken oder direkt durch die KFW, so Peter.

Thüga-Kritik: „Biomasse wird benachteiligt“

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beabsichtigt mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes offenbar eine planwirtschaftliche Transformation des Wärmesektors, die technologische Innovationen behindert und den Wettbewerb um die kundenfreundlichsten Lösungen einbremst. Anders ist nicht zu erklären, warum klimafreundliche Heizungen auf Basis grüner Gase, Biomasse oder hybride Heizsysteme gegenüber anderen Technologien wie Wärmepumpen oder Fernwärme deutlich benachteiligt werden“, kritisiert Michael Riechel, Vorstandsvorsitzender des Energieunternehmens Thüga AG aus München.

So soll im Neubau der Einsatz solcher Heizungen grundsätzlich nicht gestattet und im Bestand nur mit hohen und ab 2024 unmittelbar geltenden Anforderungen möglich sein. „Wir benötigen alle grünen Technologieoptionen im Heizungsbereich, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen – auch grüne Gase, Biomasse und Hybridsysteme. Die Bundesregierung sollte daher mehr auf Anreize und Förderung setzen sowie ein echtes level playing field für alle grünen Heizungstechnologien im Neubau und im Bestand aufbauen.“

Noch viel wichtiger wird aber sei, dass gerade im Bestand die Erfüllungsoption zur Erreichung der 65%-Erneuerbaren-Anforderung für Gasheizungen ähnlich und gleichberechtigt wie bei Wärmenetzen ausgestaltet wird. Und zwar über sogenannte Transformationspläne, die detailliert und verbindlich die Umstellung auf grüne Gase zu bestimmten Jahren anstreben. „Mit dem Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) existiert seit vergangenem Jahr bereits ein zentrales und standardisiertes Planungsinstrument für die Dekarbonisierung der Gasverteilnetze, das über die kommenden Jahre weiterentwickelt und verfeinert wird“, betont Riechel.

Aiwanger kritisiert erzwungenen Heizungsaustausch

Mit dem Referentenentwurf der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz soll auch der Einbau von reinen Öl- und Gasheizungen bereits ab kommenden Jahr verboten werden. Bisher war als Frist 2025 vorgesehen.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger kritisiert insbesondere, dass die Betriebsdauer von bestehenden Öl- und Gasheizungen auf 30 Jahre begrenzt werden soll. „Einmal mehr will die Bundesregierung die Bürger in diesem Land vor vollendete Tatsachen stellen. Ein erzwungener Heizungsaustausch bedeutet für tausende Immobilienbesitzer erhebliche finanzielle Belastungen. Es bleibt dabei vollkommen unklar, wie das Ganze auch für einkommensschwächere Bevölkerungsschichten bezahlbar bleiben soll.“

Zuerst würden die Ersparnisse vieler Haushalte aufgrund der hohen Inflationsrate aufgefressen. Und danach sollten dieselben Bürger sich neue Heizungen anschaffen. Aiwanger: „Diese Rechnung wird nicht aufgehen. Anstatt auf Anreize setzt der Bund wieder auf Zwangsmaßnahmen und Regulierung."

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