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Thüringen: Klimagesetz auf dem Weg

Thüringen will mit einem neuen Klimagesetz Anreize für Klima-Engagement in Kommunen und bei Gebäuden setzen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Thüringer Kabinett hat am 19. Dezember 2017 den Entwurf eines Klimagesetzes beschlossen. Damit wird das Gesetz für Klimaschutz und Klimaanpassung im neuen Jahr dem Thüringer Landtag zugeleitet. Das Klimagesetz enthält u.a. konkrete Treibhausgasminderungsziele, Anforderungen an die zukünftige Energieversorgung im Freistaat sowie das Vorhaben eines nahezu „klimaneutralen“ Gebäudebestandes in Thüringen bis zum Jahr 2050.


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Besonderes Augenmerk legt der neue Gesetzentwurf auf den Wärmebereich, in dem die größten Potentiale für mehr Klimaschutz liegen. Daneben hat auch der Verkehrssektor großen Aufholbedarf, hier ist der CO2-Ausstoß in den letzten 25 Jahren sogar noch  gestiegen.Die Eckpunkte des Thüringer Klimagesetzes:


  • Die Treibhausgasemissionen in Thüringen sollen sich im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 um 60 bis 70 Prozent, bis zum Jahr 2040 um 70 bis 80 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent verringern. Ziel ist dabei die jeweils maximale THG-Minderung.
  • Landkreise und Gemeinden werden bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützt, z.B. durch die Förderung von Anpassungskonzepten.
  • Das Land soll bis zum Jahr 2040 seinen Energiebedarf bilanziell durch einen Mix aus erneuerbaren Energien aus eigenen Quellen decken können. Mit dem Dreiklang aus Energiesparen, mehr Energieeffizienz und zugleich dem Ausbau der erneuerbaren Energien.
  • Landkreise, Städte und Gemeinden können Strategien insbesondere zur Minderung der Treibhausgase sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien erstellen. Zudem können Gemeinden Wärmeanalysen und darauf aufbauende Wärmekonzepte erarbeiten. Sie werden dabei vom Land und vom Bund unterstützt.
  • Bis zum Jahr 2050 soll der Gebäudebestand in Thüringen keine THG mehr ausstoßen – durch weniger Energieverbrauch und den Ausbau der erneuerbaren Energien bei Gebäuden.
  • Betreiber öffentlicher Wärmenetze erhalten die Vorgabe, Konzepte für Wärmenetze auf eine nahezu CO2-neutrale Versorgung hin auszurichten; das betrifft beispielsweise Stadtwerke mit Fernwärmeversorgung.
  • Bis zum Jahr 2030 soll die unmittelbare Landesverwaltung klimaneutral arbeiten. Gesichtspunkte des Klimaschutzes werden zudem künftig in allen Bereichen berücksichtigt.
Nur Eckpunkte


Das Thüringer Klimagesetz steckt allerdings nur den Rahmen für Klimaanpassung und Klimaschutz ab. Konkrete Maßnahmen soll die Klimaschutzstrategie enthalten. Außerdem wird ein Maßnahmenpaket Instrumente zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels festlegen und fortschreiben. Die Strategie wird derzeit erstellt und im kommenden Jahr von der Landesregierung verabschiedet.


Mit dem Klimagesetz soll Thüringens Rolle im weltweiten Engagement der Regionen für mehr Klimaschutz konkret werden. Nach der Klimaschutzkonferenz von Parisim Jahr 2015 haben sich inzwischen über 100 Regionen im Bündnis „Under2mou“ für Klimaschutz und das Erreichen des 2-Grad-Ziels zusammengeschlossen. Thüringen ist seit 2 Jahren im Kreis der „Under2 MOU“-Initiative vertreten, u.a. neben Baden-Württemberg und Bayern oder dem US-Bundesstaat Kalifornien. Ein eigenes Klimagesetz haben sich in Deutschland bisher die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg und Berlin gegeben.

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