Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheeraus Ahrensburg (Schleswig-Holstein) hat sich in dieser Woche mit einem eigenen Positionspapier in die Diskussion um die EEG-Novelleeingeschaltet. In dem Papier räumt Scheer mit vielen Argumenten auf, die eine baldige Einführung des Ausschreibungsverfahrens als Alternative zur Festvergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) rechtfertigen sollen.
So tritt sie gleich zu Anfang in ihrem Eckpunktepapier dem Argument der EEG-Kritiker entgegen, die Förderung der erneuerbaren Energien müsse abgeschafft werden, damit endlich ein freier Markt herrsche. „Aufgrund nach wie vor bestehender Marktverzerrungen zugunsten konventioneller Energiegewinnungsformen ist der Ausbau erneuerbarer Energien heute noch auf ein effektives Förderinstrument angewiesen.“ Gerade das EEG mit festen Einspeisevergütungen und einer Abnahmegarantie für Strom reize eine Vielfalt von Akteuren vor Ort an, aktiv zu werden und die Energiewende mit zu gestalten.
Aus diesem Grund sieht Scheer die Einführung von Ausschreibungen zum jetzigen Zeitpunkt kritisch. „Bereits bei den Koalitionsverhandlungen konnten keine Belege erbracht werden, dass die Energiewendeziele unter den oben genannten Kriterien mit Ausschreibungen besser zu erreichen seien, als mit dem bewährten System der Einspeisevergütungen“, argumentiert die Bundestagsabgeordnete. Das werde auch in der Koalition so gesehen, das bislang keine Einigung über die Ausgestaltung erzielt werden konnte.
Scheer gibt folgende Punkte zu bedenken:
- Laut Koalitionsvertrag sollen Ausschreibungen erst eingeführt werden, wenn bewiesen ist, dass sie mit ihnen die Energiewendeziele günstiger zu erreichen sind. Dazu zählt auch, dass die Akteursvielfalt erhalten bleibt, um die Akzeptanz für die Energiewende zu sichern. „Eine Umstellung auf Ausschreibungen in diesem oder dem kommenden Jahr ist vor diesem Hintergrund nicht darstellbar“, macht Scheer deutlich. Die Einführung von Ausschreibungen könne von heute aus gesehen (2016/2017) somit nur in „Projektform“ erfolgen, auch um Erfahrungen bei Windenergie- oder Bioenergiegewinnung zu sammeln.
- Auch das immer wieder von Bundeswirtschaftsministerium angeführte EU-Recht, wonach Ausschreibungen nötig seien, lässt laut Scheer zu, dass Deutschland auf Ausschreibungen verzichten könnte.
- Dazu habe bereits das EEG 2014 zu einer Unterschreitung von Ausbauzielen und zum Einbruch der Ausbaudynamik geführt. „Das muss korrigiert werden“, fordert die Bundestagsabgeordnete.
- Scheer fordert außerdem, dass die Ausbauziele nicht als starre Grenzen, sondern als Mindestziele gesehen werden. Mit dem vorgesehenen Korridor von 40 bis 45 % Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch seien die Klimaschutzziele nicht zu erreichen.
- Sie plädiert auch dafür, den geplanten Paragraphen 27a zu streichen, wonach Anlagen mit Eigenverbrauch keine Förderung mehr erhalten sollen.
- Der Ausbau unterschiedlicher Technologien sollte nicht gegenseitig verrechnet werden können: Das würde die Planungssicherheit für Betreiber und Kommunen widersprechen.
- Die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch („Sonnensteuer“) sollte abgeschafft werden: Sie hemme bereits heute den Ausbau, kritisiert Scheer.
- Die Technologieentwicklungskosten der ersten Jahre, die zu einer hohen EEG-Umlage geführt haben, sollten anders finanziert werden, um vor allem sozial schwache Verbraucher zu entlasten.
Auch hält sie die bisherigen Erfahrungen mit dem Pilotausschreibungsverfahren bei Photovoltaikfreiflächenanlagen für zu kurzfristig, um daraus schon jetzt Schlüsse zu ziehen. Denn bislang konnten nur Gebote und Zuschläge ausgewertet werden. Zum realen Ausbau dagegen gibt es noch keine Erkenntnisse. „In den ersten vier Gebotsrunden hatte die Bundesnetzagentur insgesamt knapp 650 MW bezuschlagt. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur wurden im Rahmen der Pilotausschreibung aber erst sieben Förderberechtigungen für Freiflächenanlagen (insgesamt 55,5 MW) ausgestellt“, erklärt sie.
In dem Eckpunktepapier macht Scheer außerdem mit vielen Argumenten deutlich, dass weder das EU-Recht noch die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag eine Umstellung auf Ausschreibungen aktuell fordern würden. Das achtseitige Papier können Sie hier herunterladen.