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Sachverständigenrat kritisiert die Politik

Die Gesamtbilanz der Energiewende wird viel zu wenig von der Politik in den Vordergrund gestellt. Das bemängelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung in einem Sondergutachten zum „Strommarkt der Zukunft“.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Gesamtbilanz der Energiewende wird viel zu wenig von der Politik beachtet. Das bemängelt der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung. In einem Sondergutachten zum „Strommarkt der Zukunft“ wirft er der Regierung vor, den Fokus zu stark auf die EEG-Umlage zu richten, anstatt die gesamte volkswirtschaftliche Leistung der Energiewende im Blick zu haben.

 

Als Beispiel führt der Rat energieintensive Industriebetriebe an. Diese würden in doppelter Hinsicht von der Energiewende profitieren. Zum einen sind viele Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage befreit. Zum anderen hat der Ausbau der neuen Energien für sinkende Strompreise gesorgt, was der Industrie ebenfalls zugute kommt.


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Stärker am Markt orientieren


Gleichwohl ist der Rat der Ansicht, dass sich die erneuerbaren Energien noch stärker dem Markt stellen sollten. Er empfiehlt der Regierung daher folgendes Modell: Künftig vermarkten die Erzeuger von Ökostrom ihr Produkt wie andere Kraftwerksbetreiber auch an der Börse oder verkaufen den Grünstrom direkt an die Verbraucher. Da Ökostrom nach wie vor sehr teuer ist, sollte der Staat für eine Zeitlang diesen Prozess mit einer so genannten Marktprämie unterstützen.



Die konventionelle Stromversorgung müsse sich zudem den Erfordernissen der erneuerbaren Energien unterordnen. Ein hoher Anteil an Kohlekraftwerken sei mit der Energiewende nicht vereinbar. „Flexible Gaskraftwerke sind für den Übergang zu einer Stromversorgung mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien unverzichtbar, während die aktuellen Überkapazitäten an Grundlastkraftwerken schrittweise abgebaut werden müssen“, so die Experten.


CO2-Preise erhöhen


Als wichtigste Einzelmaßnahme, um diesen Übergang zu unterstützen, empfiehlt der Sachverständigenrat daher einen erhöhten CO2-Preis durch anspruchsvollere europäische Klimaschutzziele für 2020 und 2030. Als Teil einer Zieltrias für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz sollte die Bundesregierung ein europäisches Klimaschutzziel von mindestens 45 % gegenüber 1990 anstreben, das durch Maßnahmen innerhalb der EU erreicht werden soll. Auch weitergehende nationale preisliche oder ordnungsrechtliche Maßnahmen werden erforderlich sein, um die konventionelle Stromversorgung im Übergang klimafreundlicher und flexibler zu gestalten. (ro)



Das Sondergutachten „Den Strommarkt der Zukunft gestalten“ kann unter www.umweltrat.de heruntergeladen werden.



Der SRU berät die Bundesregierung seit über 40 Jahren in Fragen der Umweltpolitik. Die Zusammensetzung des Rates aus sieben Professorinnen und Professoren verschiedener Fachdisziplinen gewährleistet eine wissenschaftlich unabhängige und umfassende Begutachtung, sowohl aus naturwissenschaftlich-technischer als auch aus ökonomischer, rechtlicher und politikwissenschaftlicher Perspektive.

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