Umsatzsteuer auch für Flüssiggas vorübergehend abgesenkt
Das Bundesfinanzministerium bestätigt, dass die Mehrwertsteuer nicht nur für Gas und Fernwärme, sondern auch für Flüssiggas bis Ende März 2024 auf 7 % gesenkt wird.
Für die mehr als 650.000 Haushalte in Deutschland, die derzeit mit Flüssiggas (LPG) heizen oder kochen, sinken die Energiekosten. Grund: Der Umsatzsteuersatz für Flüssiggas (LPG) wird von 19 % auf 7 % gesenkt - bis zum 31. März 2024.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 1. November 2022 schriftlich bestätigt, dass die befristete Umsatzsteuerabsenkung für Gas und Fernwärme auch Flüssiggas (LPG) einschließt. Vom abgesenkten Steuersatz begünstigt sind Lieferungen, die vom Flüssiggas (LPG)-Versorger per Tanklastwagen zum Endkunden transportiert werden, informiert der Verband Flüssiggas.
Gasförmige Energieträger profitieren damit unterschiedslos von einer Umsatzsteuerabsenkung von 19 % auf 7 %, sofern sie zur Wärmeerzeugung oder zum Kochen genutzt werden. "Damit kommt die Bundesregierung einer Forderung des Deutschen Verbandes Flüssiggas nach, den Wettbewerb zwischen gasförmigen Energieträgern nicht mit selektiven Umsatzsteuerabsenkungen zu verzerren", kommentierte Jobst-Dietrich Diercks, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Für die mehr als 650.000 Haushalte in Deutschland, die derzeit mit Flüssiggas (LPG) heizen oder kochen, sinken die Energiekosten. Grund: Der Umsatzsteuersatz für Flüssiggas (LPG) wird von 19 % auf 7 % gesenkt - bis zum 31. März 2024.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 1. November 2022 schriftlich bestätigt, dass die befristete Umsatzsteuerabsenkung für Gas und Fernwärme auch Flüssiggas (LPG) einschließt. Vom abgesenkten Steuersatz begünstigt sind Lieferungen, die vom Flüssiggas (LPG)-Versorger per Tanklastwagen zum Endkunden transportiert werden, informiert der Verband Flüssiggas.
Gasförmige Energieträger profitieren damit unterschiedslos von einer Umsatzsteuerabsenkung von 19 % auf 7 %, sofern sie zur Wärmeerzeugung oder zum Kochen genutzt werden. "Damit kommt die Bundesregierung einer Forderung des Deutschen Verbandes Flüssiggas nach, den Wettbewerb zwischen gasförmigen Energieträgern nicht mit selektiven Umsatzsteuerabsenkungen zu verzerren", kommentierte Jobst-Dietrich Diercks, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas.