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Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

VDB: „So drängt das BMU Biokraftstoffe aus dem Markt“

Das Bundesumweltministerium will mit Mehrfachanrechnungen der E-Mobilität und anderen Rechentricks die Verkehrswende erreichen. Das geht aber zulasten von Biodiesel & Co.

Lesezeit: 4 Minuten

Steigende Treibhausgasemissionen und weniger erneuerbaren Energien im Verkehr: Das sind nach Ansicht des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) die Folgen, wenn ein Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU) Wirklichkeit würde. Das BMU will mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote die europäische Erneuerbare Energien-Richtlinie II (RED II) in deutsches Recht umsetzen. „Mit dem völlig unzulänglichen Entwurf kann Deutschland weder die bestehenden noch absehbar verschärfte Verpflichtungen zum Klimaschutz erfüllen“, heißt es in einer Stellungnahme des VDB. Das Ministerium spiele E-Mobilität und Biokraftstoffe gegeneinander aus, anstatt beide Optionen zu nutzen. „Während die exzessive Mehrfachanrechnung von Elektromobilität für den Klimaschutz ohne Wert ist, bremst das BMU den größten Beitrag zur Treibhausgasminderung im Straßenverkehr - nachhaltige Biokraftstoffe - aus. Damit blockiert das BMU die Chancen auf mehr Klimaschutz im Verkehr, ruiniert das bisher Erreichte und setzt seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB.

Vierfachanrechnung der Elektromobilität

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Die Methodik der deutschen Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) soll verändert werden, indem Elektromobilität vierfach angerechnet wird. Bisher zählen jedoch nur reale Minderungen des Treibhausgasausstoßes, die einfach angerechnet werden. Dem Klima sei es völlig gleichgültig, welche Bilanztricks das BMU anwende, es käme auf die Netto-Treibhausgasminderung an. Nach dem Entwurf will das BMU die THG-Quote bis 2025 einfrieren, anstatt sie im Sinne des Klimaschutzes zu erhöhen.

Gemäß THG-Quote ist die Mineralölindustrie verpflichtet, den Treibhausgasausstoß von fossilem Diesel und Benzin um 6 % zu mindern. Dies geschieht insbesondere durch den Einsatz von Biokraftstoffen, die mindestens 50 % weniger Treibhausgase emittieren als fossile Kraftstoffe, zukünftig auch durch Elektromobilität oder strombasierte Kraftstoffe. Sollte ein Mineralölunternehmen die Minderung nicht erreichen, drohen empfindliche Strafen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf will das BMU unter anderem eine Mehrfachanrechnung von Elektromobilität auf die THG-Quote einführen. Diese Art der Förderung gab es bisher nicht im Rahmen der THG-Quote. Die Verpflichtung zur Minderung der Emissionen soll zudem bis 2025 bei 6 % verbleiben, um dann ab 2026 auf 7,25 % zu steigen.

"Regelungen gefährden das Klima"

Durch die geplanten Mehrfachanrechnungen würden laut VDB bis Mitte des Jahrzehnts mehr Treibhausgase ausgestoßen. Bisher hatte das Ministerium erklärt, dass es die Regelungen der RED II übererfüllen werde. Dadurch wollte das BMU mehr Klimaschutz ermöglichen und Emissionen mindern, um das deutsche Verkehrsziel zu erreichen. Dies hatte auch eine Vielzahl von Wirtschaftsverbänden gefordert. „Wir appellieren an die beteiligten Bundesressorts, die Bundesländer und die Abgeordneten des Bundestages, die klimagefährdenden Regelungen dieses Entwurfs nicht zu akzeptieren“, sagte Baumann. „Jedem ist klar, dass Klimaschutz im Verkehr auch eine ernsthafte Treibhausgasminderung der Antriebsenergie erfordert, nur dem BMU scheinbar nicht.“

In seiner Stellungnahme kritisiert der Verband, dass die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für den Verkehr nicht erreicht werden können, wenn die Bundesregierung dem Entwurf des BMU folgt. Während das Klimaschutzgesetz bis 2025 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehr von rund 25 Prozent vorsieht, will das BMU in seinem Entwurf für den Fahrzeugbestand überhaupt keine Verringerung der Emissionen vorschreiben. Dies würde nach Auffassung des Verbandes auch dazu führen, dass Deutschland die Verpflichtungen aus der EU-Lastenteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) nicht einhalten kann. In der Folge könnten hohe Aufwendungen auf den Bundeshaushalt zukommen, weil die Bundesregierung Emissionsrechte zukaufen muss. „Das BMU liefert mit der Umsetzung der RED II ungeeignetes Stückwerk, anstatt auf Deutschlands Klimaziele zu schauen“, sagte Baumann.

Bestehende Fahrzeuge bleiben unberücksichtigt

Nach den Szenarien des VDB würden im Jahr 2025 schon zwei Mio. Elektroautos reichen, um nachhaltige Biokraftstoffe zu verdrängen – ohne jedoch deren Treibhausgasminderungsleistung kompensieren zu können. Während ein Elektroantrieb jedoch ausschließlich Neuwagen bewegt und wegen des Strommixes nur begrenzt zum Klimaschutz beiträgt, würde der große Fahrzeugbestand weiterhin mit fossilem Benzin und Diesel betrieben. „Anstatt Biokraftstoffe als Sockel für weitere erneuerbare Kraftstoffe und als notwendige Ergänzung der Elektromobilität zu begreifen, will das BMU sie abschaffen, ohne über einen gleichwertigen Ersatz zu verfügen. Das ist energie- und klimapolitisch verantwortungslos“, sagte Baumann.

Der VDB kritisiert, dass eine Mehrfachanrechnung für Elektromobilität eingeführt wird und dass die THG-Quote nicht weiter steigt. Der Verband weist darauf hin, dass Biokraftstoffe hiermit aus dem Markt gedrängt werden, der zu 95 % aus fossilen Energieträgern besteht.

Die siebenseitige Stellungnahme des VDB finden Sie hier.

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