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Ü20-Solaranlagen: Nutzen Sie die „Gnadenfrist“

Bei einem Webinar stellten Experten des Bayerischen Bauernverbandes Strategien für ausgeförderte Photovoltaikanlagen vor. Das EEG ist dabei nur eine der Optionen.

Lesezeit: 3 Minuten

Rund 18.000 Photovoltaikanlagen gehören seit dem 1. Januar zu den „Ü20-Solaranlagen“ in Deutschland: Sie sind mindestens zwanzig Jahre am Netz und haben damit das Ende der ersten Vergütungsperiode im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erreicht. Jedes Jahr könnten jetzt rund 20.000 weitere Anlagen dazu kommen. Betroffen davon sind viele Landwirte: „Nach unseren Schätzungen sind von den 150.000 Photovoltaikanlagen in Bayern rund 72.500 in der Hand der Bauern“, erklärte Emil Gehring, Solarfachberater beim Bayerischen Bauernverband, auf einem Webinar des Verbandes zum Thema „Weiterbetrieb von Ü20-Solaranlagen“.

Mit dem am 1. Januar in Kraft getretenen EEG 2021 haben Anlagenbetreiber jetzt mehrere, wirtschaftlich vielversprechende Optionen, um die oft noch funktionstüchtigen Anlagen auch nach Auslaufen der ersten EEG-Vergütung weiter zu betreiben:

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  • Weiterbetrieb mit der Anschlussförderung,
  • Eigenverbrauch,
  • Sonstige Direktvermarktung.

Anschlussförderung im EEG 2021

Wie Sebastian Schaule, Referent für Energiepolitik und -recht beim Deutschen Bauernverband (DBV) deutlich machte, gibt es für ausgeförderte Anlagen im EEG 2021 eine Anschlussförderung bis zum Jahr 2027. Diese von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bezeichnete „Gnadenfrist“ garantiert den Anlagenbetreibern für den eingespeisten Strom eine Vergütung in Höhe des Jahresmarktwertes, von der eine Vermarktungspauschale in Höhe von 0,4 ct/kWh abgezogen werden muss. „Man kann aber überschlägig mit 3 ct/kWh rechnen“, erklärte der DBV-Experte.

Eigenverbrauch als Alternative

Eine andere Möglichkeit ist der Eigenverbrauch von Solarstrom. „Wir sehen es als Lichtblick im neuen EEG an, dass die Grenze für die anteilige EEG-Umlage jetzt auf 30 kW angehoben wurde“, sagte Stephanie Kohn, Referentin für Nachwachsende Rohstoffe im Bayerischen Bauernverband. Damit müssen Betreiber von Anlagen mit einer Größe von bis zu 30 kW keine anteilige EEG-Umlage in Höhe von derzeit 2,4 ct/kWh mehr zahlen. Bislang lag die Grenze bei einer Anlagengröße von 10 kW.

„Mit dem Eigenstromverbrauch ersetzt man Strom, der ansonsten 22 bis 28 ct/kWh kostet“, rechnete Solarberater Gehring vor. Er sieht den Eigenverbrauch als vordringliche Nutzung für ausgeförderte Anlagen an. Denn wegen der Nebenkosten für Versicherung, Steuerberater und anderer Ausgaben ist die Vergütung von 3 ct/kWh nicht für die wenigsten jeden Betreiber wirtschaftlich attraktiv. „Es gilt, eine bessere Alternative zur Einspeisung zu finden“, sagte er.

Beim Eigenverbrauch kommen auf den Anlagenbetreiber je nach Anlagengröße unterschiedliche Vorgaben zu, z.B. in Bezug auf Messeinrichtung: Betreiber von Anlagen zwischen 7 und 25 kW benötigen über kurz oder lang ein intelligentes Messsystem, ab 25 kW zusätzlich eine Fernsteuerbarkeit und ab 30 kW einen zusätzlichen Erzeugungszähler.

Suche nach Stromabnehmern

Als weitere Option gibt es die sonstige Direktvermarktung. Der BBV sucht dazu z.B. nach Möglichkeiten wie die Vermarktung als Öko- oder Regionalstrom an lokale Energieversorger.

Zusätzliche Unterstützung bei Investitionen zum Eigenverbrauch gewährt das Bundesprogramm Energieeffizienz (www.ble.de/energieeffizienz), mit dem Landwirte u.a. Stromspeicher, intelligente Regeltechnik, Wärmepumpen, Milchkühlung usw. gefördert bekommen.

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