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Flexibles Biogas: So gelingt der Zubau von Speicherkraftwerken in vollen Netzen

Mit dem neuen §8a im Solarspitzengesetz soll eines der größten Nadelöhre der Energiewende beseitigt werden: Der Netzanschluss. Wir erklären, warum das gerade flexiblen Biogasanlagen hilft.

Lesezeit: 4 Minuten

Wenn Biogasanlagen künftig weiter Strom erzeugen wollen, muss das künftig flexibel erfolgen. Nicht nur die geplante Förderung im „Biomassepaket“ fordert das, sondern auch der Markt. Denn Wind- und Solarenergie liefern zu bestimmten Zeiten sehr kostengünstig Strom. Die Lücken können Biogasanlagen geschickt füllen.

Doch dafür ist eine deutliche „Überbauung“ der Anlagen nötig. Das bedeutet: Die installierte Leistung muss sich mindestens verdreifachen, besser noch mehr als vervierfachen. Eine Anlage mit heute 500 kW würde dann 2000 kW installiert haben, allerdings auch nur noch an 6 von 24 Stunden pro Tag Strom einspeisen.

Problem Netzanschluss

Bislang sind einige Flexibilisierungsprojekte am Netzanschluss gescheitert. Denn viele Netzbetreiber verweigern den Anschluss mit höheren Leistungen aus technischen Gründen. Häufig kommt der Verweis auf weitere Netzanschlussnehmer wie Wind- und Solarparks.  Entweder ist demzufolge gar kein Netzanschluss möglich oder erst in mehreren Kilometer Entfernung.

„Vor allem in Süddeutschland haben wir dieses Problem häufig“, sagt Andreas Rasche vom Unternehmen Rasche & Wessler aus der Nähe von Osnabrück, das deutschlandweit technische Lösungen für die Integration von dezentralen Erzeugungsanlagen wie z.B. Parkregler (EZA-Regler) anbietet.

Neue Regelung

Eine Lösung für das Problem soll der neue §8a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bieten. Diese Neuerung wurde im Rahmen des Solarspitzengesetzes Ende Januar 2025 verabschiedet. „Sie besagt, dass der Anlagenbetreiber mit dem Netzbetreiber eine flexible Netzanschlussvereinbarung treffen kann“, erklärt Florian Strippel, Referatsleiter Stromnetze und Systemdienstleistungen beim Fachverband Biogas.

Die Regelung geht auf eine Studie des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) aus April 2024 zurück. Sie zeigt, dass Wind-, Solar- und Biogasanlagen einen Netzanschlusspunkt gemeinsam nutzen können. Denn die Technologien speisen Strom nur sehr selten gleichzeitig ein: Während Windenergieanlagen vor allem nachts und in der zweiten Jahreshälfte das Gros an Strom produzieren, liefern Solaranlagen vor allem tagsüber und im Sommer am meisten. Und Biogasanlagen können ganz gezielt die Lücken füllen. „Eine dreifach überbaute Anlage benötigt den Netzanschluss in Zweidrittel der Zeit nicht“, sagt er.

Mögliche Vereinbarungen

„Eine flexible Netzanschlussvereinbarung kann verschiedene Inhalte haben“, erklärt Strippel. Dazu gehören:

  • Die maximale Höhe der Wirkleistungseinspeisung, unabhängig von den jeweiligen Technologien,

  • das Zeitfenster mit unterschiedlich hoch begrenzten maximalen Wirkleistungseinspeisungen,

  • die Dauer der Regelungen,

  • Maßnahmen, um die Einspeisebegrenzung technisch sicherzustellen,

  • eine Haftung des Anlagenbetreibers, wenn die maximale Einspeiseleistung überschritten wird,

  • das Einverständnis anderer Betreiber, wenn unterschiedliche Erneuerbare-Energien-Anlagen an einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt angeschlossen werden sollen.

Die Möglichkeiten der Begrenzung

Um die Einspeiseleistung zu begrenzen, können sich beide Vertragspartner auf zwei Optionen verständigen:

  • Eine konditionierte Einspeisung: Das kann z.B. bedeuten, dass eine Biogasanlage zwischen 8 und 20 Uhr im Sommer nicht einspeisen darf.

  • Ein Zusammenschluss mit anderen Anlagen und Sicherstellung der Einspeiseregelung über Parkregler.

Offene Fragen

So positiv die Regelungen für die Branche sind: Es handelt sich lediglich um eine „Kann-Regelung“: „Die Netzbetreiber können das Vorgehen also verweigern“, sagt Strippel.

Außerdem ist aktuell unsicher, wie Redispatchprozesse abgewickelt werden. Gemeint sind z.B. Abregelungen von Anlagen bei drohenden Netzengpässen. In dem Fall erhält der Anlagenbetreiber nach bestimmten Regeln eine Entschädigung. „Gerade bei der gleichzeitigen Einspeisung von Anlagen und der Einspeisebegrenzung über einen Parkregler ist noch unklar, wer welche Entschädigung erhält“, sagt Strippel.

Und er weist auf ein weiteres Problem hin: „Der flexible Netzanschluss darf nicht dazu führen, dass der Ausbau der Netzkapazitäten vernachlässigt wird.“

Zudem werde sich das Problem durch weiteren Zubau von Wind- und Solarstromanlagen sowie durch den Anstieg bestimmter Verbraucher wie E-Autos oder Wärmepumpen verschärfen. „Die Situation im Stromnetz bleibt angespannt“, sagt er. Darum liege die Chance in innovativen Anlagenkombinationen.

Weitere Chancen

Der flexible Netzanschluss bietet nicht nur Chancen bei der Stromeinspeisung, sondern auch bei der Entnahme. „Wenn man z.B. 5 MW als maximale Leistung an diesem Netzverknüpfungspunkt vereinbart hat, kann man in der Regel auch 5 MW Strom aus dem Netz entnehmen“, erklärt Andreas Rasche. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn es Überschüsse im Netz gibt, die normalerweise zur Abregelung von anderen fluktuierenden Erzeugungsanlagen führen. Diese Überschüsse könnte man nutzen, um große Wärmepumpen oder Power-to-Heat-Anlagen sowie Elektrolyseure zur Wasserstoffproduktion zu betreiben. Sie müssten dann mit einem großen Wärmespeicher kombiniert werden – der ist im Speicherkraftwerk ohnehin vorhanden. „Das sorgt dafür, dass man die Biogasproduktion vom Sommer noch stärker in den Winter verschieben kann“, erklärt er.

Rasche rät dazu, aktiv auf den Netzbetreiber zuzugehen. „Einige werden vielleicht sagen, dass das nicht geht, aber technisch ist das kein Problem. Nach dem Gesetz müssen die Energieversorger die Möglichkeiten zumindest prüfen und dürfen sich nicht verweigern. Erste Netzbetreiber haben dazu bereits Standardverfahren entwickelt.“

Erste Umsetzung

Ein Beispiel für die Umsetzung ist der bayerische Netzbetreiber „Nergie“ aus Nürnberg. „Als einer der ersten Netzbetreiber in Deutschland bieten wir Vereinbarungen für flexible Netzanschlüsse an: Mit den so genannten Flexible Connection Agreements (FCA) können weitere Erneuerbare an das bereits hoch ausgelastete Stromnetz in der Region angebunden werden“, erklärt das Unternehmen.

 

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