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topplus Heizen mit erneuerbaren Energien

Start der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesregierung bündelt die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem vereinfachten Förderangebot.

Lesezeit: 5 Minuten

Bis zum Jahr 2050 will die Bundesregierung einen klimaneutralen Gebäudebestand realisieren. Hierfür werden energieeffizientere Gebäude und ein höherer Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch benötigt. Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), einem Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2021 ihre energetische Gebäudeförderung neu strukturieren. Die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt – werden mit der neuen BEG in einem modernisierten, vereinfachten und weiter entwickelten Förderangebot gebündelt. Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in einer Zuschussvariante oder einer Kreditvariante angeboten werden. Mit den Programmen werden Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG) bzw. Nichtwohngebäuden (BEG NWG), sowie Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) gefördert.

Mehrere Programme unter einem Hut

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Die BEG integriert mehrere Programme der bisherigen Träger, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das soll die Förderlandschaft übersichtlicher machen. Hauseigentümer können sich künftig mit nur einem Antrag um praktisch alle für sie in Frage kommenden Förderangebote bewerben. Hinzu kommt eine Verbesserung der finanziellen Unterstützung energetischer Sanierungen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Zuschuss oder Kredit

Vorerst gilt die BEG nur für Zuschüsse bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Wer eine Maßnahme aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt, erhält künftig fünf %punkte mehr Zuschuss. Bei neuen Heizungen steigt die Förderquote damit auf bis zu 50 % der Kosten, bei Dämmmaßnahmen, neuen Fenstern und Lüftungsanlagen erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 25 %. Mitte 2021 soll auch die Förderung von Gesamtsanierungen auf das neue System umgestellt werden.Mit der BEG werden künftig energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden sowie energetische Gesamtmaßnahmen im Neu- und Altbau gefördert. Hinzu kommen erhöhte Fördergelder für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen. Das neue Programm integriert zehn KfW- und BAFA-Förderprogramme ganz oder teilweise.

Wer sich für eine finanzielle Unterstützung von energetischen Einzelmaßnahmen interessiert, kann wie bisher zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss wählen. Die neue Kreditvariante im Rahmen des BEG wird jedoch erst ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen. Bis dahin gelten die alten Förderregeln der KfW.

Höhere Zuschüsse für neue Heizungen, Dämmungen, Fenster

Was bedeutet der iSFP-Bonus in Fördermitteln ausgedrückt? Wer bei einem Ölkesseltausch etwa eine Wärmepumpe oder Biomasseanlage einbaut, erhält vom Staat nicht mehr wie bisher 45 % der Investitionskosten, sondern 50 %. Kostet die Wärmepumpe beispielsweise 18.000 €, gibt es in diesem Fall 9.000 € Zuschuss. Für eine Erdgas-Hybridheizung mit einem erneuerbaren Anteil von mindestens einem Viertel – beispielsweise in Form von Solarthermie – steigt der Investitionszuschuss von 40 auf 45 €, wenn eine Ölheizung ausgetauscht wird.Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Kellerdecke, neue Fenster sowie Lüftungsanlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung, die die Gebäudehülle im notwendigen Maß energieeffizienter machen, erhalten 20 € Zuschuss. Mit dem iSFP-Bonus gibt es 25 €. Kostet eine Dämmung etwa 60.000 €, gibt es also maximal 15.000 € vom Staat dazu. Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang: Wer sich etwa eine neue Heizung und eine Dämmung zulegt, darf eine bestimmte Obergrenze bei den förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Sie wurde jetzt von 50.000 auf 60.000 € erhöht – eine weitere Verbesserung des BEG gegenüber der bisherigen Förderung.

Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Auch der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Es muss jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualität erfolgen, sonst gibt es kein Geld. Damit kein Missbrauch getrieben wird, wird es künftig – auch bei den Einzelmaßnahmen – verstärkte Kontrollen vor Ort geben. 

Auch mehr Geld für Baubegleitung

Bei der Entscheidung welche Maßnahmen umgesetzt werden sollten, unterstützt die „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ bzw. die „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ mit einem Zuschuss in Höhe von 80 %. Anträge für eine Förderung müssen vor Maßnahmenbeginn beim BAFA gestellt werden. Die neue Richtlinie EBN ersetzt ab Januar 2021 die Förderung für die „Energieberatung im Mittelstand (EBM)“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen (EBK)“.

Für eine qualifizierte Baubegleitung gewährt der Staat bislang Zuschüsse in Höhe von 50 % der Kosten, bis zu 4.000 € pro Vorhaben. Dieser Betrag steigt nun bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf maximal 5.000 €, bei Mehrfamilienhäusern sogar auf bis zu 2.000 € pro Wohneinheit, insgesamt auf 20.000 €. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt.

Mit dem Start der BEG-Förderung wird übrigens keine neue Behörde geschaffen: Das BAFA nimmt für Einzelmaßnahmen künftig die Anträge für Zuschüsse an, die KfW ab 1. Juli 2021 die Anträge für Kredite. Für die ab dem Juli startende BEG-Zuschuss- und Kreditförderung für Gesamtsanierungen, die sogenannte Effizienzhaus-Förderung, bleibt ausschließlich die KfW zuständig. Bis dahin gelten für Gesamtsanierungen die alten KfW-Förderregeln. Ab 2023 soll das BAFA alle Zuschussanträge bearbeiten und die KfW für alle Kreditvarianten zuständig sein.

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