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Solarstrom: Was sich konkret ändern soll

Das Bundeskabinett hat gestern die Pläne der Koalition gebilligt, die Solarstromvergütung zu kürzen. Das plant die Bundesregierung konkret: • Für Dachanlagen: Zum 1. Juli 2010 wird die Vergütung einmalig um 16 Prozent abgesenkt. Hinzu kommt zum Jahresende eine weitere ohnehin vorgesehene Absenkung um neun Prozent.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat gestern die Pläne der Koalition gebilligt, die Solarstromvergütung zu kürzen. Das plant die Bundesregierung konkret: • Für Dachanlagen: Zum 1. Juli 2010 wird die Vergütung einmalig um 16 Prozent abgesenkt. Hinzu kommt zum Jahresende eine weitere ohnehin vorgesehene Absenkung um neun Prozent.


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• Bei Freiflächen beträgt die Absenkung 15 Prozent, bei Flächen ehemaliger wirtschaftlicher und militärischer Nutzung elf Prozent.


• Die Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen soll ab dem 1. Juli 2010 entfallen. Denn es soll vermieden werden, dass landwirtschaftlich nutzbare Flächen für Solaranlagen verbraucht werden. Im Gegenzug werden andere vorbelastete Flächen in die Förderung neu aufgenommen. Dazu zählen Industrie- und Gewerbegebiete sowie Seitenstreifen von Autobahnen und Schienenwegen.


• Die Förderung von Freiflächenanlagen war bislang bis einschließlich 2014 befristet. Diese Befristung wird aufgehoben.


• Den Anreiz für den Eigenverbrauch erhöhen: Die Vergütung steigt hier von vier auf acht Cent pro Kilowattstunde. Das soll auch für Anlagen mit einer Leistung bis 800 Kilowatt gelten. Eigenverbrauch bedeutet, dass man den gewonnenen Strom nicht einspeist, sondern selbst verbraucht. Er wird über einen Zähler registriert und bezuschusst.


• Degression wird neugestaltet: Jedes Jahr sinkt die Vergütung regulär um neun Prozent für neue Anlagen. Überschreitet der Zubau neuer Anlagen ein bestimmtes Volumen, sank die Vergütung bislang um einen weiteren Prozentpunkt, also um insgesamt zehn Prozent. Diese Regelung wird erweitert: Bei einem Zubau von 2.500 bis 3.500 Megawatt bleibt es bei einer Degression von neun Prozent. Nur, wenn diese Grenze überschritten wird, soll stärker gekürzt werden: um elf Prozent im Jahr 2011 und um 13 Prozent 2012. Bleibt der Zubau dagegen unter diesem Ziel, fällt die Minderung niedriger aus.


Die beschlossene "Formulierungshilfe" für ein Gesetz wird jetzt dem Bundestag zugeleitet, dort bis Juni beraten und dann verabschiedet. Dann gibt es eine Bundesratsbeteiligung, der aber kein Vetorecht hat. Das Gesetz soll laut Zeiplan zum 1. Juli in Kraft treten.


Mit der Kürzung will die Bundesregierung die Belastung der Volkswirtschaft durch Photovoltaik begrenzen. Allein in den Jahren 2008 und 2009 hat sich die Solarstromleistung verdoppelt. Im vergangenen Jahr wurden rund 3000 Megawatt neu installiert - erstmals mehr als bei Windenergieanlagen. Der Ausbau sei auch deshalb so schnell erfolgt, weil die Preise für die Anlagen deutlich gesunken seien: allein im Jahr 2009 um durchschnittlich 30 Prozent und 2010 um weitere zehn bis 15 Prozent, teilt die Bundesregierung mit. Ohne die Korrektur hätten voraussichtlich 5,3 Milliarden Euro im Jahr durch die Umlage finanziert werden müssen. Die Kosten können nun auf voraussichtlich 3,4 Milliarden Euro begrenzt werden.

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