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topplus EEG-Novelle

Regierung verbessert EEG-Entwurf in einigen Punkten

Am Wochenende hat sich die Regierungskoalition offensichtlich auf einen neuen Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz geeinigt. Erste Änderungen sind jetzt bekannt.

Lesezeit: 4 Minuten

Nach der massiven Kritik der Branchenverbände hat die Bundestagsfraktionen von Union und SPD offenbar bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) weitere Änderungen vorgenommen. Bei Biogas, Solar- und Windenergie könnte es demnach Verbesserungen gegenüber dem vorliegenden Regierungsentwurf des EEG geben.

Änderungen für die Bioenergie

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Eine wichtige Änderung im Bereich Bioenergie: Die Regierung will das Ausschreibungsvolumen von 350 auf 600 MW erhöhen. Damit könnten mehr Anlagen ans Netz gehen. „Wir begrüßen, dass Union und SPD den von der Bundesregierung vorgelegten EEG-Entwurf noch an zentralen Stellen nachbessern wollen, um die Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse zu stärken. Viele unserer wichtigsten Anliegen werden aufgegriffen. So sollen die Ausschreibungsvolumina noch einmal deutlich erhöht und der Wettbewerbsnachteil kleinerer Anlagen ausgeglichen werden“, kommentiert Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, die Pläne.

Ebenso möchten die Regierungsfraktionen die Stromerzeugung von Holzheizkraftwerken in ihrer Rolle für Fern- und Prozesswärme stärker würdigen. Zudem soll es eine Übergangsregelung für Altholzkraftwerke geben, die Wettbewerbsverzerrungen auf dem Altholzmarkt verhindern soll.

Aber Rostek sieht auch noch kritische Punkte: „Wirklich unzureichend bleiben die Anreize zur Vergärung von Gülle in Biogasanlagen, obwohl diese Maßnahme ebenfalls mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen wurde. Hier muss die Regierungskoalition zügig nachbessern, vor allem für Güllekleinanlagen über 75 KW.“ Außerdem müsse die Bundesregierung zeitnah von der neuen Verordnungsermächtigung zur Einführung einer Anschlussvergütung für bestehende Gülleanlagen Gebrauch machen.

Änderungen für die Photovoltaik

In einer ersten Reaktion bezeichnete die Solarwirtschaft die Verhandlungsergebnisse als „klimapolitisch vollkommen unzureichende und unausgegorene Formelkompromisse“. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) begrüßte, dass Betreiber von Bestandsanlagen mit einer Leitung bis 7 kWp anders als vom Bundeswirtschaftsministerium zunächst geplant weiterhin vom Einbau kostentreibender intelligenter Messeinrichtungen befreit bleiben sollen. Gemeinsam mit der EEG-Umlagebefreiung für kleine Solaranlagen sei das ein gutes Signal für Solarpioniere. Denn die EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom soll jetzt bei Anlagen bis 30 kW entfallen.

Insbesondere im wichtigen Photovoltaik-Marktsegment großer gewerblicher PV-Anlagen befürchtet der BSW im kommenden Jahr einen deutlichen Marktrückgang. Dort seien weiterhin erhebliche Einschnitte gegenüber der aktuell gültigen Gesetzesregelung vorgesehen.

Ein große Marktbremse seien jüngste Pläne, Projektierer größere Solardächer (Leistungsklasse über 300 Kilowatt) nur noch dann eine Marktprämie für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom zu gewähren, wenn diese zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben. Zwar solle es für Betreiber bis zu einer Leistungsobergrenze von 750 kWp nun die Alternative geben, maximal 50 % der Sonnenstromernte ohne Auktionsteilnahme vergütet zu bekommen. Für viele Betreiber von Lagerhallen mit geringen Stromverbräuchen käme dies aber einer Halbierung der Förderung gleich. Eine Auktionsteilnahme kommt für die Mehrzahl von ihnen nicht in Betracht.

Unbenommen von dieser Kritik sei zudem eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren bei einem derartig umfassenden Systemwechsel dringend notwendig. „Andernfalls werden zahlreiche in der Planung befindliche Projekte platzen, was Solarunternehmen in den Ruin treiben kann“, warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft Körnig. Der BSW fordert den Bundestag auf, den Gesetzesentwurf dringend nachzubessern, um erheblichen Schaden von der Solarwirtschaft abzuwenden.

Änderungen für die Windenergie

Die bisher bekannten Details sind auch aus Sicht des Bundesverbands Windenergie (BWE) ernüchternd.Als kleinen „Lichtblick“ bezeichnet der Verband die Vorschläge, dass Betreiber von Ü20-Windenergieanlagen, die ab 1.1.2021 aus der EEG-Förderung fallen, vorerst pro Kilowattstunde den Marktwert des Stroms plus 1 Cent erhalten sollen. Zudem ist eine eigene Förderung für solche Bestandsanlagen geplant, auf die sich Betreiber bewerben können. Details dazu müssen noch geklärt werden. „Ebenso positiv sehen wir die Ankündigung der Großen Koalition, das Repowering im Baurecht und Naturschutzrecht zu stärken. Hier muss es schnellstmögliche Verbesserung geben, damit die Ausbauziele auch erreicht werden können. Repowering ist und bleibt der Schlüssel zu einer gelungenen Energiewende“, sagt der BWE-Präsident Hermann Albers.

Union und SPD wollen laut Einigung die Erhöhung der Ausbaupfade aus dem EEG-Prozess ausklammern. Stattdessen soll innerhalb des ersten Quartals 2021 ein Vorschlag durch die Bundesregierung zu den genauen Ausbaupfaden erfolgen.

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