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Neue Förderung für erneuerbare Energien

Scheer: „EU-Beihilfeleitlinie schafft Räume für Bürgerbeteiligung beim Ausbau Erneuerbarer Energien“

Die EU hat die neue Beihilfeleitlinie für Umwelt, Klima und Energie veröffentlicht. Darin liegt eine Chance für Bürgerenergieprojekte.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit der am Dienstag vorgestellten Beihilfeleitlinie für Klima und Energie hat die EU-Kommission gegenüber früheren Entwürfen wichtige Korrekturen vorgenommen. „Diese lassen nun weiterhin den Ausbau erneuerbarer Energien jenseits von Ausschreibungen bei bestimmten Anlagengrößen und etwa bei Beteiligungsprojekten von Energiegemeinschaften zu“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, Sprecherin für Klimaschutz und Energie der SPD-Bundestagsfraktion. Es sei für den Ausbau förderlich, wenn Anreize für Bürgerbeteiligung vor Ort gesetzt würden. Die Beihilfeleitlinie soll im Januar angenommen und bis 2024 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Ausnahmen bei der Ausschreibung

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Die Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) bestimmen, welche Fördermechanismen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Klima-, Umweltschutz- und Energieprojekte gewähren können. Insbesondere für die Einspeisevergütungen und Marktprämien, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt werden, sind sie maßgebend. In der neuesten Fassung der Leitlinien ermöglicht die EU, dass Projekte von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bis 6 MW bzw. 18 MW bei Windenergieprojekten von Ausschreibungen ausgenommen werden können.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass im Rahmen des europarechtlich Möglichen die Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie verbessert werden und die De-minimis-Regelungen ausgeschöpft werden. „Die neuen Beihilfeleitlinien sind eine riesige Chance“, bewertet Malte Zieher, Vorstand im Bündnis Bürgerenergie, die Veröffentlichung der EU-Kommission. „Die Bundesregierung muss ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nun unverzüglich nachkommen und alle Bürgerenergie-Projekte von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften bis 6 MW bzw. 18 MW bei Windenergieprojekten von den Ausschreibungen ausnehmen. Dazu muss sie in Abstimmung mit der Zivilgesellschaft schleunigst eine europarechtskonforme Definition von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften vorlegen“.

Das Bündnis Bürgerenergie fordert, dass natürliche Personen in Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften mindestens 60 Prozent des Eigenkapitals und 60 Prozent der Stimmrechte halten müssen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sollten zudem ein öffentliches Angebot an Bürger machen und dadurch auf eine Mindestbeteiligung von 50 natürlichen Personen kommen müssen.

Weitere Details zur Leitlinie finden Sie hier: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_6982

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