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Klimawandel

Verfassungsbeschwerde über Klimapolitik

Politiker und Verbände sowie Einzelpersonen kritisieren die deutsche Klimapolitik als „unzureichend“ und wollen mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht die „Notbremse ziehen“.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Klagebündnis von Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und vielen Einzelklägern hat am Freitag, dem 23.11.2018, Klage wegen der „unzureichenden deutschen Klimapolitik“ vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhoben. Unter den Einzelklägern sind Prominente wie der Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.

"Bundesregierung strebt Stopp der Emissionen nicht einmal an".

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Motivation der Kläger ist die Ansicht, dass die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestages trotz des Pariser Klimaabkommens eine zeitnahe Absenkung der Klimagase bei Strom, Wärme, Mobilität, Kunststoffen und Landwirtschaft nicht einmal anstrebe. Zwar habe die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlaubten es verfassungsrechtlich jedoch nicht, die „physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen“, so die Kläger. Genau das drohe jedoch, wenn die Klimapolitik weiter so unambitioniert bleibe.

Deutschland erreicht nicht einmal seine eigenen Ziele und die EU-Klimaziele für 2020. Zumindest an diesen müssten Bundesregierung und Bundestag zum Schutz der Grundrechte festhalten. Wolf von Fabeck, langjähriger Geschäftsführer des SFV, erklärt: „Obwohl der globale Temperaturanstieg noch nicht einmal die in Paris vereinbarten 1,5 Grad erreicht hat, bedroht der Klimawandel schon jetzt das Überleben der Menschen-, Tier- und Pflanzenwelt. Wir hoffen, dass das BVerfG die Gefahr erkennt und ihr entgegen tritt.“

Klage als Notbremse

Die einzige Möglichkeit, das Verhängnis noch zu stoppen, liebe in einem Stopp der Emissionen und in einer massiven Reduktion von CO2 aus der Atmosphäre. Doch gegenüber diesen Forderungen stelle sich die Bundesregierung taub und - im Gegenteil – sie bremse weiter den Ausbau von Sonnen- und Windenergie sowie den Bau der dringend benötigten Stromspeicher. „So haben wir mit unserer Verfassungsbeschwerde die „Notbremse“ gezogen“, unterstreicht Fabeck.

Die Klage wird aus Spenden und Eigenmitteln durch den SFV finanziert und rechtlich vertreten von der im Umweltrecht tätigen Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbH, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt aus Leipzig, der die Klage seit 2010 mit einigen Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat.Hintergrund (basierend auf SFV-Gutachten): https://www.mdpi.com/2071-1050/10/8/2812/htm

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