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Emissionsminderung & 1,5-Grad-Ziel

Solarverbände mahnen Ausbau der Erneuerbaren Energien in Bayern an

Das im November 2019 veröffentlichte Klimaschutzgesetz Bayern samt Maßnahmenplan kann aus Sicht der Solarverbände keine echte Gestaltungswirkung entfalten. Lesen Sie hier, wo es hakt...

Lesezeit: 3 Minuten

Der Solarverband Bayern (SVB) und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) sehen ein bayerisches Klimaschutzgesetz als wichtigen Baustein zum Erreichen der Klimaschutzziele.

Der im November 2019 veröffentlichte Entwurf einschließlich des flankierenden Maßnahmenpakets „10-Punkte-Plan“ kann aus Sicht der Verbände jedoch keine echte Gestaltungswirkung entfalten. SVB und DGS haben deswegen auf Einladung des federführenden Umweltministeriums eine gemeinsame Stellungnahme verfasst.

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1,5 Grad Ziel als Maßstab

Die zentralen Anliegen betreffen die Messlatte und Ambitionen bei der Emissionsminderung und die Rolle des Solar-Ausbaus in Bayern. So sollte sich die bayerische Staatsregierung an dem vom IPCC-Sonderbericht von 2018 dringend empfohlenen 1,5-Grad-Ziel orientieren, da die gesicherten Aussagen zu den zusätzlichen Klimaschäden (menschliches Leid, Natur- und wirtschaftliche Schäden) in keinem Verhältnis zu den Kosten eines effektiven Klimaschutzes stehen, heißt es in einer Pressemitteilung.

Der Gesetzesentwurf orientiere sich dagegen an einer Erderwärmung um 2,0 °C, die auch gemäß des Pariser Klimaabkommens deutlich unterschritten werden soll. Selbst dieses Ziel wird das Klimaschutzgesetz laut den Verbänden mit dem vorliegenden Maßnahmenpaket bei weitem verfehlen.

Zielpunkte für 2030 des Energiegipfels

Notwendig sei weiterhin ein beherzter Ausbau der Erneuerbaren Energieerzeugung in Bayern. Dazu hat der Energiegipfel Bayern in einem Dialogprozess erreichbare Zielpunkte für 2030 einvernehmlich fest gelegt: im Bereich der Solarenergie 30 GW Photovoltaik (PV) auf Dächern und Freiflächen und 20 GW Solarthermie. Diese Ziele seien im Klimaschutzgesetz und Maßnahmenpaket zu adressieren. Dazu sei ein Zubau im Bereich der PV von rund 2 GW jährlich notwendig.

Die aktuell im Bayerischen Aktionsprogramm Energie formulierten PV-Ausbauziele von 0,8 GW jährlich bleiben weit darunter, kritisieren die Verbände weiter. Demgegenüber bleibe festzuhalten, dass die Potenziale der PV-Stromerzeugung in Bayern mit mindestens 40 GW auf Dächern, 20 GW an Fassaden sowie weit über 200 GW auf Freiflächen sogar deutlich über den avisierten Zielen liegen.

Die Stellungnahme von SVB und DGS unterstreicht, dass dieser Zubau ohne weitere Maßnahmen des Landes bzw. des Bundes nicht erreichbar sei und appelliert an Bayerns entsprechen den Einsatz in der Bundespolitik:

Der atmende Deckel im EEG ist von derzeit 2,5 GW deutlich zu erhöhen auf mindestens 10 GW. Kurzfristig ist die Abschaffung des 52 GW Deckels im EEG notwendig sowie eine einfache und pragmatische Anschlussregelung für PV-Altanlagen, damit diese vollfunktionsfähigen Anlagen nicht nach Auslaufen ihrer 20-jährigen EEG-Förderung unnötigerweise vom Netz gehen.

Als weitere wichtige Punkte fordert die Stellungnahme Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes:

  • ein explizites Bekenntnis Bayerns zum 1,5 °C Ziel und zum daraus abgeleiteten verbleibenden CO2-Emissionsbudget für Bayern von 570 Mt

  • eine transparente Überprüfung der Zielerreichung und verbindliche Steuerungsmaßnahmen

  • die Senkung des CO2-Äquivalents der Treibhausgasemissionen je Einwohner bis zum Jahr 2030 um mindestens 80%, und zwar bezogen auf den Durchschnitt des Jahres 1990 in Bayern

  • spätestens bis zum Jahr 2035 soll Bayern klimaneutral sein

  • das ersatzlose Streichen bayerischer Förderungen für und mit fossilen Brennstoffen

  • die Integration moorverträglicher PV-Nutzung in den Masterplan Moore und Auwald

  • die weitere Erforschung und forcierte Umsetzung der Agrophotovoltaik (APV) im Zuge des klima-schonenden Umbaus der Landwirtschaft mit Ökolandbau

  • die Einführung einer solaren Baupflicht auf nutzbaren Dachflächen ähnlich dem Hamburger Vorbild

  • die Errichtung von Solaranlagen auf allen staatlichen Gebäuden (soweit möglich)

  • das Auflegen eines Förderprogramms Solarfassaden

  • die Erstellung eines Masterplans Solarthermie.

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