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Umweltrat will Quote für Elektrofahrzeuge

Nach Ansicht des Sachverständigenrates für Umweltfragen sollten im Jahr 2025 mindestens 25 % aller neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet sein.

Lesezeit: 2 Minuten

In seinem gestern (04.04.2018) in Berlin vorgestellten Sondergutachten schlägt der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU)eine Quote für Elektrofahrzeuge vor. Im Jahr 2025 sollten mindestens 25 % aller neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet sein. „Der Verkehrssektor hat bisher keinen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen geleistet“, sagt Prof. Claudia Kemfert. „Die Elektromobilität ist hocheffizient und marktreif. Wir müssen jetzt zügig umsteigen.“


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SRU fordert mehr erneuerbare Energien


Notwendig sei laut SRU der Ausbau einer Ladeinfrastruktur. Dazu müsse die staatliche Förderung erweitert und über 2020 hinaus verlängert werden. Mit Blick auf den zusätzlichen Strombedarf des Verkehrssektors sei aus Sicht des Sachverständigenrats zudem ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich.


Die Elektromobilität sei allerdings nur ein Baustein einer Verkehrswende. „Notwendig ist eine Kombination von Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung auf Schiene und ÖPNV und offensiver Effizienzstrategie“, heißt es in dem Gutachten. Als Bestandteil eines Gesamtkonzepts schlägt der Sachverständigenrat vor, die Pkw- und Lkw-Maut zu einem streckenabhängigen und flächendeckenden Mautsystem weiterzuentwickeln. So könnten auch weitere Umwelt- und Gesundheitsbelastungen des motorisierten Individualverkehrs verringert werden.


Regierung sollte Dieselsubvention beenden


In der neuen Legislaturperiode sollte das Ende der Dieselprivilegierung eingeleitet werden. Die niedrige Besteuerung des Kraftstoffes ist laut SRU ökologisch nicht gerechtfertigt und vernachlässigt die negativen gesundheitlichen Folgen der Dieselemissionen. Der Rat empfiehlt zudem, weitere umweltschädliche Subventionen im Verkehrssektor abzubauen. Bei allen Maßnahmen müssen Umwelt- und Verbraucherschutz in Einklang gebracht werden, um das verlorengegangene Vertrauen der Bürger in die Verkehrspolitik wiederherzustellen. Auf EU-Ebene sollte sich die Bundesregierung für anspruchsvolle CO2-Flottengrenzwerte einsetzen.


Nachhaltigkeitskriterien für Batterierohstoffe


Die zukünftige Motor- und Batterietechnik verschiebt den Rohstoffbedarf von Öl zu mineralischen Rohstoffen wie Lithium, Kobalt und Seltenen Erden. Um die Umweltfolgen bei der Gewinnung dieser Rohstoffe zu vermindern, sollte die Bundesregierung sich mit Nachdruck für anspruchsvolle Umwelt- und Sozialstandards in anderen Ländern einsetzen. „Neben dem Nachweis der Kreislauffähigkeit der Produkte sollten die verwendeten nicht-erneuerbaren Rohstoffe in einem Inventar erfasst werden“, so das Ratsmitglied Prof. Vera Susanne Rotter. „So können langfristig hochwertige Sekundärrohstoffe bereitgestellt werden. Dies entlastet die Umwelt und stellt sicher, dass Rohstoffe auch für zukünftige Generationen verfügbar bleiben.“

Das Gutachten können Sie hier abrufen.







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