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Verbot von Öl und Gas im Neubaugebiet zulässig

Kommunen dürfen im Bebauungsplan festlegen, dass im Neubaugebiet keine fossilen Brennstoffe eingesetzt werden dürfen. Das öffnet Chancen für erneuerbare Energien.

Lesezeit: 3 Minuten

Viele niedersächsische Kommunen haben sich die Klimaneutralität bis 2045 zum Ziel gesetzt. Gerade für diese Kommunen ist ein Verbot fossiler Brennstoffe in Neubaugebieten eine gute Möglichkeit, die Ausweisung neuer Baugebiete weitgehend klimaneutral zu gestalten. Offen ist die Frage, ob Kommunen in ihren Bebauungsplänen die Verwendung fossiler Brennstoffe für Heizzwecke ausschließen dürfen. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) wollten es genau wissen und beauftragten Professor Dr. Olaf Reidt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, mit der Abhandlung „Muster-Festsetzungen für ein Verbot fossiler Brennstoffe in Bebauungsplänen“. Die Abhandlung kommt zu dem Ergebnis, dass Kommunen eine solche Festsetzung in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 a BauGB grundsätzlich für Neubaugebiete auch aus Gründen des Klimaschutzes treffen können.

Klimaneutrale Baugebiete möglich

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„Klimaschutz ist die zentrale Aufgabe, dabei ist das Thema Wärme zentral mit einem Anteil von rund 40 Prozent an den energiebedingten CO2 Emissionen. Aber lösen können wir das am besten direkt vor Ort und daher kommt unseren Städten und Gemeinden eine besondere Bedeutung zu. Kommunen dürfen fossile Brennstoffe in Bebauungsplänen ausschließen und die Nutzung der Solarenergie verbindlich vorschreiben. So können klimaneutrale Neubaugebiete entstehen“, sagt Olaf Lies, Niedersächsischer Umweltminister. Schließlich legt das Baugesetzbuch mit der Klimaschutznovelle aus dem Jahr 2011 fest, dass die Bauleitplanung auch einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung leisten soll. Die Festsetzung in Bebauungsplänen dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft verursachen könnten.

Musterfestsetzung für Solarpflicht

Bereits im März 2021 hatten das Niedersächsische Umweltministerium und die KEAN eine Handreichung zum Thema „Musterfestsetzung für PV-Anlagen in Bauleitplänen“ verfasst. „Mit der Klärung dieser Fragestellungen wollen wir den Kommunen eine Hilfestellung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen an die Hand geben“ erklärt Lothar Nolte, Geschäftsführer der KEAN. „Kommunen, die das Ziel der Klimaneutralität verfolgen, sollten beide Handreichungen kennen, um sich in diesen Themenbereichen mit der rechtlichen Argumentation zugunsten des Klimaschutzes vertraut zu machen.“

Möglichkeiten für den Ersatz fossiler Brennstoffe müssen aber im Einzelfall aufgezeigt und - wie bei allen Festsetzungen - die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden. Anlagenbezogene Festsetzungen oder bestimmte bauliche und technische Anforderungen dürfen dagegen nicht getroffen werden.

Hilfestellung für Kommunen – Handreichungen

Die erste in 2020 erschienene Veröffentlichung in dieser Reihe behandelt die Möglichkeiten der Kommunen die Nutzung der Solarenergie in Bebauungsplänen verbindlich vorzuschreiben. Diese Abhandlung ist ebenfalls gemeinsam vom Niedersächsischen Umweltministerium und der KEAN als Hilfestellung für die Kommunen beauftragt und veröffentlicht worden.

Beide Handreichungen finden Sie auf den Internetseiten der KEAN unter:

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