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Schärfere Klimaziele

Schulze will Windräder auf 2 % der Landesfläche

Umweltministerin Schulze wirft dem Koalitionspartner CDU/CSU vor, einen schnellen Ausbau der Windenergie zu verhindern. Sie erachtet eine Ausweisung von 2 % der Fläche für die Windkraft als notwendig.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) wünscht sich, dass 2 % der Landesfläche für Windenergie genutzt werden. Im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) hob sie hervor, dass dies die entscheidende Stellschraube für mehr Klimaschutz wäre.

Die Koalition habe jetzt noch die Chance, hier ein klares Zeichen zu setzen. „Denn ohne ausreichende Flächen bringen auch die schnellsten Genehmigungsverfahren nichts. Die Union muss endlich den Weg für Änderungen des Bau- und Raumordnungsrecht frei machen, damit wir nicht unnötig Zeit verlieren“, sagte die SPD-Politikerin.

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Sie bedauere, dass der Ausbau der Windenergie vor allem in Bayern und Baden-Württemberg „leider noch im Schneckentempo“ vorangehe. Nordrhein-Westfalen gehe mit neuen Abstandsregelungen sogar in die falsche Richtung. So könne es nicht weitergehen, wenn man den Industriestandort mit seinem Energiebedarf nicht gefährden will, so Schulze. Die dpa erinnert in dem Zusammenhang an das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach darf die Regierung einschneidende Schritte zur Senkung von Emissionen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank schieben.

Als ein Schlüssel für mehr Klimaschutz gilt ein schnellerer Ausbau des Ökostroms, hierzu haben sich SPD und CDU/CSU aber noch nicht einigen können. Den Ausbau der Windkraft hemmen derzeit aus Sicht aus der Energiebranche lange Planungs- und Genehmigungsverfahren, zu wenig ausgewiesene Flächen und viele Klagen, etwa aus Artenschutzgründen.

Der Präsident des Bundesverbandes Windenergie, Hermann Albers, sagte, zwei Prozent der Fläche in jedem Bundesland für Windenergie reichten für einen starken Beitrag zur Energiewende aus. Dieses Flächenziel könne die Koalition sowohl im Erneuerbare-Energien-Gesetz als auch im Raumordnungsgesetz verankern und so einer starke Verbindlichkeit für die Landes- wie Regionalplanung schaffen.

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