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Biokraftstoffe

UFOP: „Stroh ist kein Reststoff“

Die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen kritisiert die ungleiche Bewertung von Stroh und Anbaubiomasse in der Biokraftstoffpolitik.

Lesezeit: 3 Minuten

Getreidestroh ist knapp. Die vielfältigen Einsatzbereiche machen Getreidestroh zu einer nachgefragten Ressource. Dazu gehören der Humusaufbau für den Klimaschutz und die Verbesserung der Bodenqualität im konventionellen wie im Ökolandbau, die Verwendung als Strukturfutter, der steigende Einstreubedarf und die Erweiterung von Fruchtfolgesystemen mit Blattfrüchten wie zum Beispiel Körnerleguminosen. Die Herstellung von Biokraftstoffen werde sich als Nutzungspfad hinten anstellen müssen, urteilt die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen und kritisiert damit die aktuelle politische Bevorzugung von Biokraftstoffen aus Reststoffen, wenn Getreidestroh als Rohstoffquelle genannt werde.

Dieses sei ein Handelsgut und nicht zum „Nulltarif“ zu haben. Im Gegenteil: Getreidestroh werde zwischen 95 bis 120 €/t gehandelt. Tendenziell stiegen die Preise, insbesondere dann, wenn witterungsbedingt eine Strohbergung nicht möglich oder der Strohertrag ohnehin gering sei, betont der Verband. Aus Sicht der UFOP gehöre Getreidestroh als Strukturverbesser in die „CO2-Senke“ Boden für die Bildung von Dauerhumus. Außerdem werde der „Anbauflächenbedarf“ zu wenig beachtet.

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Unterschiedliche Treibhausgasemissionen

Die UFOP hinterfragt auch, warum die Treibhausgas(THG)-Bilanz von Bioethanol aus Stroh besser sein solle als aus Anbaubiomasse. Stroh sei ein Wertstoff, deshalb müsse der Aufwand für die Produktion, Düngung, Kraftstoff usw. nach den internationalen Ökobilanzregeln auf das Korn und den Strohanteil verteilt werden. Getreidestroh als Rohstoff mit einem THG-Wert von „0“ g CO2/MJ zu bevorzugen sei nicht sachgerecht. Die UFOP mahnt den Korrekturbedarf in der Europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) an, die infolge des „European Green Deals“ überprüft werden soll.

Rapspresskuchen auch berücksichtigen

Anpassungsbedarf sieht die UFOP auch bei Biokraftstoffen aus Rapsöl. Hier müsste die Proteinkomponente dem Biokraftstoffanteil gutgeschrieben werden. Die Politik ignoriere geradezu die Option, mit einer solchen Anrechnung für die in der Europäischen Union für die Biokraftstoffherstellung genutzten Kulturarten wie Raps, Getreide, Mais und Zuckerrüben einen Absatzmarkt und damit Wertschöpfung für die Ackerbaubetriebe zu sichern.

Die UFOP fordert die Bundesregierung auf, für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die sich naturgemäß an den Anforderungskriterien für einen nachhaltigen Anbau orientieren müssen. Hier seien infolge der Umsetzung der RED Zertifizierungssysteme und -verfahren etabliert, die als gesetzlich verbindliche Marktzugangsregelung schärfere internationale Standards setzen als die sogenannten „Sustainable Development Goals “. Diese müssten auch für Biokraftstoffe aus Reststoffen gelten. Denn die UFOP erwarte, dass infolge der bestehenden Regelungen Biokraftstoffe aus Reststoffen auch aus Drittstaaten importiert werden.

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