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"Falsche Grundannahme"

Verbände empört: Neues UBA-Gutachten schreibt energetische Holznutzung schlecht

Ein neues UBA-Gutachten empört die Holzbranche: Bei dessen Einzelbaumbetrachtung müsste das freigesetzte CO2 wieder von einem einzelnen Baum an gleicher Stelle gebunden werden.

Lesezeit: 5 Minuten

Das Umweltbundesamt (UBA) zieht mal wieder Kritik auf sich. Dieses Mal geht es um ein Gutachten zur Klimawirkung der energetischen Holznutzung, dass das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) in dessen Auftrag erstellt hat.

Worum geht es?

Das IKEM hat die nationalen und europäischen Rechtsvorschriften sowie Förderprogramme zur energetischen Holznutzung analysiert. Ziel war, eine umfassende Übersicht über den bestehenden Rechtsrahmen zu erstellen, Schwachstellen zu identifizieren und Empfehlungen für mögliche gesetzliche Anpassungen zu entwickeln.

Das IKEM empfiehlt nun laut dem bekannt gewordenen Entwurf, die Nutzungsreihenfolge von Holz vorzugeben (Verankerung des Kaskadenprinzips), die Treibhausgasberichterstattung zu reformieren sowie die erst 2023 überarbeiteten Nachhaltigkeitskriterien der europäischen Erneuerbare Energien Richtlinie (RED III) zu erweitern. 

Kritik: Gutachter gehen von falscher Grundannahme aus

Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: Der Fachverband Holzenergie, die Initiative Holzwärme, der Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik, der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, die AGDW – Die Waldeigentümer, die Familienbetriebe Land und Forst, der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband und der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband haben in einer gemeinsamen Stellungnahme den Entwurf des Gutachtens analysiert und ihre Kritik gesammelt.

So bemängeln die Verbände, dass der Entwurf des Gutachtens von einer falschen Grundannahme bezüglich der Klimawirkung von Holzenergie ausgeht. „Die Analyse der Klimawirkung der Holzenergie ist auf Ebene des Einzelbaums entspricht weder dem fachlichen Standard noch den Regeln der internationalen Klimabilanzierung. Einzig sinnvoll ist die Betrachtung des Holzvorrats der Waldbestände auf regionaler bzw. nationaler Ebene, wie dies traditioneller forstwissenschaftlicher Praxis entspricht“, so die Kritik der Verbände.

Das Gutachten geht dagegen von einer Einzelbaumbetrachtung aus, bei der das freigesetzte CO2 wieder von einem einzelnen Baum, der an derselben Stelle nachwächst, gebunden werden muss. Die mangelnde Berücksichtigung forstwissenschaftlicher Expertise und Veröffentlichungen lässt nicht nur auf ein fehlendes Fachverständnis schließen, sondern auch auf eine selektive Quellenauswahl. Dieses Vorgehen widerspreche der Anforderung an wissenschaftliches Arbeiten, so die Verbände. Das Gutachten und die daraus abgeleiteten Politikempfehlungen seien damit unbrauchbar, so das Fazit.

CO2 auf einer bestimmten Fläche bleibt stabil

In ihrer Stellungnahme erläutern die Verbände, dass bei einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern der Gesamtvorrat an gespeichertem CO2 auf einer bestimmten Fläche stabil bleibt. Die nachhaltige Entnahme von Bäumen aus einem Wald führt dazu, dass umstehende Bäume einen höheren Zuwachs erreichen und damit auch die CO2-Aufnahme steigern können.

Zudem werde bei der Verbrennung von Holz genauso wie bei der natürlichen Verrottung von Holz im Wald nur das zuvor durch Photosynthese gespeicherte CO2 wieder an die Atmosphäre abgegeben, so das Argument der Forstseite.

Holznutzung bei uns total nachhaltig

Die Verbände verweisen auch darauf, dass die Holznutzung in Deutschland streng dem Prinzip der Nachhaltigkeit folgt: „Empirische Daten aus Deutschland zeigen, dass in den Wäldern mehr Kohlenstoff gespeichert wird, als durch Ernte und Nutzung freigesetzt wird. Die Bundeswaldinventuren des Thünen-Instituts zeigen, dass die Holzvorräte seit 1945 um 85 % angewachsen sind.“

Lediglich zwischen 2017 und 2022 sei es durch Stürme, Dürren und Borkenkäfer zu einem geringen Vorratsabbau gekommen. Die Verbände folgern, dass die Waldgesetze, die freiwillige Zertifizierung und die gelebte Praxis in Deutschland ausreichend sind, um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und energetische Nutzung von Wald(rest)holz zu ermöglichen und keine weiteren Auflagen nötig sind.

UBA schürt Verunsicherung

Ein Gutachten, das die energetische Nutzung von Holz einseitig falsch bewerte und dabei nicht auf einer fachlich ausreichend fundierten Analyse beruhe, würde willkürlich zu Verunsicherung bei Verbrauchern und Wirtschaft führen und damit die Energie- und Wärmewende weiter ausbremsen, so die Befürchtung der Unterzeichner.

Ohne den Einsatz von Holzwärme könnten die Wärmewende nicht bewerkstelligt und die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreicht werden. Aktuell liefert die Wärme aus Holz ca. zwei Drittel der Erneuerbaren Wärme, was sie für eine erfolgreiche Wärmewende unabdingbar macht, heißt es.

Das IKEM stellt klar

Nach Veröffentlichung unseres Artikels meldete sich das IKEM mit folgender Stellungnahme:

  • Die Pressemitteilung und auch die dazugehörige Stellungnahme der Verbände bezieht sich nicht auf die Studie, sondern lediglich auf eine PowerPoint-Präsentation, die im Zuge eines Fachworkshops am 22. Januar vorgestellt wurde. Die Folien sind ohne den dazugehörigen Vortrag nicht aussagekräftig. 

  • Beim Workshop wurde der damalige Arbeitsstand zum Gutachten präsentiert. Das Gutachten wurde seitdem überarbeitet.

  • Die kritisierte Betrachtung des Einzelbaums war Teil der allgemeinen Einführung in die Veranstaltung, die verschiedene Herausforderungen für die energetische Holznutzung angerissen hat.

  • Der Fachverband Holzenergie nahm am Workshop teil und hat dort bereits seine Kritik geäußert. Dies wurde zur Kenntnis genommen. 

  • Die Betrachtung des Einzelbaums ist nicht Teil des fertigen Gutachtens. Das Gutachten stellt in der Einleitung verschiedene wissenschaftliche Ansätze zur Bewertung der energetischen Holznutzung dar, wobei die naturwissenschaftliche Diskussion ohnehin kaum Einfluss auf die rechtliche Einordnung hat. 

  • Ziel des Gutachtens ist nicht die Bewertung der energetischen Holznutzung an sich. Es wurde untersucht, wie der aktuelle Rechtsrahmen für den Einsatz von Holzenergie aussieht und welche Anpassungen möglich sind, um eine konsistente Rechtsordnung für eine zielsichere, und umweltgerechte Nutzung von Biomasse im Energiekontext zu erreichen. Dass es in der deutschen und europäischen Gesetzgebung Inkonsistenzen gibt, erkennen auch die Verbände in ihrer Stellungnahme an. 

  • Die im Workshop vorgestellten und im Gutachten vertieft ausgearbeiteten Vorschläge für mögliche Anpassungen von Gesetzen basieren nicht auf einer vermeintlichen Grundannahme, welche die „‘negative Wirkung von Holzenergie auf das Klima‘ vorab festgelegt" hat. Sie entstanden durch Analyse der geltenden Rechtslage und europäischer Leitlinien. 

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