Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plant eine Abschöpfung von Strommarkterlösen in Deutschland, die Biogasanlagen in den Ruin treiben würde. So sieht es der Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau.
Dessen Präsident Michael Horper kritisiert die Überlegungen scharf: „Ein geplanter Sicherheitspuffer von nur 3 Cent/kWh deckt die Mehrbelastungen der Biogaserzeugung aufgrund der hohen allgemeinen Kostensteigerungen bei weitem nicht ab. Eine mögliche rückwirkende Abschöpfung der Mehrerlöse ab März 2022 wird sogar viele Anlagen in den Ruin treiben, da die Einnahmen in der Regel bereits ausgegeben bzw. reinvestiert sind.“
Außerdem sei es untragbar, wenn 90 % aller Erlöse abgeschöpft würden, die Anlagen durch eine flexible Fahrweise zusätzlich erzielten. Denn die flexible Fahrweise ermögliche gerade massiv, fossile Energien einzusparen. Horper: „Schmutzige Steinkohle soll unangetastet bleiben, wohingegen erneuerbare Energien die Zeche der verfehlten Energiepolitik des letzten Jahrzehntes zahlen sollen. Das ist unglaublich!“
Horper fordert Habeck auf, den Dialog mit den Vertretern der Erzeuger erneuerbarer Energien zu suchen und die fehlgeleiteten Ideen seines Hauses zu korrigieren. Bäuerliche Bioenergieanlagen müssen grundsätzlich von den Abschöpfungsüberlegungen der Bundesregierung ausgenommen werden.
Rukwied: Biogasanlagen haben keine großen Gewinne gemacht!
Auch DBV-Präsident Joachim Rukwied reagierte ablehnend: „Die Bioenergiebranche ist grundsätzlich bereit, in der aktuellen Krisensituation einen Beitrag zur Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen zu leisten. Dieses Konzept wird jedoch in Teilen zu einer Abschaltung der Bioenergie führen. Wer glaubt, dass Biogasanlagen im Jahr 22/23 übermäßig hohe Gewinne erzielen, der irrt.“
Laut Rukwied sind auch Betreiber dieser Anlagen massiven Kostensteigerungen bei festen und variablen Kosten ausgesetzt. Es dürfe auf keinen Fall zu einer rückwirkenden Abschöpfung von Erlösen ab März 2022 kommen. „Sehr viele Betreiber von Biogasanlagen und Holzheizkraftwerken haben die bereits vorhandenen oder absehbaren Erlöse schon in Anlagentechnik (z. B. die Flexibilisierung, Wärmespeicher) investiert bzw. zur Kompensation der entsprechend höheren Betriebs- und Brennstoffkosten verwenden müssen. Eine rückwirkende Abschöpfung würde das Vertrauen von Firmen und Betreibern in die Zuverlässigkeit der Politik nachhaltig zerstören und zur Reduktion der Energieerzeugung sowie zu Anlageninsolvenzen führen.“
Nach verschiedenen juristischen Gutachten hält auch Rukwied eine derartige Rückwirkung für verfassungswidrig. Sie könnte eine Klagewelle nach sich ziehen.