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Verbände enttäuscht: SPD legt EEG-Reform auf Eis

Das für das erste Quartal angekündigte „Reparatur-EEG“ wird erst einmal nicht kommen. Das EEG gerät zwischen Partei-Gezänk. Dabei gibt es dringenden Regelungsbedarf.

Lesezeit: 5 Minuten

Die SPD-Bundestagsfraktion hat wegen der Lobbyismus-Vorwürfe gegen einige Unionsabgeordnete die Verhandlungen über eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf Eis gelegt. Das berichtete die Wochenzeitung „Zeit“ in dieser Woche. Vor einer Fortsetzung erwarte die SPD von der CDU eine „umfassende Aufklärung“. Hintergrund sind die Korruptionsvorwürfe bezüglich fragwürdiger Geschäfte mit Schutzmasken. So ist bereits Georg Nüsslein, der für die Union am Verhandlungstisch saß, ausgeschieden.

Jetzt hat es laut „Zeit“ einen weiteren Mitverhandler getroffen: Den baden- württembergischen CDU-Abgeordneten Joachim Pfeiffer. Er soll unter anderem Nebeneinkünfte aus einer ihm gehörenden Firma nicht korrekt angezeigt haben.

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Die große Koalition wollte eigentlich bis Ende März eine erneute Korrektur des erst Anfang Januar in Kraft getretenen Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) beschlossen haben. Dazu gab es mit Verabschiedung des Gesetzes einen Entschließungsantrag. Die Verhandlungen über ambitioniertere Ziele beim Ausbau erneuerbarer Energien waren in den vergangenen Wochen aber wegen unterschiedlicher Vorstellungen ins Stocken geraten.

Umwelthilfe fordert höhere Ausbauziele

"Die am Mittwoch von der SPD-Bundestagsfraktion abgesagten Verhandlungen zur Anpassung der Ausbauziele für erneuerbare Energien müssen umgehend wiederaufgenommen werden. Die Energiewende und der Klimaschutz können nicht warten, bis die Korruptionsvorwürfe gegen einzelne Abgeordnete vollständig aufgeklärt sind“, fordert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

Stattdessen müsse die Union alle Abgeordneten, an deren wirtschaftlicher Unabhängigkeit Zweifel bestehen, aus ihrem Verhandlungsteam zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zurückziehen. „Sollte die Union nicht dazu bereit sein, fordern wir die SPD auf, mit einem eigenen Gesetzesvorschlag eine politische Mehrheit im Deutschen Bundestag zu suchen.“

Der Beschluss des Deutschen Bundestags vom Dezember vergangenen Jahres, die Ausbauziele für Erneuerbare Energien auf Grundlage des neuen EU-Klimazieles nach oben anzupassen, müsse fristgerecht noch vor Ende des ersten Quartals umgesetzt werden. Die jährlichen Ausbauziele müssten laut DUH auf 6 Gigawatt Windenergie an Land und 10 Gigawatt Photovoltaik angehoben werden.

BWE sieht dringenden Korrekturbedarf

Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) wartet auf dringend nötige Korrekturen im EEG. Das im Dezember beschlossene EEG 2021, das noch auf seine beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission wartet, blieb deutlich hinter den Erwartungen der Erneuerbare-Energien-Branche zurück. Gerade die kurz vor knapp hinzugefügte Neuregelung der Ausschreibungssystematik berge massive Schwierigkeiten für den Ausbau der Windenergie.

Die Bundesregierung sollte die kommenden Sitzungswochen nutzen, um die im Entschließungsantrag angekündigten Punkte umzusetzen, so der BWE. „Zusätzlich ist es dringend erforderlich offensichtliche Fehler im Gesetz zu korrigieren. Dies betrifft die Zahl der Ausschreibungen, die Nachholung nicht bezuschlagter Volumen oder Klarstellungen bei den Regelungen zur Beteiligung der Kommunen“, betont BWE-Präsident Hermann Albers. Der BWE hat diese Fehler, die einer geordneten Umsetzung des EEG 2021 im Wege stehen, aufgearbeitet und Vorschläge für die Reparatur vorgelegt. Diese müssten nun zügig erfolgen.

Rückschlag für das Repowering

Mit Sorge sieht der BWE auch die Zurückhaltung der Regierung beim Repowering. Im Entschließungsantrag zum EEG 2021 hatte die Bundesregierung angekündigt, noch im ersten Quartal des Jahres Vorschläge zu machen, wie das Repowering dynamisiert werden kann. Mit einem Kabinettsbeschluss am Mittwoch habe sie diesen Zeitplan zunichte gemacht, kritisiert der BWE. Der Beschluss betrifft eine Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats zu §16b des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Das Repowering spielt in der Energiewende eine wichtige Rolle. Zahlreiche Windenergieanlagen fallen in den kommenden Jahren aus der EEG-Fördersystematik. Allein in diesem Jahr sind es knapp 4.000 Megawatt (MW). Bis 2025 folgen jährlich durchschnittlich bis zu 2.400 MW. „Wo immer möglich sollte dies in den akzeptierten Bestandsflächen, wo dies nicht geht, auf neuen Flächen angeschoben werden. Wir haben der Bundesregierung aufgezeigt, was dafür notwendig ist. Wenige Klärungen in einigen Gesetzen können Repowering massiv antreiben und Deutschland in der Energiewende voranbringen“, so Hermann Albers.

Fachverband Biogas drängt auf Verordnung zur Güllevergärung

Auch der Fachverband Biogas fordert die Bundesregierung auf, angekündigte Regelungen zügig umzusetzen. Denn das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung sieht als zentrale Maßnahme den Ausbau der Güllevergärung vor. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 wurde deshalb die Möglichkeit geschaffen, per Verordnung eine Regelung zum Weiterbetrieb von Biogasanlagen einzuführen, die primär Gülle als Einsatzstoff nutzen und das Ende der ersten Vergütungsperiode gemäß EEG erreicht haben. Die Bioenergieverbände appellieren nun an die Bundesregierung, diesem Auftrag noch in dieser Legislaturperiode nachzukommen.

„Die Zeit drängt“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie. „Ende 2020 sind viele Anlagen aus der Förderung gefallen, die nun dringend auf die im EEG angekündigte Anschlussregelung warten und ohne Perspektive wohl kurzfristig stillgelegt werden müssten.“ Dabei seien gerade diese Biogasanlagen aus Klimaschutzsicht besonders wertvoll. Allerdings können diese Anlagen aufgrund ihrer höheren Stromgestehungskosten nicht im regulären Ausschreibungsverfahren des EEG gegen andere Bioenergieanlagen konkurrieren. Eine eigene Anschlussregelung ist deshalb aus klimapolitischer Sicht notwendig, da bislang keine finanzielle Honorierung der Klimaschutzleistung erfolgt.

Der Fachverband hatte eigene Vorschläge unterbreitet, wie die Regelung nach dem Vorbild der bestehenden Sondervergütungsklasse für Güllekleinanlagen umgesetzt und wie darüber hinaus eine wirkliche Mobilisierung der Güllevergärung erreicht werden könnte. „Wir bauen nun auf einen beherzten Verordnungsentwurf aus dem zuständigen Bundeswirtschaftsministerium und ein zügiges Verfahren.“

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