Die Nachfrage nach Flächen für Solarparks ist hoch. Viele Landwirte bekommen derzeit Anfragen von Projektentwicklern oder überlegen, ob sich eine Fläche für die Stromerzeugung eignet. Doch wie bewertet ein Projektentwickler das und welche Faktoren bestimmen die Höhe der Pachtzahlung? Dazu sprachen wir mit Claus Urbanke vom Energieunternehmen Statkraft.
Welche Faktoren spielen bei der Flächenauswahl eine Rolle?
Urbanke: Als Projektentwickler bewerten wir fast täglich Flächen, die uns von Seiten privater Landeigentümer angeboten werden. Dabei fließen viele Faktoren ein, die ein Gesamtbild ergeben und letztlich die Höhe der möglichen Pachtzahlung beeinflussen. Ein wichtiger Faktor ist die Netzanbindung, also die Entfernung zum nächsten Netzanschlusspunkt. Dann spielt natürlich die Einstrahlung vor Ort eine entscheidende Rolle. Sie ist im Süden der Republik in der Regel stärker als im Norden. Allerdings gibt es direkt an der Küste auch Standorte mit guter Sonneneinstrahlung. Weitere Kriterien sind der Flächenzuschnitt, die Flächengröße und die Flächenneigung.
Welche Entfernung zum Netzanschlusspunkt ist für Sie noch akzeptabel?
Urbanke: Bestenfalls sind es bis zu 5 km. Ab 15 km Entfernung rechnen sich nur noch sehr große Solarparks. Jeder Meter Kabeltrasse kostet Geld, egal, wie viel Grundstücke man queren muss.
Was ist bei Ihnen die Untergrenze bei der Flächengröße?
Urbanke: Bis vor einem Jahr lag für uns die Grenze bei etwa 20 ha, also rund 20 MW Stromerzeugungskapazität. Man kann überschlagsmäßig von 1 MW pro ha ausgehen. Wegen der stark gestiegenen Strompreise sind aber mittlerweile auch Flächen ab 10 ha interessant. Dabei bevorzugen wir Flächen mit eher rechteckigem oder quadratischem Zuschnitt. Bei einem komplizierten Zuschnitt ist es aufwändiger, die Modulreihen zu planen.
Wie bewerten Sie eine mögliche Hangneigung?
Urbanke: Unsere Techniker empfehlen maximal 16 Grad Hangneigung. Man kann zwar auch Module auf steileren Flächen errichten, aber das verursacht höhere Kosten. Die Unterkonstruktion wird aufwändiger, um die notwendige Standsicherheit zu gewährleisten. Und die Installation der Modulreihen dauert länger. Um ausreichende Sonneneinstrahlung zu gewährleisten, sollte die Fläche zudem nicht nach Norden geneigt sein.
Was ist in Bezug auf die Bodengüte und die Bodenbeschaffenheit zu beachten?
Urbanke: Je hochwertiger, d. h. je fruchtbarer der Boden ist, desto attraktiver ist die Fläche natürlich für den Ackerbau. Bei sehr hochwertigen Böden wird es für die Genehmigung für Solarenergie häufig schwierig. Wir möchten auch grundsätzlich nicht die Flächenkonkurrenz anheizen, sondern konzentrieren uns möglichst auf Flächen, die weniger attraktiv für die Landwirtschaft sind. Herausforderungen ergeben sich auch bei sehr feuchten Böden, weil darauf die Installation schwierig ist.
Stichwort feuchte Böden: Was halten Sie von der Moor-PV?
Urbanke: Solarparks auf Moorflächen werden in der Tat viel diskutiert. Bislang haben wir damit noch keine Erfahrung. Moorböden können sich grundsätzlich eignen, jede Projektfläche muss aber individuell bewertet werden. Feststeht: Moorböden stellen ganz andere Herausforderungen an die Beschaffenheit und Tragfähigkeit der Unterkonstruktion. So kann man eine Solaranlage nicht gut auf Flächen installieren, die regelmäßig überschwemmt werden.
Bei der Windenergie führen strikte Abstandsregelungen zur Wohnbebauung oft zum Ausschluss. Ist das bei PV auch so?
Urbanke: Im Prinzip ja, hier wird es bei einem Abstand von weniger als 200 Metern zur Wohnbebauung häufig schwierig. Meistens geht es aber weniger um die Abstände selbst, sondern mehr um die Frage, wo der Solarpark liegt, z.B. an einem Wander- oder Fahrradweg. Dann ist entscheidend, ob und wie man den Park so mit Hecken umgeben kann, dass er optisch nicht mehr so ins Gewicht fällt.
Wo sehen Sie weitere Einschränkungen?
Urbanke: In einigen Fällen stoßen wir erst im weiteren Verlauf der Projektentwicklung auf Herausforderungen, beispielsweise beim Artenschutz. Wir entwickeln derzeit ein Projekt, auf dessen Flächen der Ortolan beheimatet ist – eine Vogelart, bei der es im Zusammenhang mit Solaranlagen noch nicht sehr viele Erfahrungswerte gibt. Der auch Grauammer genannte Vogel bevorzugt offene Flächen, also genau diejenigen, die sich auch für die Photovoltaik eignen. Hier müssen wir mit der Naturschutzbehörde ein Konzept entwickeln, um das Revier der Vogelart nicht zu beeinträchtigen. Auch in Bezug auf Wasserschutzgebiete müssen wir besondere Auflagen berücksichtigen.
Photovoltaik sollte doch gerade bezüglich Wasserschutz kein Problem sein.
Urbanke: Die Anlage an sich ist unkritisch. Die Herausforderung liegt beim Bau, bei dem Maschinen mit Dieselantrieb und Hydrauliköl eingesetzt werden. Auch hierbei gilt es, mit den Behörden zu einer Lösung zu kommen. Im schlimmsten Fall könnte es auch passieren, dass die Behörde ein Veto einlegt.
Wen sprechen Sie zuerst an, die Behörden oder die Flächenbesitzer?
Urbanke: In der Regel werden die Behörden heute von einer Vielzahl von Projektentwicklern kontaktiert. Die Antwort ist häufig, dass man erst die Fläche sichern und dann mit der Behörde sprechen soll. Darum schließen wir in der Regel erst einen Pachtvertrag mit den Landeigentümern ab.