Bis Ende Februar müssen Eigen-Stromversorger sich bei der Bundesnetzagentur für die Abrechnungsjahre 2014 und 2015 melden, damit ihnen die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) berechnet werden kann. Wie die Bundesnetzagentur am vergangenen Donnerstag (4.2.) klarstellte, besteht auch für diese Gruppen nach dem EEG 2014 grundsätzlich die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage. Die betroffenen Letztverbraucher müssen sich dazu zunächst beim Netzbetreiber melden.
Für Eigenversorger ist grundsätzlich der Anschlussnetzbetreiber vor Ort zuständig. Zusätzlich dazu müssen sie sich auch bei der Bundesnetzagentur melden. Ob die Voraussetzungen gegeben sind, dass die Zahlungspflicht anteilig oder vollständig entfällt, muss der Eigenversorger mit dem zuständigen Netzbetreiber klären. Ist bereits sicher, dass keine EEG-Umlagepflicht besteht, ist eine Meldung an die Bundesnetzagentur nicht mehr erforderlich.