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„So erobern Energiekonzerne ihr altes Monopol zurück“

Der Bundesverband Regenerative Mobilität warnt vor einer weiteren Aushöhlung des EEG. Sonst sei nicht nur die Energiewende aus Bürgerhand in Gefahr, sondern auch die Abnahme der Importabhängigkeit.

Lesezeit: 5 Minuten

Vor 18 Jahren trat das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in Kraft. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung hat sich seitdem von fünf auf 37 % erhöht. Über eine Million Anlagen ist in der Hand von Bürgern, tausende mittelständische Unternehmen sind neu entstanden. „Ortschaften, ganze Landkreise und erste Bundesländer erzeugen mehr elektrische Energie aus Erneuerbaren als sie selbst insgesamt nutzen und gehen zum Aufbau von offenen Wertschöpfungsketten für ihr kommunales Wohl über“, resümiert Peter Schrum, Präsident des Bundesverbandes Regenerative Mobilität (BRM).


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"Lobbyarbeit der alten Energiewirtschaft"


Doch wegen massiver Lobbyarbeit der alten heimischen Energie- und internationalen Mineralölkonzerne in Berlin und Brüssel drohe ein Rollback. Die Investitionssicherheit in erneuerbare Energien, Speicher und Biokraftstoffe sei abgeschafft worden, das EEG hin zu Ausschreibungen für Solar-, Wind- und Strom aus Biomasse geändert. „Ausschreibungen, Sonnensteuer für Speicher, neu aufgestellte bürokratische Hürden lähmen die Investitionskraft von Bürgern und Kommunen“, kritisiert Schrum.


Mit der De-minimis-Regelung im neuen EEG kann noch bis 750 kWp bei Solar und Wind zu festen Vergütungssätzen investiert werden. Für Bürger, Genossenschaften und den Mittelstand sind die Grenzen jedoch mit 750 kWp laut BRM zu gering, um nennenswerte Investitionen zu tätigen.


Wer darüber hinaus eine Förderung möchte, muss an einer Ausschreibung teilnehmen, bei der nur die günstigsten Anbieter den Zuschlag bekommen, alle anderen aber ihre Vorlaufkosten verlieren. „Die letzten Ausschreibungsrunden für Windstrom auf der Nordsee, haben klar aufgezeigt, woher der Wind weht. Die Investoren der Offshore-Anlagen sind ausschließlich große Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen, kapitalisiert durch Investmentfonds“, erklärt der Präsident.


Mit Ausschreibungen erobern Energiekonzerne das alte Monopol zurück


Ausschreibungen zu Dumpingpreisen sind Spekulationen auf höhere, zukünftige Strombörsenpreise. Die EEG Ausschreibung und mit ihr die Ausgrenzung des Mittelstands verlagern das Monopol von Kernkraft und Kohlekraft auf Erneuerbare Energien, besonders Nordseewindparks, und erzwingen verstärkten Nord-Süd-Stromtrassen-Ausbau. „Weil immer der Günstigste den Zuschlag bekommt, können die großen Energieversorger ihre Monopolstellung weiter ausbauen - und das mit Hilfe der deutschen Politik und zu Lasten der Allgemeinheit“, kritisiert Schrum das System. „Es kann doch nicht sein, dass wir mit EEG finanzierte Solar- und Windparks und Biogasanlagen, wie Atomkraftanlagen stilllegen müssen, weil sie nach EEG-Ende, bei einem derzeitigen Börsenpreis von 2 bis 3 Cent pro kWh, nicht wirtschaftlich weiterbetrieben werden können“, betont der Präsident des BRM.

„Was wir dringend brauchen sind Nach-EEG-Konzepte. Wir brauchen eine realistische Bestandssicherung, die zwar zur Selbstvermarktung anreizt, aber trotzdem die Versorgung sichert“, fordert er.


5 ct/kWh als Absicherung würden reichen


Bei Sonnen- und Windstrom aus Bestandsanlagen, die ca. 3 bis 4 Cent pro kWh Wartungs- und Servicekosten hätten, würde den Betreibern eine Absicherung von 5 Cent/kWh reichen, um die Anlagen weiterlaufen zu lassen. Das hieße, dass die mit Hilfe der Verbraucher erbauten immissionsfreien, erneuerbaren Energieanlagen für die Grundversorgung der Bevölkerung und der Industrie erhalten bleiben. Bei einem Grundpreis von 5 Cent/kWh wären die Kleinerzeuger und Bürgeranlagen nicht mehr erpressbar und könnten überlegt die Direktvermarktung angehen. "Ausschreibungen sind bürgerfeindlich und die Hintertür zum Monopol", so Schrum.



Die deutsche Technologieführerschaft in der Photovoltaik wurde genau zu dem Zeitpunkt verspielt, als der Preis für Solarstrom international konkurrenzfähig zu fossilem Strom und Atomstrom wurde und der weltweite Massenboom begann. Solarhersteller und Installateure hätten bereits über die Hälfte der Mitarbeiter verloren und nun sei die Entlassungswelle bei der Windbranche angekommen. Für Solar- und Windgenossenschaften lohne sich die niedrige Schwelle von 750 kWp nicht mehr. Auch Bioenergie einschließlich der einst gewünschten Biomethanproduktion sei regelrecht abgewürgt.


Der Beginn der Energiewende in Deutschland und der Welt wäre ohne das EEG nicht möglich gewesen. Nur die Herstellung der Investitionssicherheit, u.a. in Form vorrangiger Einspeisung und ausreichend langer, fester Vergütung, haben es 2,5 Millionen Bürgern in Deutschland ermöglicht, in erneuerbare Energien zu investieren. „Denn gegen die offene und verschleierte Subventionierung fossiler Stromerzeugung von über 50 Mrd. € / Jahr haben Erneuerbare keine Chancen im Markt. Ohne gesetzliche Absicherung können Bürger nicht in ihre und die Zukunft ihrer Familien investieren, Bürgergenossenschaften können nicht zur wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Regionen beitragen“, betont Schrum.


Daher fordert der BRM:

  • Bei Solarstrom muss die Grenze für die Teilnahmepflicht an Ausschreibungen von derzeit 750 kWp auf mindestens 2,0 MWp angehoben werden, die Begrenzungen pro Jahr wie derzeit verordnet, müssen entfallen.
  • Bei Windenergie sollte die Grenze deutlich angehoben werden und den Empfehlungen der EU folgen.
  • Bei Biogas muss umgehend die feste Vergütung zu auskömmlichen Preisen, auch für nachwachsende Rohstoffe, wieder eingeführt werden, da Deutschland sonst keine nennenswerten Biomethanmengen mehr erzeugt und weiter abhängig wird von Importen.
  • Die derzeitigen EEG-Tarife bei Neuinvestitionen in für Kleinanlagen und De-minimis-Regelung müssen zwingend erhalten bleiben bei Neuinvestitionen.
  • Bestandsanlagen, deren EEG-Förderung ausläuft, sollten so lange wie möglich für die Grundversorgung erhalten bleiben, Solarstrom und Windenergieanlagen eine Mindesttarif von 5 Cent pro kWh bekommen.
„Ausschreibungen nutzen nur der alten Energiewirtschaft. Die Bürger müssen weiterhin, gestützt durch ein immer wieder modernisiertes EEG, die Energiewende in der Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung wie auch in der Mobilität von morgen anführen können“, appelliert Peter Schrum.

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