„Das aktuelle System der Abgaben und Umlagen im Energiesektor verhindert dringend notwendige Innovationen: Selbst wenn wir einen Überschuss an regenerativer Energie haben, wird dieser kaum im Mobilitäts- und Wärmesektor genutzt“, kritisiert Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Jan Philipp Albrecht. Das passe nicht zu den Zielen der Energiewende. Zukunftsweisende Geschäftsmodelle würden dadurch blockiert. Dazu zählt Albrecht beispielsweise Power-to-heat-Technologien, bei denen aus überschüssigem Strom umweltfreundliche Wärme erzeugt wird, die Umwandlung von Windstrom in sogenannten grünen Wasserstoff oder auch die Nutzung von Landstrom in den Seehäfen.
Bundesratsinitiative für eine Abgabenreform
Darum will die Landesregierung in der kommenden Bundesrats-Sitzung am 15. Februar eine entsprechende Initiative einbringen. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert zu prüfen, wie durch Umlagen und Abgaben verursachte Wettbewerbsverzerrungen zwischen Strom und den fossilen Energieträgern im Wärme- und Verkehrsbereich abgebaut werden können. „Für ein Zusammenwachsen der Bereiche Strom, Wärme und Mobilität ist eine ebenso klima- wie innovationsfreundliche Ausgestaltung der Abgaben und Umlagen die alles entscheidende Voraussetzung“, begründet Albrecht.
Folgende Eckpunkte schlägt die Landesregierung der Bundesregierung zur näheren Prüfung und Umsetzung einer Reform der Abgaben und Umlagen vor:
- Die Bundesregierung soll Steuern und Abgaben im Energiesektor systematisch überprüfen. Dazu gehört auch eine mögliche Senkung der EEG-Umlage. Kosten, die auf die Technologieentwicklung zurückzuführen sind sowie die Mehrkosten für Privilegierungen von energieintensive Unternehmen könnten zukünftig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
- Die Bundesregierung wird gebeten, die Einführung einer systematischen CO2-Bepreisung zu prüfen. Ziel sind einheitliche CO2-Preise in allen Sektoren.
- Derzeit fällt auch für Strom aus erneuerbaren Energien, für den keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen wird, grundsätzlich die volle EEG-Umlage und die Stromsteuer an. Geprüft werden soll, ob für diesen Strom zukünftig eine angemessene Reduzierung bis hin zu einer Befreiung von der EEG-Umlage und der Stromsteuer erfolgen kann. Dies würde neue Vermarktungsmodelle von Strom aus erneuerbaren Energien unterstützen und Anreize setzen, Neuanlagen zukünftig ohne Inanspruchnahme von EEG-Förderung zu errichten.
Die zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung soll zur Gegenfinanzierung eines Bundeszuschusses in das EEG-Konto verwendet werden. Damit könne die Reform sowohl für den Bundeshaushalt als auch für die Gesamtheit der Energieverbraucher aufkommensneutral gestaltet werden.
Eine an den CO2-Ausstoß gekoppelte Energiebesteuerung würde wirksam zum Klimaschutz beitragen, indem die Verwendung von klimaschädlichen Energieträgern verursachergerecht belastet würde. „Wir können so Innovationsimpulse für emissionsarme und effiziente Technologien wie beispielsweise Wärmepumpen und andere Power-to-Heat-Anlagen sowie batterieelektrische und auf grünem Wasserstoff basierende Antriebe erzeugen“, sagte Albrecht.