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Sachsen-Anhalt

Stockender Windradbau: Dalbert schlägt Außenbereichsabgabe vor

Wirtschaftsminister Peter Altmaier soll eine Außenbereichsabgabe einführen, damit der zum Erliegen gekommene Windradausbau wieder in Fahrt kommt, sagt Dr. Claudia Dalbert aus Sachsen-Anhalt.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Umweltministerin von Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Claudia Dalbert, hat am Montag einen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier geschickt. Sie fordert ihn darin auf, die Akzeptanz der Bürger für Windräder in ihren Kommunen durch eine Außenbereichsabgabe zu stärken.

„Ich halte die Außenbereichsabgabe für ein hervorragendes Konzept, um die Menschen an den Gewinnen der Windkraftanlagen zu beteiligen. Ich bin überzeugt, dass wir solch eine Regelung bundesweit benötigen, um den Ausbau der Windenergieanlagen wieder in Schwung zu bringen. Denn eines muss uns klar sein: Die Energiewende hin zu 100 Prozent Erneuerbaren Energien geht nur mit Windenergie“, begründet sie ihren Vorschlag.

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Das Konzept der Außenbereichsabgabe sieht vor, dass der Anlagenbetreiber eine Abgabe an die Kommune entrichtet, weil er den Außenbereich als Gut der Allgemeinheit nutzt. Die Höhe der Abgabe sollte sich daher an Höhe und der Anzahl der Windenergieanlagen und am Jahresumsatz des Windparks orientieren. Die Gesetzgebungskompetenz dafür liegt beim Bund. Die Abgaben sollten die Netzbetreiber einnehmen und an die betroffenen Kommunen verteilen. Mit den eingenommenen Geldern können die Kommunen dann Maßnahmen und Projekte finanzieren, die die Lebensqualität im Ort steigern.

Dalbert beklagt mangelnde Akzeptanz der Windkraftnutzung

„Ohne die Windenergie sind weder das 65 %-Ziel der Bundesregierung noch die europäischen Klimaziele zu erreichen. Auch vor dem Hintergrund des steigenden Strombedarfs durch die notwendige Elektrifizierung für die Dekarbonisierung des Verkehrs- und Wärmesektors ist die Windenergie unverzichtbar“, mahnt Dalbert in ihrem Brief.

Mit großer Sorge sehe sie den starken Einbruch der Ausbauzahlen von Windenergieanlagen an Land auf das Niveau von vor 20 Jahren. Dieser Umstand bedrohe nicht nur die klima- und energiepolitischen Ziele, sondern auch die Arbeitsplätze in der Windenergiebranche in Sachsen-Anhalt. Allein am Standort Magdeburg werde Sachsen-Anhalt über 1500 direkte Industriearbeitsplätze kurzfristig verlieren, mahnt die Grünen-Politikerin.

Einer der Gründe für die niedrigen Ausbauzahlen der Windenergie an Land ist ihrer Erfahrung nach die mangelnde Akzeptanz der Windkraftnutzung in vielen Kommunen. „Größere Mindestabstände führen nicht zwangsläufig zu mehr Akzeptanz, da sie keine substantielle Veränderung für die Bürger vor Ort schaffen. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Energiewende kann nur gelingen, wenn möglichst viele Menschen an diesem Projekt teilhaben und von Zuschauern der Energiewende zu Beteiligten werden. Es muss daher politisches Ziel sein, mehr von der Wertschöpfung aus der Windenergienutzung in den betroffenen Kommunen zu halten“, schrieb sie an Altmaier.

Um neben der Steigerung des Ausbaus der Windkraft auch das anstehende Repowering von über 1.300 Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt in den nächsten fünf Jahren positiv zu begleiten, müsse es schnell zu einer effektiven Regelung kommen.

In der konkreten Ausgestaltung der Abgabe sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Als Standortkommunen, die von der Außenbereichsabgabe profitieren können, sollten alle Kommunen im Umkreis von fünf Kilometern um die betreffenden Windenergieanlagen betrachtet und geeignet beteiligt werden. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass auch in Nachbarkommunen BürgerInnen im direkten Umfeld von den Windenergieanlagen betroffen sind und dennoch von der Wertschöpfung profitieren können.

  • Die Höhe der Außenbereichsabgabe sollte sich zum einen an der raumbedeutsamen Wirkung der Anlagen bemessen, indem primär die Anlagenhöhe als Bemessungsmaßstab angelegt wird. Zudem sollte die Anzahl der Windenergieanlagen in einem Windpark und die jährlichen Umsatzerlöse der Windenergieanlagen berücksichtigt werden.

  • Zum Beispiel könnte die Berechnung der jährlichen Abgabe anhand von den genannten drei Größen erfolgen, die mit einer entsprechenden Gewichtung aufsummiert werden. Die Anlagenhöhe könnte mit einer 50%-Gewichtung und einem Faktor von 100 € pro Höhenmeter der Anlage bei der Abgabenhöhe berücksichtigt werden. Die Anzahl der Windenergieanlagen in einem Windpark könnte mit einer 25%-Gewichtung und einem Faktor von 1000 € pro einzelner Anlage in die Berechnung eingehen. Zwei Prozent des Jahresumsatzes der Windenergieanlage bzw. des Windparks könnten mit einer 25%-Gewichtung in die Berechnung der Abgabe eingehen.

  • Die Abgabenbeitreibung sollte bei den Netzbetreibern angesiedelt werden. Diese verfügen über die vorgenannten Daten zur Abgabenbeitreibung und -weiterleitung von den Anlagenbetreibern an die betroffenen Standortkommunen.

  • Der Vorteil für die Standortkommunen liegt in einer längerfristig planbaren Einnahme, die zweckmäßigerweise für die Realisierung akzeptanzsteigernder Maßnahmen vor Ort genutzt werden sollte. Derartige Maßnahmen könnten beispielsweise die Verbesserung der Lebensqualität, die Aufwertung des Ortsbildes, die Förderung sozialer Angebote und kultureller Einrichtungen oder Bürgerdialoge zur Energiewende umfassen. Von Vorteil ist außerdem, dass die Außenbereichsabgabe unabhängig von der EEG-Förderung realisiert werden kann und somit auch Windenergieanlagen mit alternativen Finanzierungsmodellen einbezogen werden können.

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