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Energiewende-Verordnung

Verband kritisiert Senkung der EEG-Umlage

Ein niedriger Strompreis verhindert mehr Effizienz, befürchtet der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung. Es gibt weitere Kritik am Entwurf zur Erneuerbare-Energien-Verordnung.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit einem Referentenentwurf zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung will die Bundesregierung künftig Einnahmen aus dem nationalen Handel mit CO2-Zertifikaten nutzen, um die EEG-Umlage zu senken. „Der gut gedachte Ansatz, CO₂ einen Preis zu geben, wird durch die Reduzierung der EEG-Umlage und der damit einhergehenden Vergünstigung von Strom konterkariert“, kritisiert der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK). Denn ein günstigerer Strompreis reize nicht zu einem effizienten Umgang mit elektrischer Energie an.

EU könnte die Verordnung als unerlaubte Beihilfe werten

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Der B.KWK sieht an dem Vorschlag kritisch, dass die Senkung der EEG-Umlage durch Haushaltsmittel finanziert werden soll. Das birgt die Gefahr, dass die EU-Kommission bzw. der Europäischen Gerichtshof die Regelung nach einer beihilferechtlichen Prüfung wieder kassiert. Erst vor einem Jahr sei es gelungen, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus der beihilferechtlichen Zange zu befreien. „Wir empfehlen deshalb der Bundesregierung, diese beihilferelevanten Entscheidungen vorab mit der EU zu klären und die jetzt hektische, das bisherige System sehr umstrukturierende, Änderung zurückzustellen“, rät der BKWK.

Um eine Umweltwirkung zu erzielen, hält es der Verband für geboten, verfügbare Mittel in den konsequenten Ausbau von Effizienztechnologien zu investieren. Damit seien Technologien gemeint, die aufgrund ihrer dezentralen Erzeugung in der Lage seien, die Kosten für einen kostentreibenden Stromnetzausbau zu reduzieren. Denn: Der nächste Kostentreiber würden die Netzentgelte sein, die absehbar in Zukunft deutlich steigen werden, da die dezentrale Erzeugung jetzt nicht in ausreichendem Maß angereizt werde. Mit einer deutlichen Anhebung des Förderdeckels im KWK-Gesetz und einer Umgestaltung der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen könnte der Bund dem kommenden Kostentreiber Netzentgelte gezielt entgegengewirken.

Da mit dieser Verordnung noch keine Entscheidung über die haushaltsseitige Bereitstellung staatlicher Mittel sowie deren Höhe getroffen wird und die Entscheidung dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten ist, werden laut BKWK Investitionsentscheidungen in Effizienztechnologien weiter erschwert. Denn der Preis für die EEG-Umlagekosten könne noch nicht bewertet werden. Dies wirke sich sowohl bei den Stromkunden als auch bei Erzeugern negativ aus, da der Anreiz, in CO₂-sparende Technologien zu investieren, weiter verringert wird.

Sehr kurze Frist für Stellungnahmen

Der Verband kritisiert zudem die kurze Frist für Stellungnahmen, für die der Gesetzgeber lediglich 1,5 Werktage einräumte. „Diese zum wiederholten Male extrem kurze Anhörungsfrist lässt jeglichen Respekt vor einer gut funktionieren Demokratie vermissen und tritt die Mitwirkungsrechte der Branchen mit Füßen. Auch der Ablauf um diesen Verordnungsentwurf zeigt einmal mehr, dass es dringend einer grundsätzlichen Reform der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedarf“, unterstreicht der Bundesverband. Er beklagt, dass der Umgang mit den Vertretern der Energiewirtschaft regelmäßig auf Unverständnis stößt, da ein ordentlicher Gesetzgebungsprozess mit Verbändebeteiligung zur Meinungsbildung in angemessener formaler und inhaltlicher Qualität nicht stattfinde.

Die ausführliche Stellungnahme des BKWK finden Sie hier.

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