Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt im Grundsatz die von der Bundesregierung heute ressortübergreifend proklamierte Absicht, die Solarstromerzeugung nicht nur auf Gebäuden, sondern auch auf geeigneten Freiflächen vorantreiben zu wollen. Die in dem Eckpunktepapier unterbreiteten Vorschläge sind nach Auffassung der Solarwirtschaft jedoch unzureichend, um künftig hinreichend Flächen für die Solarstromerzeugung und die Umsetzung der Klimaschutzziele nutzen zu können.
Agri-PV ist teurer
Als positiv bewertet der BSW die angestrebten Erleichterungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung. Die Doppelnutzung von Agrarflächen für die gleichzeitige Solarstromernte mittels sogenannter Agri-PV stelle eine besonders effiziente Form der Flächennutzung dar. Sie könne einen Beitrag zur Verringerung der Flächenkonkurrenz im Kontext der Energiewende leisten. Die Solarstromerzeugung mittels Agri-PV führe erfahrungsgemäß jedoch zu konstruktiv bedingten Mehrkosten, was eine gezielte Förderung mittels eines jährlich wachsenden Auktionsvolumens erforderlich mache. Andernfalls drohe die von der Bundesregierung angestrebte Öffnung der Standortkulisse für diese Nutzungsform weitgehend ins Leere zu laufen.
BSW fordert bundesweite Regelung
Nach Einschätzung der Solarbranche sei es zudem überfällig, die derzeit sehr restriktive Standortkulisse für die Errichtung neuer Solarparks insgesamt und nicht nur für die Agri-PV-Nutzung auszuweiten und zugleich Genehmigungsprozesse für Solarparks zu beschleunigen. Die aktuell sehr weitreichende gesetzliche Beschränkung möglicher Solarpark-Standorte auf Verkehrsrandstreifen, Konversionsflächen und ausgewählte benachteiligte Gebiete sei weder sachgerecht noch zeitgemäß.
So sei nicht nachvollziehbar, dass bislang weiterhin keine bundeseinheitliche Öffnung der Photovoltaik-Standorte auf sogenannten „benachteiligten Gebieten“ angestrebt werde. Auch ist es nach BSW-Auffassung nicht zielführend, dass es jeder Kommune selbst überlassen werden solle, Naturschutzkriterien bei der Genehmigung von Solarparks zu definieren. Dadurch drohe es zu einer erheblichen Verzögerung von Genehmigungsprozessen zu kommen.
Landwirte sollten mehr Möglichkeiten bekommen
Mit der künstlichen Verknappung von Solarpark-Standorten verfolgte eine schwarz-gelbe Bundesregierung vor rund zehn Jahren das Ziel, den Ausbau der damals noch relativ teuren Solarenergie zu verlangsamen. Inzwischen strebe die Bundesregierung zur Umsetzung der Klimaziele und zur Kompensation des Atom- und Kohleausstiegs aber eine Vervielfachung des jährlichen Photovoltaik-Zubau an. Es liege auf der Hand, dass es dafür zusätzlicher Flächen nötig seien. Insbesondere Landwirten sollten künftig mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, auf ihren Flächen barrierefrei Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen, fordert der Verband.
Flächenbedarf ist begrenzt
Gleichzeitig halte sich der für die Umsetzung der Klimaschutz- und Energiewende-Ziele erforderliche Freiflächenbedarf für die Solarstromerzeugung nach BSW-Einschätzung aber durch technologischen Fortschritt in überschaubaren Grenzen. Es sei nicht erforderlich, mit der Photovoltaik in den Standortwettbewerb um landwirtschaftlich oder naturräumlich besonders wertvolle Flächen zu treten. Es bestehe zudem Einvernehmen mit Naturschützern, dass sich bei einer intelligenten Planung und Pflege der Solarpark-Standorte häufig sogar eine ökologische Aufwertung der für die Solarstromerzeugung genutzten Flächen erreichen lasse. Der BSW hatte im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) Kriterien für die besonders naturverträgliche Errichtung von Solarparks veröffentlicht. Diese können Kommunen in der Genehmigungspraxis als eine wertvolle Orientierungshilfe dienen.
Den erforderlichen Flächenbedarf für ebenerdig errichtete Solarparks zur Umsetzung der Klimaschutz- und Energiewendeziele beziffert der BSW auf weniger als ein Prozent der Landesfläche. Dabei wird davon ausgegangen, dass künftig etwa die Hälfte des von der Bundesregierung angestrebten PV-Zubaus auf Gebäuden erfolgt, die andere Hälfte mittels Solarparks.
Photovoltaik-Kraftwerken fällt laut BSW bei der Umsetzung der Klimaziele eine Schlüsselrolle zu, da sie auf höchste Akzeptanzwerte in der Bevölkerung und bei Investoren stoßen und inzwischen vergleichsweise schnell und auch besonders preiswert realisiert werden können.
DBV: „Landwirtschaftliche Flächen schonen!“
Der weitere Ausbau der Photovoltaik (PV) soll auch künftig vorrangig auf Gebäuden sowie Konversionsflächen erfolgen. Dies hat der Verbandsrat des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in einem neuen Positionspapier festgehalten. Hindernisse beim Eigenverbrauch und bei der Nahstromvermarktung müssen nach Auffassung des DBV abgebaut werden. Speicherlösungen sind zu unterstützen. Bei den Freiflächenanlagen fordert der DBV, den Verlust von landwirtschaftlichen Flächen für die Sicherung einer nachhaltigen Ernährung soweit wie möglich zu vermeiden.
Landwirtschaftliche Flächen dürften nur unter eng begrenzten Bedingungen für PV-Freiflächenanlagen genutzt werden. Hier fordert der DBV eine regionale Differenzierung bzw. Abwägung örtlicher agrarstruktureller Belange. Bürgerenergieprojekten sei Vorrang zu geben.
Der geplante Ausbau von Agri-PV biete eine gute Doppelnutzung von Landwirtschaft und Stromerzeugung auf derselben Fläche. Die Ausschreibung für Agri-PV sollte nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes bis 2030 fortgeführt und auf Grünland erweitert werden. Eigen- und Nahverbrauch sollte ermöglicht werden.
Das Positionspapier des DBV-Verbandsrats finden Sie hier.