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topplus Windenergie-auf-See-Gesetz

Regierung will 20 GW Offshorewind bis 2030

Mit einer deutlichen Erhöhung des Ausbauziels will das Bundeswirtschaftsministerium anreizen, dass mehr Windräder auf See gebaut werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat gestern die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegte Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Kern des Gesetzentwurfs ist eine deutliche Erhöhung des Ausbauziels bis zum Jahr 2030 auf 20 Gigawatt. Zudem sieht der Entwurf mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel vor.

Altmaier bezeichnete den Gesetzesentwurf als Meilenstein für die Offshore-Windenergie in Deutschland: „Mit 20 Gigawatt in 2030 wird die Offshore-Windenergie ganz wesentlich dazu beitragen, dass wir im Jahr 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent am Bruttostromverbrauch erreichen. Erstmals haben wir auch ein Ziel für 2040 festgelegt, das allen Akteuren eine langfristige Planung ermöglicht und der Offshore-Windenergie einen verlässlichen Rahmen bietet.“ Das böte große wirtschaftliche Chancen und sichere in den Küstenländern und im Binnenland Wertschöpfung und Beschäftigung.

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Schnellere Genehmigungen

Das Wind-auf-See-Gesetz schaffe die Voraussetzungen dafür, dass unter anderem die Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden und die Ausbauziele erreicht werden können. Zur Umsetzung der 20 Gigawatt bis zum Jahr 2030 hatten Bund, Länder und Netzbetreiber Anfang Mai wichtige Schritte in der Offshore-Vereinbarung „Mehr Strom vom Meer“ vereinbart. Mit dem Kabinettsbeschluss des Windenergie-auf-See-Gesetzes setzt die Bundesregierung nun bereits eine zentrale Aufgabe in ihrem Verantwortungsbereich um.

Für die erfolgreiche Entwicklung von Konzepten zur sonstigen Energiegewinnung, etwa zur Erzeugung von grünem Wasserstoff, soll die Vergabe der Rechte zur Nutzung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung künftig ebenfalls durch das Windenergie-auf-See-Gesetz geregelt werden.

Energieminister Lies fordert Absenkung der EEG-Umlage

„Das Ausbauziel, die Leistung von 15 Gigawatt auf 20 Gigawatt bis 2030 anzuheben, ist völlig richtig. Auch das Ausbauziel bis zum Jahr 2040 auf 40 Gigawatt entspricht voll und ganz der Forderung Niedersachsens", betonte Niedersachsens Energieminister Olaf Lies. Allerdings bemängelt er, „dass nicht auch das Ziel von 50 Gigawatt bis zum 2050 in die Pläne der Bundesregierung aufgenommen werden".

Viel wichtiger sei es laut Lies, dass die EEG-Umlage von aktuell 6,74 Cent/kWh auf zwei Cent gesenkt werde. Das würde zu einer eine spürbaren Entlastung für private Haushalte um rund 225 Euro pro Jahr führen. „Diese Strompreissenkung wäre nicht nur für die von der Corona-Krise betroffenen Privat-Haushalte eine wichtige Entlastung, sondern käme auch als Konjunkturspritze den vielen Handwerkern und dem Mittelstand zugute", sagt Lies: „Ich bin der festen Überzeugung, dass Investitionen in die Energiewende und den Klimaschutz die stärksten Impulse in der derzeitigen schwierigen Wirtschaftslage auslösen würden. Wir müssen endlich den „Rucksack" der EEG-Umlagen abwerfen und zu billigerem Strom kommen, damit wir unsere Energiepolitik gerade jetzt auf einen erfolgreichen Zukunftskurs führen.“

VDMA fordert mehr Flächen für Wasserstofferzeugung

„Wie im Entwurf der Nationalen Wasserstoffstrategie - die es leider wieder nicht ins Kabinett geschafft hat - ausgeführt, ist die Offshore-Windenergie aufgrund der hohen Volllaststunden eine attraktive Technologie zur Erzeugung von grünem Wasserstoff“, ergänzte Matthias Zelinger, Geschäftsführer des Verbandes VDMA Power Systems. Eine verstärkte Ausweisung von Flächen, die für die Erzeugung von grünem Wasserstoff genutzt werden können, sei für die nationale Marktdurchdringung von Wasserstoff in Europa und Deutschland unverzichtbar.

„Der Gesetzentwurf enthält neben der Anhebung des Ausbauziels aber auch kritische Punkte, die aufgrund der kurzen Frist zur Stellungnahme zum Referentenentwurf noch nicht zufriedenstellend diskutiert werden konnten. Hier geht es um die Einführung einer zweiten Gebotskomponente sowie deren Umwandlung in einen Offshore-Netzausbaubeitrag“, kritisierte Zelinger.

Des Weiteren gelte es, die im Gesetz geplanten Synchronisierungen im Netzausbau voranzutreiben, um zu vermeiden, dass sich der beschlossene Ausbau der Offshore-Kapazitäten durch fehlenden landseitigen Netzausbau verzögere.

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