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Digitalisierung in der Energiewende

Smart Meter-Gesetz beschlossen: Intelligente Stromzähler kommen

Bis 2032 sollen althergebrachte Stromzähler durch eine digitale Variante ersetzt werden. Die Stromversorger müssen dann auch dynamische Tarife anbieten.  

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesrat hat das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) initiierte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende final gebilligt. Zuvor hatte bereits der Bundestag die Gesetzesnovelle am 20.04.2023 beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau digitaler Stromzähler, sogenannter Smart Meter, deutschlandweit zu beschleunigen. Anlass für die Neuregelungen ist, dass die Einführung der intelligenten Systeme nicht mit der erhofften Geschwindigkeit vorangeht, was laut Gesetzesbegründung unter anderem an aufwändigen Verwaltungsverfahren liege.

Um die Verfahren zu vereinfachen, wird beispielsweise der Einbau intelligenter Strommesssysteme künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bedürfen. Die Hersteller am Markt erfüllten mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, heißt es in der Begründung. Das Gesetz baut die bestehenden Auflagen aus und macht präzise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.

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Bis 2032 sollen die Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Sie schaffen laut BMWK über die digitale Steuerung der Stromversorgung nicht nur die Grundlage, die für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem mit fluktuierendem Verbrauch und schwankender Erzeugung notwendig sei. Vielmehr brächten sie Haushalten auch bessere und klarere Informationen über ihren eigenen Stromverbrauch. Das Gesetz greift teilweise auch Kritikpunkte des Bundesrates auf, die dieser im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens angebracht hatte.

Wie Smart Meter wirken sollen

Die volatile Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordert es, Netze, Erzeugung und Verbrauch effizient, sicher und intelligent miteinander zu verknüpfen. Auf der einen Seite werden klimaneutrale und umweltfreundliche Energieträger in ein „intelligentes Stromnetz“ (engl. „smart grid“) eingespeist; auf der anderen Seite helfen die „Smart Meter“ dabei, diese Energie effektiv zu nutzen. Sie treten als moderne intelligente Messsysteme an die Stelle der bekannten Stromzähler und erfüllen laut BMWK höchste Sicherheits- und Datenschutzanforderungen. Der große Vorteil: Smart Meter messen nicht mehr nur den Stromverbrauch oder die eingespeiste Strommenge, um Abrechnungen erstellen zu können, sondern protokollieren auch Spannungsausfälle und versorgen die Netzbetreiber mit wichtigen Informationen, damit diese zeitgenau Erzeugung, Netzbelastung und Verbrauch weitgehend automatisiert aufeinander abstimmen können. So wird ein „Treffen“ von Erzeugung und Nachfrage auch in einem sich stetig verändernden Energiesystem möglich.

Fahrplan für den Einbau

Das Gesetz legt einen festen Fahrplan zu Einbau und umfassender Verbreitung der Smart Meter fest. Nach dem Gesetzentwurf fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau. Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 %, bis Ende 2028 mindestens 50 % und bis Ende 2030 mindestens 95 % dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler werden für normale Haushaltskunden auf 20 € gedeckelt.

Die Messstellenbetreiber dürfen wiederum zeitlich befristetet die komplexen Funktionen der Geräte schrittweise einführen – mit regelmäßigen Updates – und Erfahrungen bei der Einführung (dem „Rollout“) sammeln. Von Anfang an garantieren müssen sie den EU-rechtlich vorgesehenen Mindest-Funktionsumfang. Die Branche erhält so die Möglichkeit, in einer „Warmlaufphase“ ihre Steuerungsprozesse aufzubauen und zu üben, bevor der Pflichtrollout gilt. Die Stromzähler selbst werden dabei schrittweise über weitere Updates immer intelligenter.

Dynamische Tarife werden Pflicht

Alle Stromversorger müssen laut dem neuen Gesetz ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können Verbraucher den Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung verlagern. Mithilfe der Smart Meter können sie dafür ihr eigenes Verbrauchsverhalten analysieren. Die einfachere Analyse des eigenen Nutzungsverhaltens ermöglicht es im nächsten Schritt, einen zur Stromnutzung passenden Stromtarif zu finden. Letztlich lassen sich dadurch in erheblichem Maße Kosten sparen.

Vorgaben zum Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Smart-Meter-Technologie hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit aufgestellt. Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende regelt genau, wer welche Daten registrieren und nutzen darf. Smart Meter versenden die aufgezeichneten Informationen verschlüsselt, pseudonymisiert – gegebenenfalls sogar anonymisiert – und ausschließlich an berechtigte Empfänger, wie insbesondere Netzbetreiber oder Stromlieferanten.

Die Daten dürfen dabei nur für klar definierte Zwecke verwendet werden und müssen nach ihrer Verarbeitung unverzüglich gelöscht werden. Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt in diesem Zusammenhang sogenannte BSI-Schutzprofile sowie Technische Richtlinien auf und entwickelt die Anforderungen ständig weiter. Auf Grundlage dieser verbindlichen Standards werden die Kommunikationseinheiten (Smart-Meter-Gateways https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Smart-metering/Smart-Meter-Gateway/smart-meter-gateway_node.html) durch das BSI geprüft und zertifiziert, was ein dauerhaft hohes Schutzniveau gewährleistet. Erst, wenn das BSI die Geräte zertifiziert hat, beginnt die Einbauverpflichtung. Die Sicherheitsstandards für Smart Meter sind höher als etwa beim Online Banking; europaweit ist Deutschland damit Vorreiter in Sachen Datensicherheit.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie beim Bundeswirtschaftsministerium unter diesem Link.

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