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Solarpark-Ausschreibung erneut unterzeichnet

Die Ergebnisse der Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. November 2022 liegen vor. Die meisten Zuschläge gingen wieder nach Bayern.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei der jüngsten Ausschreibung für Solarparks wurden erneut weniger Gebote abgegeben als möglich. Das teilt die Bundesnetzagentur mit. Bei der Ausschreibung für Solarenergie des ersten Segments am Gebotstermin 1. November 2022 wurden bei einer ausgeschriebenen Menge von 890 MW nur 117 Gebote mit einem Volumen von 677 MW eingereicht.

Der Hauptgrund für die Unterzeichnung dürfte auch für diese Runde in der Erhöhung des Ausschreibungsvolumens in diesem Jahr auf über 3.000 MW liegen (2021 wurde mit 1.850 MW nur gut die Hälfte ausgeschrieben). Um ein so hohes Volumen decken zu können, müssen entsprechend viele Projekte entwickelt werden; bei diesen bestehen dem Vernehmen nach jedoch Schwierigkeiten bei der verbindlichen Bestellung von Modulen und schwer kalkulierbare Preise.

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Bayern bleibt vorn

Regional betrachtet entfällt das weitaus größte bezuschlagte Volumen auf Gebote mit Standorten in Bayern (307 MW, 60 Zuschläge, also über die Hälfte der Zuschläge), gefolgt von Standorten in Baden-Württemberg (67 MW, 13 Zuschläge) und Brandenburg (66 MW, sieben Zuschläge).

Aufgeteilt nach Kategorien konnten die meisten Zuschläge an Projekte auf Acker- oder Grünlandflächen erteilt werden, insgesamt waren das 49 Zuschläge mit 310 MW, wovon 239 MW an Projekte in Bayern gingen (38 Zuschläge). Auf die Kategorie mit dem insgesamt zweithöchsten Zuschlagsvolumen – Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen – entfielen 32 Zuschläge mit 152 MW.

Durchschnittswert: 5,8 ct/kWh

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 5,20 ct/kWh und 5,90 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,80 ct/kWh und damit über dem Wert der Vorrunde (5,51 ct/kWh). Damit ist der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert binnen eines Jahres um 0,8 ct/kWh gestiegen.

Es mussten dreizehn Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten zur Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. November 2022 sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen22-3 veröffentlicht.

bne fordert Verbesserungen

„Im Vergleich zum ursprünglich geplanten Ausschreibungsvolumen von 1200 MW wurde mit 609 MW realisiertem Zuschlagungsvolumen nur rund die Hälfte der Zielsetzung erreicht. Das zeigt Handlungsbedarf für Verbesserung“, kommentiert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne), die Ergebnisse.

Die derzeitige Politik mit der geplanten Erlösabschöpfung führt dagegen zu Verunsicherung. Die erneute Unterzeichnung sei Ergebnis dieser Verunsicherung in der Branche und zeige strukturelle Probleme für Solarparks auf. „Schon allein die Debatte um eine Erlösabschöpfung hat Investitionen zurückgehalten. Momentan fehlt schlicht die Planungssicherheit, dass sich ein bezuschlagtes Projekt rechnet.

Der durchschnittliche Zuschlag von 5,80 Cent pro Kilowattstunde deckt nicht alleine die Kosten“, sagt Busch. Umso wichtiger sei, dass die Strompreisbremse im parlamentarischen Verfahren jetzt so korrigiert werde, dass die Finanzierung gesichert sei und Projekte – wie marktüblich – über PPA abgesichert werden könnten. Andernfalls werde der Ausbau von Solarparks 2023 deutlich hinter den Zielen zurückbleiben.

Neue förderfähige Erneuerbare-Energie-Anlagen sollten daher grundsätzlich von der Abschöpfung ausgenommen werden. Zugleich sollten die künftigen Ausschreibungshöchstwerte die gestiegenen Zinskosten berücksichtigen.

Volumen ist nicht Ursache

Die Bundesnetzagentur hatte erneut das Ausschreibungsvolumen als Ursache der Unterzeichnung ausgemacht. „Das teilen wir so nicht. Das ursprüngliche Ausschreibungsvolumen von 1.200 MW war durch die sogenannte endogene Mengensteuerung bereits deutlich reduziert worden, was als Maßnahme für mehr Zubau nicht taugt“, sagt Busch.

Stattdessen gäbe es viele handfeste Probleme in der Praxis: fehlende Flächen, steuerliche Fragen bei der Hofübergabe von Flächen mit Solarparks, nicht beginnende oder stagnierende Bebauungsplanverfahren, vollkommen verzerrte Kosten für die Netzanschlussleitungen und langsame Prozesse bei Genehmigungen und Netzanschlüssen. Busch: „Diese Probleme sind lösbar, wenn schnell die richtigen und wirksamen Hebel in Bewegung gesetzt werden.“

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