Ein zukunftsfähiges Strommarktdesign muss im Wesentlichen Flexibilitäten in den Fokus rücken. Das aktuelle Stromsystem leidet unter einem Mangel an flexiblen Erzeuger-, Verbrauchs- und Speicherkapazitäten, infolge dessen die zunehmende Abregelung von grünem Strom sowie eine Zunahme an Zeiten mit negativen Strompreisen stehen. Das betont der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in seiner Stellungnahme zum Papier „Strommarktdesign der Zukunft – Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem“ (Optionenpapier) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Der BEE habe schon 2021 in seiner Strommarktdesign-Studie Lösungswege skizziert, wie den aktuellen Herausforderungen am Strommarkt systemdienlich begegnet werden kann. Dazu zählt der Verband:
Das Anreizen dezentraler erneuerbarer Flexibilitätsoptionen wie Bioenergie, Wasserkraft oder Geothermie, Speicher und Sektorenkopplung,
verbrauchsnahe Flexibilitäten (e-Autos, Wärmepumpen),
die Überbauung von Netzverknüpfungspunkten zur effizienten Nutzung der bestehenden Netzinfrastruktur,
die Umstellung der Förderung von einer Zeit- auf eine Mengenabsicherung (gemeint ist, dass Betreiber keine 20jährige Förderung erhalten, sondern die Förderung für eine bestimmte Strommenge),
mehr Flexibilität bei PV-Kleinstanlagen.
Wo der BEE Probleme sieht
„Wir warnen davor, in dieser sensiblen Phase der Energiewende riskante Experimente durchzuführen, die die neue Dynamik des Ausbaus fluktuierender Erneuerbarer Energien und die breite Akteursvielfalt gefährden. Unsere hauseigene Analyse der Auswirkung fiktiver Annahmen bei mehr als einhundert Windparks deutschlandweit hat ergeben, dass sich selbst unter optimalen Bedingungen für eine Referenzanlage erhebliche Unterschiede zwischen errechneten, fiktiven Erträgen und den real erzeugten Strommengen ergeben“, sagt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.
Bei der Finanzierung von steuerbaren Elementen würden – anders als bei fluktuierenden Quellen – sowohl die rein marktlichen Optionen als auch die Option eines zentralen Kapazitätsmarkts Vor- und Nachteile mit sich bringen. Eine Kombination aus beidem sei eine weiterzuentwickelnde Möglichkeit, wobei hier die genaue Ausgestaltung für eine abschließende Bewertung entscheidend sei.
“Steuerbare Erneuerbare Energien brauchen einen Rahmen, der die höheren Betriebskosten und ihre Stärken im Stromsystem berücksichtigt. Ein Kapazitätsmechanismus alleine ist hier nicht ausreichend, auch sie brauchen einen Investitionsanreiz”, so Peter.
Kritik der Bioenergie-Branche
Die Bioenergieverbände im Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) kritisieren genau diese Aufteilung des Diskussionsprozesses in einen Finanzierungsrahmen für erneuerbaren Energien und in einen Finanzierungsrahmen für steuerbaren Kapazitäten. Diese Aufteilung werde der spezifischen Rolle der Bioenergie nicht gerecht.
Die Leiterin des HBB, Sandra Rostek, betont: „Es ist sehr zu begrüßen, dass das Ministerium explizit die wichtige Rolle von Bioenergieanlagen als steuerbare Kapazität im zukünftigen Stromsystem anerkennt. Auf dieses Signal hat die Branche lange gewartet. Auch einem vom Ministerium ins Spiel gebrachten Kapazitätsmarkt stehen wir grundsätzlich offen gegenüber.“
In der im Optionenpapier dargestellten Form, die den Finanzierungsrahmen für erneuerbaren Energien einem Finanzierungsrahmen für steuerbare Kapazitäten gegenüberstellt, könnten die einzelnen Optionen jedoch nicht angemessen bewertet werden, da diese die technologischen Spezifika der Bioenergie nicht berücksichtigten. Denn die Bioenergie leiste sowohl als erneuerbare Energie als auch als steuerbare Kapazität einen wichtigen Beitrag für eine klimaneutrale und sichere Energieversorgung.
Einnahmen reichen nicht
Problematisch an den der Ausgestaltung der Optionen ist vor allem, dass Bioenergieanlagen aufgrund des Brennstoffbedarfs auch auf absehbare Zeit höhere variable Kosten als die am Strommarkt in der Regel preissetzenden Erdgaskraftwerke haben werden.
Daran können auch mögliche Einnahmen aus einem Kapazitätsmarkt nur wenig ändern, der ausschließlich die Bereitstellung regelbarer Leistung entlohnt. „Aus diesem Grund ist bei Bioenergieanlagen eine zusätzliche Deckung der variablen Kosten notwendig, die über die reinen Strommarkterlöse und gegebenenfalls zusätzlichen Kapazitätszahlungen hinausgeht“ unterstreicht Rostek.
