60 bis 100 € Gebühr müssen einige Solaranlagenbetreiber pro Jahr für Strom bezahlen, den sie gar nicht verbrauchen. Wie der Solarbetreiber-Club berichtet, berechnen einige Grundversorger diese Gebühr bei Betreibern von Anlagen mit Verbrauchszähler. Dieser misst den Strombezug der Anlage, der etwa durch den nächtlichen Standby-Verbrauch eines Wechselrichters entstehen kann. Doch selbst, wenn er gar keinen Strom verbraucht, berechnen einige Versorger die volle Gebühr des Grundversorgertarifs.
Gegen diese Praxis möchte jetzt der neue „Solidarfonds Nullverbrauch“ juristisch vorgehen. Mindestens hundert Menschen sollen mit einem Musterverfahren das Vorgehen der Grundversorger stoppen. Den Solidarfonds initiiert hat die Karlsruher Anwaltskanzlei Nümann + Siebert gemeinsam mit dem Solarenergieförderverein Deutschland, der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie und dem Deutschen Solarbetreiber-Club.
Die Initiatoren halten das Vorgehen für rechtswidrig, da gar kein Vertragsverhältnis bestünde. Auch bei wenigen Kilowattstunden Verbrauch seien Forderungen von 60 bis 100 Euro pro Jahr völlig überzogen.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Interessierte auf der Webseite des Solidarfonds unter www.nullverbrauch.de.