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topplus Serie Eigenstromverbrauch

So rechnet sich der Eigenverbrauch von Biogas- und Solarstrom

Im dritten Teil unserer Online-Serie zum Eigenverbrauch geht Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl auf die Wirtschaftlichkeit von Biogas- und Solarstrom ein.

Lesezeit: 2 Minuten

In dem in seinem Webinar „Die Eigenstromnutzung – Darf ich das? Macht das Sinn?“ hat Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg viele rechtliche Fallstricke für Anlagenbetreiber herausgestellt, die beim Eigenverbrauch von Strom aus Windenergie-, Photovoltaik-, Biogasanlagen oder anderen erneuerbaren Energien zu beachten sind. Wir haben die wichtigsten Infos zusammengefasst. In unserem dritten und letzten Teil der Serie geht es um die Wirtschaftlichkeit.

Wie rechnet sich die Umstellung auf Eigenverbrauch?

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Hierzu hat Loibl mehrere Beispielsrechnungen erstellt: Angenommen, ein Biogasanlagenbetreiber kann den Strom unter Vollkostenrechnung für 14,9 ct/kWh herstellen und erhält 23,2 ct/kWh Einspeisevergütung nach dem EEG. Für seinen eigenen Strombezug im Betrieb (175.200 kWh) zahlt er derzeit 24,5 ct/kWh. Der Zählerumbau von Voll- auf Überschusseinspeisung kostet 14.900 Euro, die laufenden Kosten erhöhen sich um 1.800 Euro/Jahr.

In diesem Fall wäre die Eigenstromnutzung gegenüber der Volleinspeisung 1,3 ct/kWh * 175.200 kWh = 2.277 €/Jahr günstiger. Der selbst erzeugte Strom ist dagegen 9,6 ct/kWh günstiger als der Strom vom Netzbetreiber. Hiermit würde der Betrieb im Jahr 16.819,20 € einsparen. Davon müssten im Jahr für den Zählerumbau 1.800 € abgezogen werden. „Die Umstellung lohnt sich hier auf jeden Fall“, rechnet Loibl vor. Eine pauschale Aussage ist hier aber nicht möglich: Jeder Betrieb muss genau prüfen, wie hoch die Produktionskosten, der Strombezugspreis und die jährlichen Kosten für das neue Messkonzept sind.

Eine Biogasanlage hat jedoch den Vorteil, dass der Strom sicher zu jeder Tages- und Jahreszeit erzeugt wird. Bei einer Photovoltaikanlage kommt es dagegen stark darauf an, wie hoch der Stromverbrauch im Betrieb tagsüber ist. „Wenn feststeht, wie das geplante ‚Osterpaket‘ bezüglich Einspeisevergütung, EEG-Umlage und Optionen für den Eigenverbrauch ausfällt, sollte jeder Betreiber genau prüfen, ob ein Eigenverbrauch für ihn infrage kommt“, rät Loibl abschließend.

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