Neuer Emissionshandel ab 2027

Umweltminister Schneider kündigt neues Klimaschutzprogramm an

Die Bundesregierung hat ein neues Klimaschutzprogramm angekündigt. Handlungsbedarf bestehe insbesondere in den Bereichen Landnutzung, Verkehr und Gebäude.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat ein „neues ambitioniertes Klimaschutzprogramm“ angekündigt. Handlungsbedarf bestehe insbesondere in den Bereichen Landnutzung, Verkehr und Gebäude, erklärte Schneider am 15. Mai in einer Reaktion auf den kurz zuvor vorgelegten Prüfbericht des Expertenrates Klima.

Diesem zufolge bleibt die Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2030 zwar in Reichweite, einzelne Sektoren wie Verkehr und Gebäude liegen aber hinter den Zielen zurück.    

2027 startet neuer Emissionshandel

Laut Schneider zeichnen sich aufgrund der Weichenstellungen der vergangenen Jahre positive Entwicklungen beim Markthochlauf klimafreundlicher Schlüsseltechnologien ab. Dieser Trend müsse deutlich verstärkt werden, auch mit Blick auf den ab 2027 neu startenden Emissionshandel unter anderem in den Bereichen Gebäude und Verkehr.

Je schneller die Emissionen in diesen Bereichen gesenkt werden könnten, desto intensiver dämpfe dies die Kosten für Energieverbraucher. Daneben müsse das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) verstetigt und in seiner Ambition verstärkt werden, um in der Landnutzung wieder auf einen Zielpfad zu kommen.

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Wie der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in Reaktionen auf den Prüfbericht hervorhoben, können Biokraftstoffe und andere erneuerbare Energien kurzfristig dabei helfen, die Klimaschutzlücke im Straßenverkehr zu schließen.

Die Familienbetriebe Land und Forst konzentrierten sich in ihrer Stellungnahme auf die Klimaschutzwirkung des Waldes. Er könne mangelnde Emissionsminderungen anderer Sektoren nur dann ausgleichen, wenn seine Klimaleistungen realistisch bewertet und politisch ermöglicht würden. Doch bislang orientierten sich die Zielpfade, die der Landnutzungs- und Forstsektor (LULUCF) laut Bundesklimaschutzgesetz einhalten solle, kaum an den waldbaulichen Realitäten. Die Folgen des Klimawandels, das Alter vieler Waldbestände und die Anforderungen an den Waldumbau blieben unberücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund forderten die Familienbetriebe Land und Forst erneut eine Reform des Klimaschutzgesetzes. Die Senkenziele müssten an die tatsächlichen Potenziale angepasst werden. Entscheidend sei nicht der reine Holzvorrat, sondern der Holzzuwachs. Außerdem ermögliche die Nutzung von Holz eine doppelte Klimawirkung. Diese Leistungen müssten in der Klimabilanz künftig angemessen berücksichtigt werden.

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