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Umweltminister für mehr Arten- und Klimaschutz

Die Genehmigung von Windenergieanlagen und Elektrolyseuren soll beschleunigt und die EU-Richtlinie zur Energiewende in Fernwärmenetzen zügig umgesetzt werden, fordert die UMK.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Umweltminister der Bundesländer setzen sich dafür ein, die Klimaziele zu verschärfen und den Ausbau von Windenergie im Einklang mit dem Artenschutz voranzutreiben. Das ist das Ergebnis der Umweltministerkonferenz (UMK) in der vergangenen Woche.

Höheres EU-Klimaziel begrüßt

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Die UMK begrüßt den Vorschlag des Europäischen Parlaments, Europa bis spätestens 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, das Treibhausgasreduktionsziel bis 2030 auf 60 % anzuheben und die gesamte Klima- und Energiegesetzgebung auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen.

Auch wollen die Ressortchefs „rechtssichere Bewertungsmaßstäbe in Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen“. Dabei geht es um eine neue Bewertung des „Tötungsrisikos“ von Vögeln an Windenergieanlagen. Die Umweltminister wollen den Prozess zusammen mit Vertretern des Naturschutzes und der Energiewirtschaft weiterführen und auf der UMK im Dezember 2020 einen Beschluss fassen.

Neue Bewertung des Tötungsrisikos von Vögeln

Zudem regen die Umweltminister der Länder an, ein Konzept für die systematische Ermittlung und Beobachtung der Todesursachen von windkraftsensiblen Vogel- und Fledermausarten bundesweit einzuführen. Das soll die Grundlagen für die Beurteilung des signifikant erhöhten Tötungsrisikos in Genehmigungsverfahren verbessern. Damit wäre auch ein Vergleich möglich, wie hoch das Risiko der Kollision mit Windkraftanlagen im Vergleich zu Todesursachen wie Räuber, Krankheiten, Pestizide, Vogelschlag an Glas oder Straßenverkehr ist. Die Länder wollen das Nationale Monitoring-Zentrum für Biodiversität mit der Durchführung dieses Monitorings beauftragt werden.

Der Bundesverband Windenergie (BWE) sieht in einem praktikablen standardisierten Bewertungsrahmen zur Ermittlung eines erhöhten Tötungsrisikos an Windenergieanlagen einen wichtigen Baustein für die notwendige Beschleunigung des Windenergieausbaus. Die unsichere Rechtslage und fehlende Regelungen zur Umsetzung des Artenschutzes würden seit Jahren Genehmigungsprozesse und damit den Ausbau der Windenergie ausbremsen.

Weitere Beschlüsse zum Klimaschutz

  • Die Umweltministerkonferenz begrüßt die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II, 2018/2001) der EU, die der Dekarbonisierung der Wärme und Kälte eine wesentliche Rolle in der Energie- und Wärmewende zuschreibt. Darum bitten die Minister die Bundesregierung mitzuteilen, wie weit die Umsetzung der Vorschriften nebst Inhalten und Zeitplanung fortgeschritten ist, insbesondere zur angestrebten Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien in Fernwärme- und -kältesystemen.
  • Die Umweltministerkonferenz betont, dass der Strombedarf zur Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolyse aus erneuerbaren Energien gedeckt werden muss, wenn die Verwendung von Wasserstoff einen Beitrag zur Emissionsminderung und Klimaschutz sein soll. Darum fordern die Minister zügige Rechtssicherheit hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Elektrolyseuren und bitten die Bund-/Länder- Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) zu prüfen, ob und wie die Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff vereinfacht und beschleunigt werden können und hierüber zur Frühjahrs-UMK 2021 zu berichten.
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