Nach dem sich die Koalition auf eine Kürzung der Solarstromvergütung einigen konnte, wird sich vermutlich am 6. Mai der Bundestag der Sache annehmen. Es gilt als sicher, dass dieser die Gesetzesnovelle mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP verabschieden wird.
Der Bundesrat stimmt dann am 4. Juni über das Gesetz ab. Dieser ist aber nicht zustimmungspflichtig. Ein Einspruch ist dennoch denkbar und würde zur Einberufung des Vermittlungsausschusses führen.
Der Einspruch kann allerdings wiederum mit Mehrheit des Bundestages zurückgewiesen werden. Darauf weist der Bundestagsabgeordnete der Grünen, Hans-Josef Fell hin.
Das Gesetz soll am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten.