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Runder Tisch Weiterbetrieb: Keine konkreten Ergebnisse

Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit Branchenvertretern über eine Anschlussregelung für Altanlagen diskutiert. Das Ergebnis ist noch sehr unbefriedigend.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeswirtschaftsministerium, mehrere Landesministerien und Vertreter der Windenergiebranche haben gestern bei einem „Runden Tisch“ diskutiert, wie ein Weiterbetrieb von Altanlagen wirtschaftlich wäre, die im nächsten Jahr keine EEG-Vergütung mehr erhalten. „Wir begrüßen die Initiative des Wirtschaftsministeriums ausdrücklich. Die Zeit drängt. Angesichts steigender Nachfrage nach erneuerbaren Strom, einer mangelnden Flächenbereitstellung und schleppender Genehmigungslage, stockendem Zubau und dem Ausscheiden von bis zu 16 Gigawatt (GW) Leistung, die bis 2025 aus der EEG-Förderung fallen, droht ein Netto-Abbau an Leistung“, warnt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie (BWE).

BWE listet neue Forderungen auf

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Deshalb seien jetzt Lösungen gefragt, um das Repowering deutlich nach vorn zu stellen und Bestandsanlagen überbrückend im System zu halten. Der Bundesverband WindEnergie unterstreicht nach dem Runden Tisch:

  • Eine auf 24 bis 36 Monate zeitlich begrenzte Unterstützung für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb sei erforderlich, um die COVID-19 Verwerfungen auszugleichen. Der Weiterbetrieb sichere zunächst die installierte Kapazität und verschaffe die notwendige Zeit, um für neue Genehmigungen zu sorgen.
  • Für die Strommengen aus dem Bestand seien die Direktvermarkter die Brücke in den Markt. So lasse sich die grüne Eigenschaft der Strommengen aus Bestandsanlagen weitergeben.
  • Wirtschaftlicher Weiterbetrieb brauche eine sehr schnelle Verbindung Link zur Sektorenkopplung und Flexibilisierung, auf die alle Marktteilnehmer warten würden.
  • Entscheidend sei das Repowering. Dafür seien einfache und schnelle Genehmigungen nötig, die auf vorhandenem aufbauen: Kommunale B- und F-Pläne sollten berücksichtigt werden, die Standardisierung im Artenschutz sei überfällig, Gutachten müssten vereinfacht und die Verfahren insgesamt auch über das Instrument von Änderungsgenehmigungen beschleunigt werden.

„Heute wurde klar, dass die aktuellen Regelungen im Gesetzentwurf nicht ausreichen. Die Durchleitung des Jahresmarktwertes für nur ein Jahr ist unzureichend. Eine Vergütung kann zeitlich auf 24 bis 36 Monate beschränkt werden, wenn Bestandsflächen gesichert bleiben, auf denen zügig repowert wird. Je eher eine nationale Repoweringstrategie greift, desto besser ist dies für die herstellende Industrie und die abnehmenden Großverbraucher“, betonte Albers.

Weiterbetrieb als Übergangslösung

Auch der Ökoenergieversorger Naturstrom fordert eine Übergangslösung. Zwar könnten zukünftig Stromabnahmeverträge mit Ökostromanbietern eine Lösung für Altanlagen sein. So hat z.B. Naturstrom 87 MW alter Windenergieanlagen unter Vertrag, verhandelt aktiv mit weiteren Betreibern und hat auch einige Altstandorte repowert. Aber für die nächsten Jahre wird aufgrund einiger Sondereffekte eine Auffanglösung benötigt, wie Oliver Hummel, Vorstand der Naturstrom AG, deutlich macht: „Erstens sind durch Corona die Börsenstrompreise zusammengebrochen, so dass viele Betreiber mit den möglichen Abnahmeverträgen ihre Kosten nicht decken könnten. Zwar hat sich das Preisniveau inzwischen etwas erholt, aber es herrscht weiterhin viel Unsicherheit im Markt.“ Zweitens war der Windenergiezubau in den letzten Jahren sehr gering, so dass ein Wegfall vieler Anlagen aktuell noch viel dramatischer als in anderen Jahren wirken würde. Drittens würden für viele Standorte von Altanlagen Repoweringmöglichkeiten fehlen, hier sollte in einem Übergangszeitraum eine Strategie entwickelt werden. „Viertens und nicht zu unterschätzen ist auch die mangelnde Erfahrung mit solchen Vermarktungsverträgen bzw. die Unsicherheit bei den Rahmenbedingungen, die viele Betreiber noch abschreckt – nicht zuletzt auch weil der Gesetzgeber sich erst auf den letzten Drücker mit dem Thema befasst“, sagt Hummel.

Naturstrom hatte bereits im Juni einen Vorschlag für eine solche Auffanglösung entwickelt, der eine Basisvergütung von 3,2 Cent pro Kilowattstunde vorsieht, die aber je nach Standort und Leistungsgröße noch nach oben und unten angepasst werden kann. Maximal könnte ein Betreiber einer sehr kleinen Anlage an einem Standort mit niedrigen Referenzertragswerten 4,5 ct/kWh bekommen, und das auch nur befristet auf zwei Jahre. Wichtig sei dabei auch, dass es keine überzogenen technischen Anforderungen etwa zur Messung der Strommengen oder zur Fernsteuerbarkeit gibt, die jegliches Weiterbetriebskonzept torpedieren würden.

Niedersachsen besonders betroffen

Als führendes Windland ist Niedersachsen besonders vom Förderende betroffen. So fallen allein Ende dieses Jahres ca. 1.340 Anlagen mit einer Leistung von 1.079 Megawatt aus der Förderung. Bis Ende 2030 werden es insgesamt sogar ca. 3.175 Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 4 Gigawatt sein. „Repowering ist wichtig, aus unserer Sicht ist der Weiterbetrieb der Altanlagen aber notwendig, bis die neuen Anlagen errichtet sind“, sagt Horst Mangels, Vorstandsmitglied des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE) in Niedersachsen. „Wenn die Anlagenbetreiber keine auskömmliche Vergütung erhalten, werden wir einen Rückbau an Anlagen erleben. Das kann sogar dazu führen, dass wir für Niedersachsen eine negative Energiebilanz verzeichnen, weil mehr Anlagen abgebaut als zugebaut werden, also mehr Leistung zurückgebaut wird, als hinzukommt.“ Problematisch ist für den LEE der anhaltend niedrige Börsenstrompreis, der im Jahresschnitt unter 3 ct/kWh liegt. Auch über die Direktvermarktung würden Betreiber zur Zeit keine höheren Erlöse erzielen. Daher sei eine Anschlussförderung nötig, die mindestens noch 2 ct zusätzlich abdecke.

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