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Klimaschutzziele

UBA-Studie: Klimaschutzprogramm reicht nicht aus

Das Umweltbundesamt sieht einer beschleunigten Energiewende eine wichtige Option, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Der BEE fordert darum Nachbesserungen in mehreren Gesetzen.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit dem aktuellen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung hält Deutschland die Klimaschutzziele für 2030 nicht ein. Bis 2030 wird eine Minderung von ca. 51 % erreicht. Damit wird das Gesamtminderungsziel aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz um 70,7 Mio. t CO₂ verfehlt. Besonders groß sind die Zielverfehlungen in den Sektoren Verkehr und Gebäude, gefolgt von der Energiewirtschaft. Das zeigt eine Studie des Umweltbundesamtes. Darin haben das Öko-Institut, das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung und das Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien die Treibhausgasminderungswirkungen der Einzelmaßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 analysiert.

Die meiste Reduktion ergibt sich durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die ab 2021 neu eingeführte CO₂-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr.

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BEE fordert Kurskorrektur

„Wir brauchen jetzt eine Kurskorrektur, angefangen bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für den Stromsektor über das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote für den Verkehrssektor bis hin zu verbesserten Rahmenbedingungen für die Wärmewende“, fordert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Das sei umso dringlicher, als eine Erhöhung des THG-Minderungsziels durch die EU in Aussicht stehe und damit die nationalen Anforderungen wachsen.

Die Ergebnisse würden deutlich machen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden muss. „Die Anpassung der Ausbaupfade, die auf einem realistisch geschätzten, steigenden Bruttostrombedarf basieren, faire Marktbedingungen und Nachfolgelösungen für aus der EEG-Förderung herausfallende Anlagen bieten massives Potential, um einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten“, so Peter weiter.

Nötige Änderungen bei der THG-Quote und beim CO₂-Preis

Auch der Referentenentwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote müsse nachgebessert werden, um die selbst gesteckten Klimaziele zu halten. Hierfür sei ein Mindestanteil für erneuerbare Energien im Verkehrssektor von 50 % bis 2030 festzulegen. Und auch der Wärmesektor müsse ambitionierter auf den Kurs der CO₂-Neutralität gebracht werden. Hier seien weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen, Preissignale (CO₂-Preis, Strompreis) und die finanzielle Förderung erforderlich. „Wir haben die Technologien für eine saubere, bürgernahe Energieversorgung in allen Sektoren, wir müssen sie aber auch nutzen!“, mahnt Peter abschließend an.

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