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Neue Pflicht

Startschuss für den Einbau intelligenter Messsysteme

Die neue Verpflichtung zum Einbau intelligenter Messsysteme gilt zunächst für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh, also verbrauchsstarke Haushalte und Unternehmen

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die sog. Markterklärung für intelligente Messsysteme vorgelegt. Damit wird festgestellt, dass die technische Möglichkeit für den „Rollout“ der intelligenten Messsysteme gegeben ist. Dies ist der Startschuss für die verpflichtende Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit.

Die Digitalisierung der Energiewende hat laut dem Ministerium eine zentrale Bedeutung für die Energie- und Klimapolitik in Deutschland. Intelligente Messsysteme seien die Schlüsseltechnologie für die Digitalisierung der Energiewende, heißt es. Sie versorgen die Akteure – vom Netzbetreiber über den Stromlieferanten bis zum Verbraucher – mit den Informationen zu Erzeugung und Verbrauch, die sie benötigen. Mit dieser Hilfe könnten künftig die Stromnetze intelligent gesteuert und effizienter genutzt werden. Das reduziere den Netzausbaubedarf und damit auch die Kosten der Energiewende, argumentiert das BMWi.

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Die Verpflichtung zum Einbau intelligenter Messsysteme gilt zunächst für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh, also verbrauchsstarke Haushalte und Unternehmen.

Im September hat das BMWi die Geschäftsstelle „Technische Standards, Ausschuss Gateway-Standardisierung“ eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, die technischen Standards für die Digitalisierung der Energiewende im Bereich Netze, Mobilität, Gebäude weiterzuentwickeln.

Letzte Woche hat das BMWi außerdem einen Fahrplan zur weiteren Digitalisierung der Energiewende vorgelegt.

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