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Satelliten-BHKW sind eigenständig

Entfernt von der Biogasanlage stehende Blockheizkraftwerke (Satelliten-BHKW) können laut Clearingstelle EEG als eigenständige Anlage gelten, selbst wenn sie einen gemeinsamen Wärmeabnehmer versorgen.

Lesezeit: 2 Minuten

Blockheizkraftwerke (BHKW) können als eigenständige Anlage gelten, auch wenn sie zusammen mit anderen BHKW einen gemeinsamen Wärmeabnehmer versorgen. Das hat die Clearingstelle EEG in einem Votum zur Eigenständigkeit dieser so genannten Satelliten-BHKW geäußert. Auch wenn es um einen individuellen Fall handelt, könne man daraus grundsätzliche Folgerungen ableiten, erklärt das Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe (3N), das das Votum analysiert hat.


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In dem Fall versorgt ein an der Biogasanlage stehendes BHKW den landwirtschaftlichen Betrieb, die Fermenter und das Gebäude eines Dritten mit Wärme. Zwei weitere BHKW (Satelliten) sind über eine ca. 300 m lange Gasleitung mit der Biogasanlage verbunden und beheizen weitere Stallungen sowie das gleiche Gebäude wie das erste BHKW.


Die Clearingstelle EEG hat die beiden Satelliten-BHKW als eigenständige Anlage gegenüber dem BHKW an der Biogasanlage eingestuft. Dabei liegen sie nur 300 m voneinander entfernt und versorgen gemeinsam einen Wärmeabnehmer. Die beiden BHKW seien wiederum als eine Anlage zu werten. „Diese Zusammenfassung hat eine geringere EEG-Vergütung zur Folge, da größere BHKW nach dem EEG in eine andere Vergütungsklasse fallen“, analysiert 3N.


Die Clearingstelle EEG bewertet die Eigenständigkeit der BHKW anhand eines Indizienkatalogs. Betriebstechnisch eigenständig können BHKW sein, wenn folgenden Punkte erfüllt sind ( sie müssen allerdings wie im aktuellen Fall nicht alle gleichzeitig erfüllt sein):

  • Es ist eine Gasleitung vorhanden: Die Clearingstelle wertet diese energetisch sinnvoller als eine Wärmeleitung.
  • Der Wärmeabnehmer am Satelliten-BHKW verlangt eine Betriebsweise, die von dem BHKW an der Biogasanlage technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden kann.
  • Die beiden BHKW gehören verschiedenen Eigentümern.
  • Aus genehmigungsrechtlichen Gründen oder wegen Platzmangels ist eine Trennung der BHKW erforderlich.
  • Das Satelliten-BHKW versorgt einen Direktverbraucher mit Strom, der aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht durch eine direkte Stromleitung zum BHKW an der Biogasanlage erschlossen werden kann.
  • Die BHKW versorgen verschiedene Wärmeabnehmer.
Das Original-Voting finden Sie auf www.clearingstelle-eeg.de.

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