Wird eine Photovoltaikanlage auf einer vorhandenen Dachkonstruktion installiert, hat der Installateur zu prüfen, ob die Dachanlage danach dicht ist. Im vom Oberlandesgericht Frankfurt entschiedenen Fall musste der Installateur für die Kosten des Abbaus der Anlage und ihrer Neuinstallation haften. Er hatte die Anlage nicht mit der Dachdichtung abgestimmt sowie den Auftraggeber nicht auf die marode Unterspannbahn hingewiesen (Az.: 29 U 199/16).
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Wird eine Photovoltaikanlage auf einer vorhandenen Dachkonstruktion installiert, hat der Installateur zu prüfen, ob die Dachanlage danach dicht ist. Im vom Oberlandesgericht Frankfurt entschiedenen Fall musste der Installateur für die Kosten des Abbaus der Anlage und ihrer Neuinstallation haften. Er hatte die Anlage nicht mit der Dachdichtung abgestimmt sowie den Auftraggeber nicht auf die marode Unterspannbahn hingewiesen (Az.: 29 U 199/16).