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Solardeckel

Solarbranche initiiert Verfassungsbeschwerde

Mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht wollen über 100 Solarunternehmen bewirken, dass die Bundesregierung den drohenden Förderstopp für neue Solaranlagen beseitigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Solarbranche in Deutschland hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen den Solardeckel erhoben. Mit einer einstweiligen Anordnung soll sichergestellt werden, dass die Bundesregierung eine seit Monaten angekündigte, aber immer wieder vertagte Gesetzesänderung zur Beseitigung des Förderstopps für neue Solarstromanlagen umgehend umsetzt.

Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW), der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, appelliert eindringlich an die Mitglieder des Bundestages, in der kommenden Woche die letzte Chance zu wahren, den Solardeckel gerade noch rechtzeitig vor dem voraussichtlichen Erreichen der Förderbeschränkung zu kippen.

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Über 100 Unternehmen unterstützen die Beschwerde

Beschwerdeführer ist ein Solarunternehmen aus Hessen, dessen Existenz durch den in diesem Sommer erreichten Solardeckel bedroht wird und dies gegenüber dem Gericht detailliert darlegt. Das Unternehmen beruft sich auf die Verletzung seiner Grundrechte auf Eigentum aus Artikel 14 Grundgesetz. Die zur Beschwerde bevollmächtigte Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz verweist in ihrer Begründung darüber hinaus auf Paragraph 49 Absatz 6 im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Bundesregierung hat es trotz klarer gesetzlicher Frist versäumt, rechtzeitig vor Erreichen des Förderdeckels eine Neugestaltung der bisherigen Regelung vorzunehmen.

Der Kläger wird von über 100 weiteren Unternehmen aus Handwerk und Energiewirtschaft aus dem gesamten Bundesgebiet unterstützt, die sich durch den Solardeckel ebenfalls in ihrer unternehmerischen Existenz akut bedroht sehen.

Verband hofft auf eine Lösung in der nächsten Woche

Auslöser für die Beschwerde war, dass auch in der letzten Sitzungswoche des Bundestages keine Gesetzesinitiative erfolgte. Damit konnte der Bundesrat nicht wie erhofft am 5. Juni die Abschaffung des Solardeckels beschließen. „Der Bundestag wird in der kommenden Sitzungswoche hoffentlich eine gütliche Einigung ermöglichen, indem er endlich verbindlich die Abschaffung des Solardeckels beschließt. Nur dann kann der Bundesrat den Fall des Solardeckels am 3. Juli besiegeln. Für diesen Fall werden wir die Verfassungsbeschwerde selbstverständlich sofort zurückziehen“, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Bei einer ausbleibenden Abschaffung des Solardeckels würde sich der Solarmarkt nach BSW-Einschätzung mehr als halbieren. Schon eine vorübergehende Förderunterbrechung würde massive Schäden in der Solarwirtschaft verursachen.

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