Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Windenergieausbau

Sachverständige: Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes bringt keine Vorteile für Windkraft

Im Umweltausschuss des Bundestages äußerten Experten Kritik an der geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Auch für Landwirte gäbe es Nachteile.

Lesezeit: 4 Minuten

Die geplante Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ist in einer Anhörung des Umweltausschusses am Montagnachmittag bei Experten auf Skepsis gestoßen. Zwar unterstützten die Sachverständigen grundsätzlich das Ziel des von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, doch sahen sie bei der konkreten Umsetzung erheblichen Nachbesserungsbedarf. Es sei zu befürchten, dass das Ziel, die Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen sonst verfehlt werde.

Kritik an Absenkung im Artenschutz

Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In der Anhörung bemängelten Experten einerseits die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe. Diese könnten zu neuen Unsicherheiten bei Genehmigungsverfahren führen. Moniert wurde andererseits die Absenkung von Artenschutzstandards:

  • Der auf Planungs- und Umweltrecht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Gellermann kritisierte, dass Schutzstandards zu Lasten stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Arten abgebaut würden. Der Entwurf enthalte hier Regelungen, die der Überprüfung am Maßstab des Völker- und Unionsrechts nicht standhielten. So sei es etwa mit der Vogelschutzrichtlinie nicht vereinbar, dass der Kreis kollisionsgefährdeter Brutvögel auf 15 Arten reduziert werden solle.
  • Auch Kai Niebert vom Deutschen Naturschutzring sah die Gefahr von Konflikten mit dem Europarecht, begrüßte aber, dass die Ampelkoalition mit der Novelle jetzt eine Vereinheitlichung von artenschutzrechtlichen Regelungen in Angriff nehme. Die „komplexe und uneinheitliche Anwendung des Artenschutzrechts“ sei tatsächlich bei einigen Windprojekten eine „Hürde“ gewesen. Die nun unter anderem vorgesehenen Maßgaben für die besonders kollisionsgefährdeten Brutvogelarten, die Einbeziehung von Artenschutzprogrammen und Vorgaben für die Ausnahmeprüfung wertete er als „sinnvoll“ und geeignet, um den Ausbau zu beschleunigen.
  • Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, äußerte jedoch Zweifel, ob mit dem vorliegenden Entwurf überhaupt die wesentlichen Ursachen für Verzögerungen von Planungs- und Genehmigungsverfahren angegangen würden. Anstatt vor allem ökologische Standards abzusenken, bedürfe es auch der Anstrengungen, um die „elektronische und digitale, aber auch personelle Ausstattung der Behörden“ zu verbessern, mahnte Heß in ihrer Stellungnahme an.

Bundeseinheitliche Standards gefordert

  • Ganz anders die Sicht von Catrin Schiffer vom Bundesverband Deutscher Industrie. Das bisherige, europäisch geprägte Artenschutzrecht erschwere massiv den von den Unternehmen dringend benötigten Windkraftausbau. Der Entwurf sehe nun immerhin bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung vor. Derartige Standards brauche es aber für alle Planungs- und Genehmigungsverfahren, so Schiffer.
  • Steffen Pingen vom Deutschen Bauernverband gingen die geplanten Änderungen nicht weit genug: Dass der Gesetzentwurf den Bau von Windrädern in Landschaftsschutzgebieten ermöglichen solle, sei zu befürworten, doch müsse dies auch für Photovoltaikanlagen gelten. Zudem monierte er „nicht praxistaugliche Regelungen“ wie etwa die vorgesehenen Verbote sowie Anzeigepflichten des Landwirts gegenüber Windenergieanlagenbetreibern.
  • Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen drängte auf „spürbare Erleichterungen für Windenergieprojekte“ und damit Anpassungen beim Artenschutz entsprechend den aktuellen Empfehlungen der EU-Kommission: Eine unbeabsichtigte Tötung einzelner Individuen sei demnach kein Verstoß gegen die EU-Naturschutzrichtlinie sofern der Populationsschutz gewährleistet sei. Dieser Empfehlung folge die Koalition jedoch mit „weitgehenden Tabubereichen“ leider nicht.
  • Auch Christine Wilcken von Deutschen Städtetag unterstrich die Notwendigkeit einer Abkehr vom Individuumsschutz hin zum Populationsschutz. Die Unklarheit, wie künftig etwa mit wechselnden Brutplätzen und Horsten umgegangen werden solle, könne in der Praxis zu neuen Planungsunsicherheiten führen, gab sie zu bedenken.
  • Dieser Kritik schloss sich Bärbel Heidebroek an, die für den Bundesverband WindEnergie (BWE) eine Stellungnahme abgab: Die Gesetzesnovelle enthalte auch „zahlreiche nicht definierte Begriffe“, die Interpretationen zuließen. Bleibe der Entwurf unverändert, sei keine Verbesserung der Situation für zu erwarten. Die gesteckten Ausbauziele könnten nicht erreicht werden. Zudem drohten laufende Genehmigungs- und Klageverfahren „massiv“ mit weiteren Unsicherheiten belastet zu werden.

Das Video zur Anhörung sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-pa-umwelt-bundesnaturschutz-901234

Mehr zu dem Thema

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.