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Photovoltaik

Solarpflicht in Baden-Württemberg ab 1. Mai

Hausbesitzer müssen bei neuen Wohngebäuden und ab Januar 2023 auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen eine Photovoltaikanlage einbauen.

Lesezeit: 3 Minuten

Nächster Schritt der Solar-Offensive Baden-Württemberg: Ab 1. Mai 2022 gilt die Photovoltaik(PV)-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung hat das Kabinett beschlossen.Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker betont die Notwendigkeit der Photovoltaik-Pflicht: „Nur mit enormen und gemeinsamen Kraftanstrengungen wird es uns gelingen, die Klimakrise zu stoppen und uns aus der Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle zu lösen. Wie wichtig das ist, hat uns der brutale russische Angriff auf die Ukraine schmerzhaft vor Augen geführt. Unser vorrangiges Ziel muss der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien sein.“ Sonnenstrom nehme hierbei eine bedeutende Rolle ein, sagt die Ministerin.

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Die PV-Pflicht ist beim Neubau von Wohngebäuden von allen Bauherren zu berücksichtigen, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Im Falle grundlegender Dachsanierungen greift die Pflicht bei einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie etwa Hallen oder Firmendächer sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.

Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzieren der Treibhausgas-Emissionen zu leisten und zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen. Um die vorgegebene Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen, ist die PV-Pflicht unabdingbar.

Definition der "grundlegenden Dachsanierung"

Eine entsprechende Photovoltaik-Pflicht-Verordnung mit näheren Bestimmungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen trat zu Beginn des Jahres in Kraft. Im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle hat das Umweltministerium die Verordnung nun an die jetzt neu hinzukommenden PV-Pflichten angepasst.

Ein zentrales Element der Änderungsverordnung ist die genaue Definition einer grundlegenden Dachsanierung. Festgehalten werden in der Verordnung unter anderem auch der Umfang der Mindestnutzung eines Daches mit PV-Anlagen oder Regelungen für eine Befreiung von der PV-Pflicht, etwa wenn deren Erfüllung im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist.

80 %der Dachflächen für Solarnutzung geeignet

Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg wurden in den Jahren 2016 bis 2020 durchschnittlich 14.300 Wohngebäude jährlich neu errichtet. Es wird angenommen, dass grob geschätzt 80 Prozent der entstehenden Dachflächen grundsätzlich für eine Solarnutzung geeignet sind. Dies gilt auch für Dachflächen von Bestandsgebäuden.

Baden-Württemberg hat sich mit dem novellierten Klimaschutzgesetz vom Sommer 2021 das ambitionierte Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Bereits 2030 soll eine Treibhausgasreduktion um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 erfolgen. Die Photovoltaik belegt mit einem Anteil von gut 14 % den Spitzenplatz unter den Erneuerbaren in Baden-Württemberg. Für ihren Ausbau soll das bislang nur zu etwa 11 % genutzte Potenzial auf Dächern weiter erschlossen werden.

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