Die Leitern des HBB regt deshalb an, dass es einer über das Optionenpapier hinausgehenden Diskussion bedarf, wie die Überlegungen zum Investitionsrahmen für erneuerbare Energien mit den Überlegungen zum Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäten zusammengeführt werden können. Zum Beispiel könnten Bioenergieanlagen in den Investitionsrahmen für erneuerbarer Energieanlagen aufgenommen werden, aber gleichzeitig die Möglichkeit erhalten, an einem gut ausgestalteten Kapazitätsmarkt teilzunehmen.
Wichtige Optionen nicht untersucht
In dem Papier wird das Potenzial von lokalen Preisen unterschätzt. Zusammen mit den Institutionen bzw. Unternehmen Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V., OpenEMS, Solares Bauen und StromDAO hat der Verein „Klimaschutz im Bundestag“ deshalb einen Lösungsvorschlag erarbeitet.
Aus Sicht der Praxis vor Ort sind für einen flexiblen netz- und systemdienlichen Betrieb von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen lokal differenzierte Steuerungssignale erforderlich. Sie sollten zwei Informationen in der Vorhersage widerspiegeln. Zum einen die Information über den Zustand des Stromnetzes. Ist in den nächsten Stunden mit einer Überlastung zu rechnen, oder kann noch mehr Strom bezogen oder abgegeben werden?
Vergleichsweise einfache mögliche Ansätze, wie die Netzlast in der Kaskade der verschiedenen Netzebenen bestimmt und wie darauf aufbauend Netzentgelte berechnet werden können, liegen vor.
Die zweite Information sollte die aktuell benötigte fossile Residuallast anzeigen, um danach Erzeugungsanlagen vor Ort treibhausgasarm betreiben zu können. Ein Signal dieser Art ist nach Ansicht der Organisationen der bereits verfügbare regionale Grünstromindex.
Dadurch werden flexible und dezentrale Lösungen möglich, die auch Anreize für Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung schaffen können. Dazu müssen sowohl die Mindestverfügbarkeit der fossilen und erneuerbaren Erzeugungskapazitäten als auch die Vermeidung von Netzengpässe (Stromlogistik) in den lokalen Stromkosten ihren Niederschlag finden.
Gesetzliche Mindestanforderungen an Verfügbarkeit und Netzdienlichkeit in Form einer Kapazitäts- oder Einspeiseabsicherungsplicht schaffen einen verlässlichen Rahmen. Auf dieser Basis können verschiedene Akteure wie Planer, Aggregatoren, Finanzdienstleister oder kommunale Energieversorger unter Ausnutzung des gesamten vor Ort nutzbaren Wissens Flexibilitätsoptionen anbieten, um die Absicherungspflichten kostengünstig zu erfüllen.
Reformpläne begrüßt
Dem BMWK zufolge sollen bei der künftigen Förderung der Bioenergie unter anderem Anlagen mit einem Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz bevorzugt werden und flexibel produzierende Anlagen eine höhere Förderung erhalten. Daher ist eine Reform der Förderung geplant. Vertreter aus Politik und Branche begrüßen die Pläne:
Sachsens Energieminister Wolfram Günther: „Mit Biogas kann flexibel Strom erzeugt werden, wenn weniger Wind- oder Sonnenstrom zur Verfügung steht. Das macht die Energiewende stabil und dient dem Klimaschutz. Mit Biogas können wir Dörfer mit Wärme versorgen. Und Biogas bietet eine zusätzliche Einkommensquelle in der Landwirtschaft.“
Steffen Bilger, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion: „Solange Habeck in seiner Partei nicht für einen grundlegenden Haltungswandel gegenüber der Bioenergie sorgt, sind die Land- und Forstwirte in Deutschland zurecht misstrauisch gegenüber seinen wohlklingenden Ankündigungen. Es wäre höchste Zeit, dass die Grünen das überholte Feindbild, das sie von der Bioenergie pflegen, endlich ablegen.“
Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie: „Das ist ein wichtiges, wenn auch längst überfälliges Signal an tausende Biomasseanlagenbetreiber, die aktuell einer ungewissen Zukunft entgegenblicken, ebenso wie an diejenigen, die neu investieren wollen. Damit die Anlagen ihrer angestammten Rolle nachkommen und die auch von Minister Habeck erkannte Funktion des Ausgleichs der schwankenden Stromerzeugung aus Wind und Sonne übernehmen können, muss das Ausschreibungsvolumen im EEG jetzt schleunigst massiv angehoben werden. Andernfalls gehen tausende Anlagen in den kommenden Jahren vom Netz. Damit entfiele auch ihr Beitrag für die Strom- und Wärmewende in Deutschland.“