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So soll der Ausbau der erneuerbaren Energien gelingen

Im 22-seitigen Klimaschutzprogramm finden sich nur wenig Pläne für erneuerbare Energien. Den größten Raum nehmen Einschränkungen der Windenergie ein. Es gibt kaum Lichtblicke.

Lesezeit: 3 Minuten

Das am Freitag (20. September) verabschiedete, 22-seitige Klimaschutzprogramm der Bundesregierung beschäftigt sich nur auf knapp einer Seite mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung bleibt bei ihrem Ziel, im Jahr 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 65% zu erreichen.

Regelungen vor allem zur Windenergie

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Den größten Raum nimmt dabei die Windenergie ein, wobei es der Regierung weniger um den Ausbau, sondern eher um die Akzeptanz zu gehen scheint. Folgendes ist geplant:

  • Mindestabstand: Bis zu einem Mindestabstand von 1000 Metern dürfen künftig keine neuen Windkraftanlagen errichtet oder repowert werden. Die Mindestabstandsregelung gilt für reine und allgemeine Wohngebiete, sie gilt auch für dörfliche Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung, auch wenn sie nicht als solche ausgewiesen sind. Bundesländer oder Kommunen können jedoch auch geringere Abstände festlegen. Die 10H-Regelung in Bayern, die dort den Ausbau der Windenergie fast zum Erliegen gebracht hat, soll bestehen bleiben.
  • Zur besseren regionalen Verteilung des Ausbaus von Windenergieanlagen wird ein Regionalisierungsbonus vereinbart. Das hatten süddeutsche Länder wie Bayern und Baden-Württemberg gefordert, da sie bei den jüngsten Ausschreibungen aufgrund höherer Planungskosten fast immer leer ausgegangen sind.
  • Einzige Regelung für Photovoltaik: Der derzeit noch bestehende Deckel von 52 GW für die Förderung des Ausbaus von PV-Anlagen wird aufgehoben.
  • Einzige Regelung für Biogas (findet sich im Sektor Landwirtschaft): Der stärkere Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und die gasdichte Lagerung von Gärresten sollen mit bisherigen und neuen Instrumenten gefördert werden.

Speicher und Elektromobilität

Weitere Vorschläge, die den Bereich der erneuerbaren Energien nur am Rande betreffen:

  • Speicher sollen von bestehenden Umlagen befreit werden und erhalten den Letztverbraucherstatus.
  • Wärmenetze sollen zunehmend effizienter und auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden. Daraus sollen sich weitere positive Effekte im Gebäudebereich ergeben.

Die Pläne im Bereich Gebäude

  • Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
  • Erneuerung von Heizanlagen: Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird eine „Austauschprämie“ mit einem Förderanteil von 40% für ein neues, effizienteres Heizsystem eingeführt. Ziel des neuen Förderkonzepts ist es, für alle derzeit mit Heizöl und andere ausschließlich auf Basis fossiler Brennstoffe betriebenen Heizungen einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig EE einbinden, zu geben.

Was im Bereich Verkehr geplant ist:

  • Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur für die Elektromobilität,
  • Förderung des Umstiegs auf Elektrofahrzeuge,
  • Entwicklung fortschrittlicher Biokraftstoffe: Die Entwicklung von flüssigen und gasförmigen regenerativen Kraftstoffen aus Biomasse und deren großtechnische Erzeugung in Biogas- und Syntheseanlagen werden unterstützt, um sie mittel- und langfristig in bestimmten Segmenten des Verkehrssektors nutzen zu können. Biokraftstoffe der ersten Generation auf Basis von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen sollen nicht zusätzlich unterstützt werden. Dabei soll die Erzeugung von Bioenergie künftig stärker auf Abfall- und Reststoffen basieren.
  • CO₂-arme LKW in den Verkehr bringen: Die Bundesregierung wird die Anschaffung von LKW mit alternativen, klimaschonenden Antrieben einschließlich Wasserstofftechnologien unterstützen und den Ausbau einer bedarfsgerechten Tank- und Ladeinfrastruktur fördern. Ziel ist es, dass bis 2030 etwa ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe sein wird.
  • Entwicklung strombasierter Kraftstoffe: Die Bundesregierung will für die Entwicklung und großvolumige Skalierung der Elektrolyse- und Raffinerieprozesse zur Erzeugung von strombasierten klimaneutralen Gasen und Kraftstoffen Rahmenbedingungen schaffen. Mittel- und langfristig soll auch die Brennstoffzellentechnologie auf Wasserstoffbasis im Mobilitätssektor eingeführt werden. Die Bundesregierung will bis zum Jahresende eine Nationale Wasserstoffstrategie erarbeiten.
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