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topplus Streit um Windpark

Urteil: Kreisverwaltung kann bei falscher Planung keinen Windpark verhindern

Das Verwaltungsgericht Minden verpflichtet den Landkreis Paderborn, fünf Windenergieanlagen zu genehmigen. Damit endet ein jahrelanger Streit.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Vorkommen von Greifvogelhorsten ist kein Ablehnungsgrund für einen Windpark, wenn die Brutplätze nicht mehr genutzt werden. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 29. Januar 2020.

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) hat den Kreis Paderborn verpflichtet, die beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen in Etteln-West und einer Windenergieanlage in Dörenhagen zu erteilen.

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Landkreis hatte Windpark abgelehnt

Der Kreis Paderborn hatte die Anlagen in Etteln-West im März 2019 aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt, weil sich zuletzt 2016/2017 dort Brutplätze von Rotmilan und Wiesenweihe befanden, die aufgrund der artenschutzrechtlichen Vorgaben noch zu berücksichtigen waren. Gegen die Ablehnung der Genehmigung hatte der künftige Windparbetreiber, die Westfalenwind GmbH, geklagt. Die Richter befanden, dass die Brutplätze seit 2016/2017 nicht mehr genutzt wurden, sodass der Artenschutz als Ablehnungsgrund zwischenzeitlich entfallen ist. Die Bruten lägen inzwischen zeitlich soweit zurück, dass sich hieraus jetzt, im Jahre 2020, kein Genehmigungshindernis mehr ergäbe, so das VG Minden.

Flächennutzungsplanung mit Mängeln

Die Landkreisverwaltung hatte zudem darauf hingewiesen, dass sich alle beantragten Anlagen in Etteln-West und Dörenhagen außerhalb des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ der Gemeinde Borchen befinden. Das sei ein weiterer Ablehnungsgrund. Mit der Ausweisung von so genannten Windkonzentrationszonen in Flächennutzungsplänen können Städte und Gemeinden den Bau von Windkraftanlagen räumlich steuern. Das VG Minden kam in seinen Urteilen vom 29. Januar 2020 jedoch zum Ergebnis, dass der Teilflächennutzungsplan einen Ausschluss der Windkraft nicht rechtfertigt. Denn die Planung der Gemeinde Borchen weise erhebliche und beachtliche Mängel im Abwägungsvorgang auf. Es mangele an einem schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzept für die Ausweisung von Windkonzentrationszonen. In der Konsequenz hat das Gericht den Plan für unwirksam erklärt.

Landkreis ersetzt Zustimmung der Gemeinde

Da weder der Flächennutzungsplan noch die Brutplätze zu beachten waren, hat der Kreis Paderborn die fünf Anlagen in Etteln-West und eine Anlage in Dörenhagen Ende April genehmigt. Die Gemeinde Borchen ist zwar weiterhin gegen den Bau der Windräder. Das für die Genehmigung nötige Einvernehmen der Gemeinde hat der Landkreis aber jetzt mit der Genehmigung formal ersetzt. Derzeit sind die Urteile des VG Minden noch nicht rechtskräftig, weil die Gemeinde Borchen Anträge auf Zulassung der Berufung gestellt hat. Aussicht auf Erfolg in der nächsten Instanz sieht der Kreis leider nicht:

„Das Oberverwaltungsgericht Münster legt sehr strenge Maßstäbe an die Wirksamkeit von Flächennutzungsplänen an“, erläutert der technische Dezernent des Kreises Paderborn, Martin Hübner. Seit 2011 habe vor dem Gericht kein Flächennutzungsplan aus Nordrhein-Westfalen einer gerichtlichen Prüfung standgehalten. Das VG Minden habe der Gemeinde Borchen schwere Planungsfehler attestiert. Im Ergebnis habe sich der Kreis Paderborn nach eingehender Prüfung entschieden, nicht gegen diese beiden Mindener Urteile vorzugehen und damit dem Risiko einer Schadensersatzforderung des Windparkbetreibers vorzubeugen.

Schon 2019 verlor Landkreis vor Gericht

Derzeit drehen sich nach Angaben der Behörde 513 Anlage im Kreis Paderborn. 50 weitere Anlagen sind genehmigt, 84 in Planung. In der Gemeinde Borchen sind 51 Windräder in Betrieb. Neun Anlagen sind genehmigt (darunter die fünf Anlagen in Etteln-West und eine in Dörenhagen), 23 sind in Planung).

Wie ein Sprecher von Westfalenwind gegenüber top agrar erläutert, habe man bei der Planung des beklagten Windparks bewusst einen Standort weit weg von der Wohnbebauung und in der Nähe einer Autobahn gewählt. Allerdings gibt es schon länger Vorbehalte beim Landkreis Paderborn und der Gemeinde Borchen gegen neue Windräder. Dabei kommt es immer wieder zu formalen Fehlern der Behörden: Mit Urteilen vom 27. November 2019 (11 K 752/18 - und 11 K 3109/19) verpflichtete das Gericht den Landkreis, vier Windenergieanlagen in Borchen zu genehmigen. Der Kreis hatte den Bau abgelehnt, weil in dem Gebiet viele Rotmilane vorkommen. Da sich Westfalenwind als Betreiber aber verpflichtete, den Betrieb der Anlagen von März bis einschließlich Juli tagsüber und von August bis Ende Oktober in den Dämmerungszeiten abzuschalten, sahen die Richter kein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ für den Rotmilan und Baumfalken mehr. Schon damals wiesen sie zudem auf Mängel in der Ausweisung von Flächennutzungsplänen hin.

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