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Klimapaket

Vermittlungsausschuss: Einigung auf Klimapaket

Nach kurzen, aber intensiven Beratungen einigten sich Bund und Länder am 18. Dezember 2019 auf Änderungen am Klimapaket. Der CO₂-Preis soll steigen, die EEG-Umlage sinken.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat bei den Verhandlungen zum Klimapaket einen Kompromiss erzielt. Aus Sicht der erneuerbaren Energien sind folgende Punkte bedeutend:

  • Zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung schlägt der Vermittlungsausschuss eine Ergänzung des Bundestagsbeschlusses vor: Auch Kosten für Energieberater sollen künftig als Aufwendungen für energetische Maßnahmen gelten.
  • Der Vermittlungsausschuss empfiehlt, das vom Bundestag beschlossene Hebesatzrecht der Kommunen bei der Grundsteuer für Windkraftanlagen aus dem Gesetz zu streichen.
  • Er bittet die Bundesregierung, im Einvernehmen mit den Ländern schnellstmöglich Maßnahmen für eine größere Akzeptanz von Windenergie zu erarbeiten. Ziel müsse dabei die Beteiligung der Bürger und Kommunen an den Erträgen einer Windkraftanlage auf ihrer Gemarkung sein. Entsprechende Maßnahmen sollen im ersten Quartal 2020 vereinbart und in ein eigenes Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
  • Zusätzlich zu den konkreten Änderungen am Steuergesetz verständigten sich die Vermittler darauf, die Preise für Emissionszertifikate von 2021 bis 2025 neu festzulegen: statt der vom Bundestag beschlossenen 10 Euro pro Tonne soll der CO₂-Preis ab Januar 2021 zunächst 25 Euro betragen, danach in Fünf-Euro-Schritten bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Für das Jahr 2026 schlägt der Vermittlungsausschuss einen Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro vor.
  • Die zusätzlichen Einnahmen aus den Emissionszertifikaten sollen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage – und damit der Strompreise – verwendet werden; ab Januar 2024 dann auch zum Ausgleich der Steuer-Mindereinnahmen durch die erhöhte Fernpendlerpauschale.

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Zur Umsetzung dieser neuen CO₂-Preise sichert die Bundesregierung zu, im Frühjahr 2020 ein neues Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen, um das bereits beschlossene Brennstoffemissionshandelsgesetz entsprechend zu ändern.

Abschluss noch in dieser Woche geplant

Bestätigen Bundestag und Bundesrat den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses noch in dieser Woche, könnte das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wie geplant zum 1. Januar 2020 Jahr in Kraft treten.

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